… Hausbank den Kredit meines Hauses zu 2,7 %, alles unterschrieben und ausgehändigt. Dann bemerkten sie plötzlch 1 Tag später dass ich bereits vor 2 Jahren verlängert hatte, damals zu 4,1 Prozent. Meine Bänkerin teilte mir nun mit dass ich den Vertrag bitte zurückgeben solle. HABE ICH ANSPRUCH AUF DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
HABE ICH ANSPRUCH AUF DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
Du hast möglicherweise Anspruch auf beide Verträge (2 Raten, 2 Kreditbeträge).
Jede Abweichung davon mußt Du mit der Bank verhandeln. Damit das nicht voll in die (Deine) Hose geht, kann ich nur raten, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Allerdings frage ich mich ernsthaft, wie weder die Bank noch Du bemerkt haben, daß der Kredit bereits vor 2 Jahren verlängert wurde.
ich den Vertrag bitte zurückgeben solle. HABE ICH ANSPRUCH AUF
DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
Ich denek, der Vertrag von 2010 ist gültig, aber IANAL.
Gruß
Nordlicht
Langsam, langsam…
… es kommt darauf an, wie genau formuliert wurde! Also wie die Verlängerung vereinbart wurde.
Denke das du garnicht so schlechte Voraussetzungen hast, den neuen Zinssatz zu bekommen. Auch wenn der alte Vertrag eigentlich noch Gültigkeit hat, wird er ja, da sich die Angaben auf den ursprünglichen Kredit (Kontonummer) durch die neue Vereinbarung aufgehoben.
In jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen und sich dahingehend beraten lassen.
Wenn die Bank rechtlich auf der sauberen Seite wäre, würde sie nicht um Rückgabe bitten, sondern ein Schreiben schicken!