Von wem und wie erhält man als Erbe die Information, welche(s) von mehreren Testamenten letztendlich gültig ist?

Die Situation:

Frau A stirbt. Der Ehemann ist bereits vor ihr verstorben.

Es gibt ein gemeinsames Testament, das den überlebenden Ehepartner als Alleinerben einsetzt und in dem darüber hinaus vermerkt ist, das nach dem Tod des Überlebenden, die 3 Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Vermächtnisnehmer gibt es in diesem Testament nicht.

Frau A verfasste nach dem Tod ihres Mannes ein weiteres Testament, in dem sie u.a. Vermächtnisnehmer einsetzte. Das Orginal dieses Testaments nahm Kind c an sich.

Später entschied sich Frau A das neue Testament zu zerstören und gab Kind c den Auftrag dazu. Kind c versicherte ihr, dass das Testament zerstört wurde.

Dann verfasste Frau A ein drittes Testament, in dem die Vermächtnisnehmer wieder auftauchen. Das Orginal dieses Testaments ist nach dem Tod von Frau A nicht auffindbar. Es gibt nur Kopien.

Kind c beantragt nach dem Tod von Frau A bei Gericht, dass die Kopie des letzten Testaments als Original anerkannt wird.
Später legt Kind c dem Gericht noch den Teil des angeblich zerstörten Testaments vor, das sich auf die Vermächtnisnehmer bezieht.

All diese Infos befinden sich beim Nachlassgericht.

Nun die Frage: Wie und von wem erhalten die Erben letztendlich Gewissheit darüber, ob es gültige Vermächtnisnehmer gibt oder nicht?

Hallo diese Frage kann ich kurz und knapp beantworten. Vom Nachlassgericht.
viele Grüße noro

Und ?
Wie hat das Nachlassgericht entschieden ? Wenn das Verfahren noch andauert so müsste man mal nachfragen.
Und warum handelt nur Kind C ?
Müssten nicht alle gemeinsam handeln, da alle 3 Erben sind ?

MfG
duck313

Eine „einfache Lösung“, gibt es in einem solchen Fall nicht, wenn sich die Beteiligten nicht grün sind. Dann muss sich einer „trauen“, einen Erbschein aufgrund eines der Testamente zu beantragen, und dann abwarten, ob das Gericht bereit ist, auf dieser Basis einen Erbschein zu erteilen. Dabei gibt das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit Stellung zu nehmen, und sowohl gegen eine dann beschlossene Erteilung als auch gegen eine dann beschlossene Nichterteilung des beantragten Erbscheins können die hierdurch Betroffenen klagen.

Sind sich die Beteiligten grün, reicht es an sich aus, dass sie allesamt dem Gericht mitteilen, dass sie mit einer bestimmten Erteilung eines Erbscheins einverstanden sind. Wenn diese Erteilung dann nach Ansicht des Gerichts auch im Sinne des Erblassers ist, und auch rechtlich möglich ist, wird es den Erbschein dann in gewünschter Form erteilen. Allerdings kann es durchaus auch sein, dass das Gericht auch bei noch so einigen Erben nicht mitspielt, eben weil ein solcher Erbschein aus rechtlichen Gründen zu versagen ist oder nicht dem Wunsch des Erblassers entsprechen würde.

Vorliegend sollte man insbesondere bei der Frage, inwieweit sich die Erben/Vermächtnisnehmer grün sind, zunächst mal über die Rechtslage klar werden: Und die sagt, dass ein überlebender Ehegatte ein gemeinschaftlich mit dem vorverstorbenen Ehegatten errichtetes Testament nach dessen Tod nicht mehr ändern kann, wenn das Testament nicht ausdrücklich eine solche Möglichkeit einräumt! D.h. wenn in dem gemeinschaftlichen Testament nicht eindeutig eine Formulierung zu finden ist, die dem überlebenden Ehegatten das Recht gibt, abweichend zu testieren, dann muss man sich - vorausgesetzt das Ehegattentestament ist gültig - keine Gedanken mehr über die späteren Testamente machen. Und da dies so eindeutig ist, sollte man Beteiligte, die da anderer Meinung sind bitten, sich doch mal anwaltlich beraten zu lassen. Danach dürfte dann schnell klar sein, dass man eine solche Situation besser akzeptiert, weil daran nun mal nichts zu ändern ist.

Danke für deine ausführliche Stellungnahme. Mittlerweile weiß ich, dass auf einem Erbschein keine Vermächtnisnehmer auftauchen und man die Gültigkeit letztendlich nur in einem Prozess vor Gericht klären kann.