Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Bei ebay-Kleinanzeigen wurden zwei original verschlossene Kanister Solarflüssigkeit von privat gekauft. Anschließend wurde eine thermische Solaranlage damit befüllt.
Später stellte sich dann heraus, dass die Kanister seitens des Herstellers falsch befüllt wurden. In den Kanistern war nicht das drin, was auf dem Etikett stand.
Die Brühe wurde wieder abgelassen, das Rohrsystem gespült und neu befüllt.
Was kann ich tun? Kontakt zum Verkäufer besteht nicht mehr, es ist lediglich dessen Name bekannt. Eine Rechnung vom Hersteller besitze ich natürlich auch nicht. Vorhanden sind lediglich die Kanister und 20 Liter Chemie-Brühe.
Vielleicht weiß jemand was!?
Grüße
Kernkraft64
Stadt/Dorf auch nicht mehr bekannt woher das
Zeug kam?
Wende Dich an Kleinanzeigen und schildere den Fall, evtl. können die Dir helfen.
Je nachdem wie lange das her ist, kann es aber schier unmöglich sein.
Allerdings schätze ich da so ein, dass das ein typischer Fall des vorsetzlichen Betruges ist.
ramses90
Mal wieder übereifig heute???
Das mußte mir nicht schreiben, das weiss ich und nehme auch an, dass der vorsätzlich seine Brühe, die er nirgendwo los wurde, auf diese Art und Weise entsorgte!
ramses90
Nein, ich wollte einfach nur klarstellen, dass es so etwas wie versehentlichen oder hingenommenen Betrug nicht gibt, wie das mitunter bei Käufen von privat mal suggeriert wird.
Prima!
Die Ratschläge laufen ins Leere.
Noch mal: Der Hersteller hat Mist gebaut und den Inhalt der Kanister falsch deklariert bzw. was anderes reingefüllt, als auf dem Etikett steht. Ich habe das Dreckszeug original verschlossen über ebay-Kleinanzeigen gekauft. Der private Verkäufer wusste davon nichts.
Kann ich beim Hersteller Schadenersatz verlangen obwohl ich selbst bei ihm nichts gekauft habe? Ich habe nur die Chemie-Brühe und einen originalen Kanister.
Gruß
Kernkraft64
Versuch macht kluch! Du kannst hier auf Kulanz/Entgegenkommen des Herstellers setzen. Wenn er tatsächlich etwas falsch befüllt/deklariert hat, dann sicher nicht nur zwei einzelne Kanister, sondern eine ganze Charge. Dann wird ihm das Thema bekannt sein. Und wenn ihm an seinem Ruf gelegen ist, wird er Entgegenkommen zeigen.
Rechtlich ist die Sache natürlich nicht ganz so einfach, da Du kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller hast, die Kanister inzwischen nicht mehr original verschlossen sind, und Du insoweit in Beweisprobleme geraten wirst, dies im Nachhinein zu belegen, wenn sich keine vergleichbaren Fälle finden lassen und der Hersteller die Hände in Unschuld wäscht.
Hallo,
also den Hersteller kontaktieren würde ich auf jeden Fall. Wie schon erwähnt
dann sicher nicht nur zwei einzelne Kanister, sondern eine ganze Charge. Dann wird ihm das Thema bekannt sein. Und wenn ihm an seinem Ruf gelegen ist, wird er Entgegenkommen zeigen.
Auch wenn jemand mit falscher Flüssigkeit Betrug betreibt, sollte der Hersteller das wissen. Du wirst nicht der einzige sein.
Im Übrigen gibt es auf dieser Welt sehr viele Leute, die Kanister befüllen können und original verschließen können. Und ein Etikett herzustellen ist nun auch kein Meisterwerk.
Gruß
Rechtlich ist die Sache natürlich nicht ganz so einfach, da Du kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller hast,
Mal unabhängig vom Beweisthema, käme mir das Produkthaftungsgesetz in den Sinn, das ja gerade den Zweck hat, für den Ausgleich von Schäden eine Anspruchsgrundlage zu schaffen, wenn zwischen Geschädigtem und Hersteller kein Vertragsverhältnis besteht.
was anderes reingefüllt, als auf dem Etikett steht.
