Die Situation:
Frau A stirbt. Der Ehemann ist bereits vor ihr verstorben.
Es gibt ein gemeinsames Testament, das den überlebenden Ehepartner als Alleinerben einsetzt und in dem darüber hinaus vermerkt ist, das nach dem Tod des Überlebenden, die 3 Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Vermächtnisnehmer gibt es in diesem Testament nicht.
Frau A verfasste nach dem Tod ihres Mannes ein weiteres Testament, in dem sie u.a. Vermächtnisnehmer einsetzte. Das Orginal dieses Testaments nahm Kind c an sich.
Später entschied sich Frau A das neue Testament zu zerstören und gab Kind c den Auftrag dazu. Kind c versicherte ihr, dass das Testament zerstört wurde.
Dann verfasste Frau A ein drittes Testament, in dem die Vermächtnisnehmer wieder auftauchen. Das Orginal dieses Testaments ist nach dem Tod von Frau A nicht auffindbar. Es gibt nur Kopien.
Kind c beantragt nach dem Tod von Frau A bei Gericht, dass die Kopie des letzten Testaments als Original anerkannt wird.
Später legt Kind c dem Gericht noch den Teil des angeblich zerstörten Testaments vor, das sich auf die Vermächtnisnehmer bezieht.
All diese Infos befinden sich beim Nachlassgericht.
Nun die Frage: Wie und von wem erhalten die Erben letztendlich Gewissheit darüber, ob es gültige Vermächtnisnehmer gibt oder nicht?