Vorabpauschale für Fonds/Altbestand vor 2009

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Vorabpauschale. Hab hier einige Beiträge durchforstet, aber nichts Passendes gefunden. Wie der Titel schon sagt, geht es um die Vorabpauschale bei Altbeständen.

Für Altbestände hat man ja einen Freibetrag bis 100.000 €. Seit 01.01.19 wird eine Vorabbesteuerung auf den fiktiven (Jahres-)Gewinn vorgenommen. Diese Vorabpauschale (am 02.01.) kommt gewöhnlich allen Dividendenzahlungen zuvor, sodass der Freistellungsauftrag bevorzugt auch für die Vorabpauschale von Altbeständen angerechnet wird.

Bedeutet das, dass ich dann vom Finanzamt Steuern zurückholen kann, die ich tatsächlich nicht gezahlt habe, weil der Freistellungsauftrag dies verhindert hat?

Oder kann ich dann nichts zurückholen, weil ich eben tatsächlich nichts gezahlt habe und ein Teil meines Freistellungsauftrags verpufft sinnlos?

Falls letzteres zutrifft: Dann macht es ja Sinn, wenn man die Fonds vom Freistellungsauftrag ausschließt.

Weiterhin interessiert mich der praktische Ablauf. Ich gebe in der Steuererklärung jedes Jahr den versteuerten Betrag an und das Finanzamt „speichert“, wie viel ich für Altbestände bezahlt habe und ich bekomme das dann beim Verkauf erstattet?

Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß