Hallo Zusammen,
habe eine Frage zum Mietvertragsende bei Vonovia. Mein Vater 89 Jahre wohnt dort seit 33 Jahren und wir haben nun gekündigt. Bei einer Zwischenabnahme wurde gesagt, wir müssten alle Tapeten sowie Wandlöcher und Bodenbeläge (Vinyl) vollständig entfernen. Die Wohnungen wurden 2014 von der Gagfah an Vonovia verkauft. Laut alten Mietvertrag aus dem Jahre 89 sind hier keine speziellen vorgaben zum Entfernen von Tapeten vorgesehen. Außerdem findet sich im Mietübergabeprotokoll noch eine Vereinbarung über einen Abwohnbetrag in Höhe von 950 DM also heute 517 € . Wie ist das nun zu verstehen und was hat es mit dem gezahlten Abwohnbetrag auf sich? Geht dieser automatisch an die Vonovia über und muss dieser Betrag getrennt vom Mietkonto verwahrt werden?
Hallo,
steht im alten Mietvertrag etwas zu den Übergabebedingungen (renoviert oder nicht) und gibt es ein Übergabeprotokoll oder Fotos der Wohnung vor dem Einzug?
Wenn die Wohnung renoviert zu übergeben ist, müssen abgenutzte Tapeten je nach Zustand ev. entfernt werden, bei den Bodenbelägen hängt es davon ab, ob diese oder gleichwertige schon in der Wohnung waren. Eine normale Abnutzung der Bodenbeläge muss der Vermieter m.W. hinnehmen. Anders wäre es, wenn Dein Vater den Belag selbst verlegt hat, der müsste wieder raus, wenn es keine andere Abmachung mit dem Vermieter gab.
Wandlöcher müssen dann natürlich auch verschlossen werden.
Bzgl. des „Abwohnbetrages“ erkundigt Euch am besten bei einem Mieterverein. Das könnte eine Pauschale für Abnutzung sein, aber ich weiß nicht, ob dergleichen rechtlich überhaupt zulässig ist und auch bei renovierter Übergabe gefordert werden kann - letzteres bezweifle ich stark.
Gruß,
Paran
Auch wenn da etwas stehen sollte, soll unbedingt überprüft werden, ob das heute noch Bestand hat! Seit 1989 hat sich doch schon jede Menge geändert.
Gruß
Christa
Vielen Dank für die Einschätzung. Ja den Bodenbelag würden wir natürlich entfernen, bleibt halt zu klären was mit den Tapeten geschehen soll? Auf jeden fall werde ich den Mieterbund nochmal wegen des Abwohnbetrags kontaktieren.
Im Mietvertrag sind zu den Schönheitsreparaturen noch die alten Staren fristen enthalten. Mein Vater hat die Wohnung damals unrenoviert übernommen.
Dann kann es gut sein, dass ihr gar nicht renovieren müsst. Die Frage ist, ob das irgendwo auch festgehalten wurde, dass die Wohnung damals nicht renoviert war, sonst kann es sein, dass ihr das nachweisen müsst und es dabei Probleme gibt, das wisst ihr am besten.
Ok, die Wandlöcher würde ich noch zuspachteln, aber sonst … klärt das am besten mit dem Mieterbund oder der Verbraucherzentrale oder wem auch immer.
es wäre sehr Hilfreich, wenn du die entspechenden Vertragsbestandteile als Auszug oder im Wortlaut hier rein stellen könntest.
Ihr müßt nicht renovieren!
VIII ZR 277/16 merk Dir dieses Aktenzeichen zum Urteil des BGH
ramses90