Vor Polizei in Hose gemacht

Guten Tag,
Ich war letztes Wochenende ziemlich betrunken und wurde von Polizisten aufgehalten, welche mich nach Hause schicken wollten. Doch sie wollten mich nicht alleine gehen lassen und haben mich deshalb aufs Revier mitgenommen, welches nur etwa 50 Meter entfernt war. Dort sollte ich versuchen jemanden zu erreichen, der mich abholen konnte. Ich habe meinen Kumpel angerufen, musste aber noch etwas auf ihn warten. Während der Wartezeit habe ich mir versehentlich in die Hose gemacht und wohl etwas von meinem Stuhlgang in Polizeirevier verschmiert. Die Polizisten haben das natürlich mitbekommen und mir mit Strafe gedroht. Meine Frage nun: Kann ich dafür rechtlich bestraft werden?

toll geschrieben:wink: es war sicher ein wenig anders…ansonsten muss man annehmen, du wärst drei Jahre alt aber mal zur Sache! Im Regelfall sind die Reinigungs-/Desinfektionskosten zu tragen und ggf. Schadensersatz, wenn z.B. etwas so verunreinigt wurde, dass der Ursprungszustand einer Sache nicht wieder hergestellt werden kann…Es sind durchaus Fälle denkbar, in denen man ne Anzeige wegen Sachbeschädigung, KV usw. bekommt aber das dürfte in deinem Fall ausgeschlossen werden…sofern dein geschilderte Sachverhalt soweit vollständig ist:wink: Also Kopf hoch, kann immer mal passieren!

Es könnte der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein, wenn Du absichtlich (vorsätzlich) Dinge mit Exkrementen verunreinigt hast, welche sich nicht mehr säubern lassen (und damit beschädigt sind). Fußböden kann man aufwischen, von der Tapete gehts schlecht ab :wink:
In dem Fall musst du mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Auf jeden Fall wirst du unabhängig davon eine Kostenrechnung erhalten, in der alle Aufwendungen für die Reinigung, ggf. auch Transport und Aufenthalt im Gewahrsam, berechnet werden. Die Kosten findest du in der Gebürhenordnung der Polizei deines Bundeslandes.

Hallo,
ich habe die beiden Antworten gelesen und kann mich den Schreibern nur anschließen.

Gruß - Michel

Die richtige Strafe wäre, dich die Sauerei am nächsten Tag mit bloßen Händen wegmachen zu lassen!
Rechtlich könnte man es als Sachbeschädigung anzeigen, die würde aber wegen deines Zustandes wohl eingestellt. Es gibt noch den Tatbestand des Vollrausches. Danach klingt es schon eher. Der wird aber selten genutzt. Das sinnvollste in deinem Fall ist eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen „Grob ungebührlichem Verhalten“. Die geht in jedem Fall durch und ist am Ende sogar teurer als eine Strafanzeige, weil hier die Einkommensverhältnisse keine Rolle spielen.
Also ja, die Sache kann auf mehrere Arten rechtlich verfolgt werden. Welche die Beamten wählen bleibt abzuwarten. Unabhängig davon kann man dir die Kosten der Säuberung auferlegen.

Hallo,
strafrechtlich gibt es wohl keine Handhabe, aber die Kosten der Reinigung können dir sehr wohl auferlegt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen

Daniel M.

Bestraft werden kann man dafür nicht. Die Polizei kann aber die Reinigungskosten einfordern.
mfg
W.

Hallo,

maximal Sachbeschädigung. Aber wenn du sagst, das war keine Absicht, dann nicht. Ich denke mal es werden nur die Kosten für die Reinigung dir in Rechnung gestellt.

Grüße

Strafrechtlich wird dir keine Strafe drohen, jedoch wirst du eine Verwaltungsstrafe bekommen.

Ich war im urlaun deshalb meine späte antwort. Also in so einem fall kann man natürlich nicht bestraft werden. Man muss aber die reinigung bezahlen.
Das os alles. Gruss ll

Hallo,

ich hatte das bereits beantwortet - trotzdem taucht es als nicht beantwortet auf. Nun weiß ich nicht, ob du meine antwort erhalten hattest…

Nein, du brauchst nichts zu befürchten. Betrunken kann das passieren und du hast weder Straftat noch owi dadurch begangen.

LG

Karsti

bestraft kaum, doch die Kosten der Reinigung müssen sie wohl übernehmen.

Ich finde erst jetzt die Frage, meine Antwort:
Natürlich kann man für ein „menschliches“ Versagen nicht bestraft werden. Fällig sind allerdings Reinigungskosten.

Mit freundlichen Grüßen
W. Görtz