Man ließt ja viel über vollkommen unsinnige und wertlose Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose, und dass diverse Anbieter entsprechender Kurse trotzdem davon offenbar ganz gut leben.
Aktuell suche ich nach konkreten Vorgaben, die eine förderungsfähige Qualifizierungsmaßnahme erfüllen muss, und werde nicht so recht fündig. Es geht es um die Vermittlung von IT-Wissen jenseits PC-Führerschein, aber unterhalb staatlich anerkannter Berufsausbildungen. Grundsätzlich scheint offenbar auch eine Förderung von Maßnahmen möglich, die Teilbereiche einer anerkannten Berufsausbildung abdecken würden, aber zu den notwendigen Anteilen finde ich bislang nichts. Ebenso fehlen mir noch Angaben zu Mindest- bzw. Maximallaufzeit entsprechender Maßnahmen.
Insbesondere interessieren mich auch die nötigen/möglichen Praxisanteile im Rahmen entsprechender Maßnahmen, d.h. zu welchen Anteilen ein mehr oder weniger produktiver Einsatz möglich ist.