Voraussetzungen für förderungsfähige Qualifizierungsmaßnahmen

Man ließt ja viel über vollkommen unsinnige und wertlose Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose, und dass diverse Anbieter entsprechender Kurse trotzdem davon offenbar ganz gut leben.

Aktuell suche ich nach konkreten Vorgaben, die eine förderungsfähige Qualifizierungsmaßnahme erfüllen muss, und werde nicht so recht fündig. Es geht es um die Vermittlung von IT-Wissen jenseits PC-Führerschein, aber unterhalb staatlich anerkannter Berufsausbildungen. Grundsätzlich scheint offenbar auch eine Förderung von Maßnahmen möglich, die Teilbereiche einer anerkannten Berufsausbildung abdecken würden, aber zu den notwendigen Anteilen finde ich bislang nichts. Ebenso fehlen mir noch Angaben zu Mindest- bzw. Maximallaufzeit entsprechender Maßnahmen.

Insbesondere interessieren mich auch die nötigen/möglichen Praxisanteile im Rahmen entsprechender Maßnahmen, d.h. zu welchen Anteilen ein mehr oder weniger produktiver Einsatz möglich ist.

Hi,

bin kein Experte, vermute aber, daß solche Dinge vom betreffenden Arbeitsberater aus dem Bauch heraus entschieden werden. Vor ein paar Jahren wollte ich Triebfahrzeugführer werden und schon damals war absehbar, daß man danach das Arbeitsamt nie mehr von innen sieht. Mein Antrag wurde abgelehnt mit völlig hinrissigen Argumenten (trotz bestandenem med.-psych. Eignungstest). Ich mußte die Sache schließlich selbst finanzieren und kann mir heute aussuchen, wo ich arbeiten will (zum Glück hatte ich entsprechende Rücklagen, sonst hätte mich das Arbeitsamt mit meinen damals knapp 50 Jahren wohl in die Dauerarbeitslosigkeit begleitet).

Dies nur als Beispiel. Mit anderen Worten: Man ist der Beamtenwillkür ausgesetzt.

Gruß T