Kannst du das irgendwie nachweisen, dass das Zeug nicht geeignet ist?
Könnte ja sein, dass die Flüssigkeit nicht wie erwartet blau, sondern grün ist.
Es hätte laut Etikett ein Frostschutzmittel auf Basis von Propylengykol, ein ungiftiger Alkohol, sein sollen. Ein spezieller Frostschutzprüfer für Propylenglykol zeigt aber völlig unrealistische Werte an. Es muss sich um einen anderen Alkohol handeln. Auch der pH-Wert ist viel zu niedrig. Auf Dauer würde das Rohrsystem der Solaranlage korrodieren.
Im Übrigen hat es eine Rückrufaktion des Herstellers gegeben. Dabei wurden aber nur die Kunden informiert, die im Internet-Shop des Herstellers gekauft haben. Das ist bei mir ja nicht der Fall.
Ich werde mal auf gut Glück den Hersteller kontaktieren.
Vielen Dank für die Tipps und Meinungen!
Gruß
Kernkraft64
So, mittlerweile weiß ich mehr:
Es gilt das Produkthaftungsgesetz.
In Wikipedia heißt es dazu: „Die Produkthaftung setzt weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher voraus, noch ist ein Verschulden für die Haftung des Herstellers erforderlich.“
Produkthaftungsgesetz
§ 1
Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
ABER: Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
UND DANN GIBT ES NOCH:
§ 11 Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung
Im Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen.
Prima! Dann kann ich nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen.
Gruß
Kernkraft64
So, mittlerweile weiß ich mehr:
Es gilt das Produkthaftungsgesetz.
Mal unabhängig vom Beweisthema, käme mir das Produkthaftungsgesetz in den Sinn, das ja gerade den Zweck hat, für den Ausgleich von Schäden eine Anspruchsgrundlage zu schaffen, wenn zwischen Geschädigtem und Hersteller kein Vertragsverhältnis besteht.
Das Problem, dass Du a) beweisen musst, dass nicht nur eine falsche Flüssigkeit mit schädigender Wirkung in den Kanistern war, sondern b) auch, dass es der Hersteller war, der diese Flüssigkeit in die Kanister gefüllt hat, bleibt.
Da der Hersteller selbst einen entsprechenden Rückruf veranlasst hat, wie der Fragesteller inzwischen mitgeteilt hat, sieht die Beweislage nicht ganz so schlecht aus, wie zunächst vermutet. Gut wäre natürlich, wenn es noch irgendwelche Reste der falschen Flüssigkeit gibt, wonach das erste Posting klingt. Dann kann man leicht einen Zusammenhang zwischen diesem und den anderen Fällen herstellen.
Das Problem mit dem ProdHaftG ist leider, dass ich aus der Darstellung der Ereignisse keinen Sachschaden „an einer anderen Sache“ erkennen kann. D.h. die falsche Flüssigkeit wurde einfach nur abgelassen, die Anlage einmal durchgespült und dann die richtige Flüssigkeit eingefüllt. Da musste offenkein kein Teil ausgetauscht oder repariert werden. Auch gibt das ProdHaftG keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch der falschen durch die richtige Flüssigkeit.
Auf Dauer würde
und
Es gilt das Produkthaftungsgesetz.
passen allerdings nicht so recht zusammen.
A propos: Wem von den Dreien würdest Du im Zweifelsfall eher trauen? Tante Wiki, dem hier am Thread beteiligten Inhaber zweier iuristischer Staatsexamina oder Arun Kapoor?
Schöne Grüße
MM
Das Problem mit dem ProdHaftG ist leider, dass ich aus der Darstellung der Ereignisse keinen Sachschaden „an einer anderen Sache“ erkennen kann.
Ich ging davon aus, dass einen solchen Schaden gibt. Andernfalls erklärt sich die ganze Diskussion irgendwie nicht so recht.
Na ja, es bleibt ja der Schaden, dass man Geld für die beiden Kanister mit der falschen Flüssigkeit ausgegeben hat. Das sind ein paar zig Euro. Dazu ein wenig eigener Aufwand und ein paar Liter Wasser.