Hallo Zusammen,
Ich brauche dringend Hilfe. Ich zieh in zwei Wochen zu meiner Freundin und möchte mein T-home „mitnehmen“. Meine Freundin ist auch von T-home begeistert und möchte es auch benutzen.
Jetzt zurück zu mein Problem. Meine Freundin hat im Oktober bei O2 dsl und Festnetz abgeschlossen.
Seit zwei Wochen telefonieren wir zwischen O2 und Telekom täglich.
Was kann ich tun, damit O2 den Anschluss freigibt, damit Telekom den Anschluss benutzen kann. Die O2 Verträglichkeit ist uns bewusst und akzeptieren wir auch, aber wieso stellt sich O2 so quer.
Brauche dringend Hilfe…
weil der anschluss durch einen vertrag noch belegt ist?
Was kann ich tun, damit O2 den Anschluss freigibt, damit
Telekom den Anschluss benutzen kann.
Freundlich betteln und hoffen.
Die O2 Verträglichkeit
ist uns bewusst und akzeptieren wir auch, aber wieso stellt
sich O2 so quer.
Tja. O2 könnte einsehen, dass sie einen Kunden halt verloren haben.
Sie könnten dann einen freundlich aus dem Vetrag lassen gegen Zahlung der in den nächsten Monaten anstehenden Monatsgebühren.
Dazu bedarf es aber Verwaltungsaufwand, Kulanz, Kundenfreundlichkeit.
Einfacher ist es für O2, wenn sie auf beidseitige Erfüllung des Vetrages bestehen.
Abhilfe? Kaum. Technisch dürfte es vielleicht möglich sein, dass man den O2 Vertrag fristgerecht kündigt und den Telekom-Vetrag zusätzlich in die gemeinsame Wohnung schalten lässt.
Die Neuregelung beim Umzug sieht ja so aus, dass man vorzeitig aus dem Vertrag kommen kann, wenn am neuen Wohnort die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Wenn keine Leitung frei ist, dann kan die Telekom den Vertrag nicht mehr erfüllen, man kann dann neuerdings kündigen.
Aber das ist ja das Gegenteil von dem, was ihr wollt.
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt
das geht nicht mehr, da die wiederspruchsfrist bei o2 schon vorbei ist. und doppelt zahlen wollt ihr bestimmt nicht.
tut mir leid