guten tag
wir haben vor unserem haus ein stück wiese und da davor parkt immer der nachbar qwie kann ich aus dem stück wiese einen privatparkplatz machen wie groß muß der sein oder wie weit darf er in die straße reinragen ?? das ich nich all zu viel von der wiese entfernen muß das das auto vielleicht halb auf der wiese ( baldiger parkplatz ) und halb auf der straße stehen würde
Hallo, wenn die Wiese,das Land, nicht zu ihrem Grundstück gehört können sie es normalerweise rein rechtlich gar nicht nutzen.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung.
Nicht einmal das Parken wurde erlaubt da der Streifen als Randstreifen zur Straße gehört.
MfG
doch die wiese gehört zu unserem grundstück sozusagen ein vorgarten ohne zaun
Hallo,
ganz so einfach geht es nicht. Grundsätzlich gehören alle Flächen in Deutschland zur Land- oder Forstwirtschaft. Sei denn die Flächen wurden durch Beschluss anders ausgewiesen.
Das bedeutet, dass Sie diese Fläche, die Stellplatz (Parkplatz) werden soll, umwidmen lassen müssen. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Bauamt erforderlich. Sollte dies genehmigt werden, was ich stark bezweifel, dann benötigt das Grundstück eine Zufahrt.
Die Breite ist in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben. Dort steht auch, wie weit, wie tief der Stellplatz von der jeweiligen Straße entfernt sein muss. Das können 8,0m sein oder mindestens eine Fahrzeuglänge. Erst dann darf der Stellplatz beginnen.
Um Ärger zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend den Besuch beim zuständigen Bauamt.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Stellen siem einen Bauantrag zur Einrichtung eines Parkplkatzes mit entsprechender Zufahrt (Absenkung des Bürgersteiges). In dem Berich der so geschaffenen einfahrt ist das Parken verboten und wird als Ordnungnswidrigkeit bestraft. - ein teures Vergnügen, was sie da vorhaben, nur um den Nachbarn zu Ärgern. Einfacher und zudem billiger wäre es, dort eigenes Fahrzeug dauerhaft zu parken.
Hallo, wenn die Wiese ihnen gehört haben Sie das Recht ein Schild Privatparkplatz/ aufzustellen und auf Abschleppen hinweisen.
Wie weit Sie die Straße nutzen dürfen ist mir nicht bekannt. Ich weiß aber das die min. Straßenbreite etwas über 5 Meter haben muss.
Wenn in der Straße kein Parkverbot ist, Schild fertig machen und Auto hinstellen.
Wenn es der Behörde nicht passt werden Sie sich schon melden. Nur nicht so ängstlich.
MfG
hallo,
bis zum Bürgersteig oder Straße können sie ein Privatgrungstück machen. Ist ein Bürgersteig dort müßen sie ihn von der Stadt abkaufen.
Lg