Moin liebe Experten,
mal ein fiktiver Fall: Nehmen wir an ein Kaufhaus mit etlichen tausend Artikel
macht eine „permanente Inventur“ - Abteilungsweise. Bevor nun eine Abteilung dran ist mit der Inventur, werden die Mitarbeiter angewiesen, durch die Regale zu gehen, schon mal zu zählen und die Bestände zu korrigieren. Dadurch würde sich dann der Geschäftsführer ein gutes Inventurergebnis erhoffen.
Meine Frage: ist es überhaupt zulässig so eine „unsichbare Inventur“ vor der eigentlichen Blianzinventur zu machen? Was würde das Finanzamt dazu sagen?
Freue mich auf ein paar fundierte Antorten!
Komadi