Sorry, bin hier neu und wollte eigentlich was erfahren über Erbrecht und Erbbenachrichtigung - Erbanspruch - Geltentmachen
In kategorie kann ich nichts ausser dem oben genannten eingeben
Sorry, bin hier neu und wollte eigentlich was erfahren über Erbrecht und Erbbenachrichtigung - Erbanspruch - Geltentmachen
In kategorie kann ich nichts ausser dem oben genannten eingeben
Hallo!
Üblich weiß man wenn jemand gestorben ist mit dem man verwandt ist. Es gibt weitere Angebörige. Es kann ein Testament geben worin man als Erbe genannt wird.
Und letztlich wird man auch vom Nachlassgericht benachrichtigt dass man Erbe geworden ist, sei es durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Dann hat man 4 Wochen Zeit zu entscheiden, ob man das Erbe ausschlägt (Überschuldung etwa).
Man wird automatisch Erbe wenn man nicht innerhalb der Frist ausschlägt, Das steht alles in dem Gerichtsschreiben drin.
MfG
duck313
hallo - danke. aber es ist so, dass der vater vor 2 Jahren und die Mutter vor 3 Monaten verstorben ist. Die Tochter von 3 Geschwistern hat keinerlei Benachrichtigung erhalten. Weder von den Geschwistern noch vom Gericht. Sollten Imobilien ereits vor dem Erbfall verschenkt worden sein ? Es gab da auch 2 Sparbücher mit je 15000 € die die beiden Schwestern erhalten sollten. Wer kann darüber auskunft geben ?
Wende dich an das Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht, wo dein Vater, deine Mutter wohnte. Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, werden die dort Auskunft geben.
Und bei Vaters Tod hat man sich nicht bereits an die Angehörigen gewandt ? Gab es ein Testament ? Trat gesetzliche Erbfolge ein ?
Und bei Mutters Tod das gleiche. Wieso hat man sich nicht an die Geschwister gewandt. Die wären doch zusammen mit Dir die gesetzlichen Erben .
Frage sie was Sache ist.
Solltest du enterbt worden sein,so hättest Du immer das Pflichtteil (als Kind). Das wäre ein Geldanteil am Erbe, denn musst Du aber bei den tatsächlichen Erben einfordern. Von allein kommt da nicht unbedingt was. Übrigens kann so ein Anspruch auf Pflichtteil sogar verjähren !
Wenn der Kontakt zu den Geschwistern abgerissen ist, so wende dich an das Nachlassgericht (das ist eine Abt. des zuständigen Amtsgerichts) am Wohnort des/der Verstorbenen.
Wichtig für Nachfrage wäre dass Du dich gegenüber dem Gericht als Angehöriger und möglicher Erbe ausweist. Dazu wäre dein Personalausweis und deine Geburtsurkunde notwendig und Daten zu den Verstorbenen, Sterbetag, letzter Wohnort .
Sollte der Wohnort der Verstorbenen weit weg sein, dann kannst du auch zu deinem Amtsgericht an deinem Wohnort gehen und dort den Antrag auf Auskunft stellen. Man leitet das dann weiter.
Du musst persönlich dorthin, schriftlich/telefonisch geht das nicht.
MfG
duck313
herzlichen Dank für die Antworten. zwischenzeitlich hat die Schwester der Erbberechtigten ein Vollmachts-Formular geschickt, dass sie berechtigt einen Erbschein zu beantragen. Gilt dieser Erbschein dann für alle Erbberechtigten, denn da gibt es noch einen Bruder.
Wie geht das dann weiter, wenn der Erbschein ausgestellt ist.
Danke für eure Hilfe. Es grüsst Irene
Ein Erbschein gilt für jeden Erben, wenn das ein „Gemeinsamer Erbschein“ ist. Es gibt auch „Teil-Erbscheine“.
In einem gemeinsamen Erbschein wird ja gesagt und aufgeschrieben, wer die Erben sind und zu welchen Teilen sie erben sollen. So wie es im Testament bestimmt war oder wie es nach gesetzlicher Erbfolge eintrat.
Wenn jemand am Gericht einen Erbschein beantragt, dann schreibt das Gericht alle Erben (gesetzliche !) an und fragt ob sie etwas dagegen einzuwenden haben. Man muss nicht zustimmen, nur ablehnen, wenn man Einsprüche hat. Der Schein wird dann nach Verstreichen dieser Einspruchsfrist erteilt, im Schreiben steht auch drin, man kann auch sofort zustimmen. Das beschleunigt die Ausstellung.
Das mit der Vollmacht kenne ich so nicht, kann aber sein, auch das beschleunigt das Verfahren. Wer schon zugestimmt hat muss ja vom Gericht nicht nochmals gefragt werden.