Voraussetzungen Selbständigkeit als Korrekturleser

Guten Tag allerseits,

ich möchte mich gemeinsam mit meiner Freundin nebenbei mit einem Korrekturleseservice für wissenschaftliche Arbeiten, Buchmanuskripte etc. selbständig machen. Wir haben das bislang schon oft für Freunde gemacht und sind nun, da uns das großen Spaß macht, auf die Idee gekommen, daraus einen kleinen Nebenverdienst zu machen.Wir wollen unser Angebot auf einer Webseite präsentieren, die hilfsbedürftigen Menschen schicken uns die Texte, wir schicken ihene nach Erledigung eine Rechnung und sie bezahlen. Hoffentlich :wink:
Nun unsere Fragen: Was muss man dabei beachten? Gilt dies als freie Tätigkeit oder braucht man für freie Tätigkeiten einen Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß? Wir sind nämlich beide noch Studenten. Oder brauchen wir einen Gewerbeschein?
Wisst ihr, wo man sich hierzu noch näher beraten lassen könnte?

Vielen Dank
und einen guten Rutsch
Oliver

Gilt dies als freie Tätigkeit

Würde ich vermuten

oder braucht man für freie Tätigkeiten einen
Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß? Wir sind nämlich

In diesem Falle wohl kaum. Wenn Euch Eure Auftraggeber zutrauen, das Manuskript richtig korrektur zu lesen reicht das

beide noch Studenten. Oder brauchen wir einen Gewerbeschein?

Am besten bei Gewerbeamt Eures Wohnortes nachfragen. Wenn es eine Freiberufliche Tätigkeit ist, braucht es dazu keine Gewerbeanmeldung.

Wisst ihr, wo man sich hierzu noch näher beraten lassen
könnte?

Zum Thema Selbstständigkeit ? Bei der örtlichen IHK. Manchmal gibt es auch bei der VHS Existenzgründerseminare. Zu Eurer speziellen Tätigkeit habe ich keine Idee.

hallo oliver,

um es kurz zu machen: die lebensbedingungen für reine korrektoren sind denkbar schlecht.
korrektur-arbeiten werden meist von lektoren mit übernommen. und schon die kämpfen auf einem sehr engen markt um einzelne aufträgchen.

das fällt übrigens im weitesten sinne noch unter die künstlerischen bzw. publizistischen berufe und gilt als freiberuf (also KEIN gewerbe).

Wir wollen unser Angebot auf einer
Webseite präsentieren, die hilfsbedürftigen Menschen schicken
uns die Texte, wir schicken ihene nach Erledigung eine
Rechnung und sie bezahlen. Hoffentlich :wink:

und was träumst du nachts? :smile:

über meine webseite habe ich noch keinen einzigen kunden bekommen. einzig und allein durch zeitaufwändige aquise und intensive kontaktpflege zu allen möglichen personengruppen, die an meinen leistungen interesse haben könnten.
auf deutsch heißt das, daß den großteil meiner arbeitszeit nicht mit dem eigentlichen lektorieren und korrigieren verbringe, sondern damit, potentielle kunden überhaupt erst ausfindig zu machen und dann davon zu überzeugen, daß sie genau meine dienste brauchen.

ehrlich gesdagt kann ich mir kaum vorstellen, wie das neben dem studium laufen soll.

Nun unsere Fragen: Was muss man dabei beachten? Gilt dies als
freie Tätigkeit oder braucht man für freie Tätigkeiten einen
Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß?

die meisten lektoren sind quereinsteiger, d.h. sie kommen aus allen möglichen berufen. aber ihr solltet euch schon mit dem kleinen einmaleins des verlagswesens auskennen, wissen, was eine normseite ist, wie ein buch entsteht, außerdem ein wenig auskennen mit typografie, produktionstechiken, druckvorstufe etc.

Wir sind nämlich
beide noch Studenten. Oder brauchen wir einen Gewerbeschein?

siehe oben.
in der künstlersozialkasse wäret ihr auch ganz gut aufgehoben.

Wisst ihr, wo man sich hierzu noch näher beraten lassen
könnte?

was denn noch näher?

schöne grüße und guten rutsch
ann

hallo ann,

vielen dank für deine antwort.
wir hatten bei unserem plan auch eher wissenschaftliche arbeiten 8hausarbeiten, diplomarbeiten etc.) im fokus, da hier , wie wir es bislang im rahmen unseres studiums auch von kommilitonen mitbekommen haben, doch einen nicht unerheblichen bedarf an korrekturlesearbeiten gibt.in diesem universitären umfeld müssen wir dann erstmal akquise für unser angebot betreiben, das ist klar. wir stellen nicht die seite ins netz und drehen däumchen.zu anfang wird sehr viel aufwand für werbung nötig sein.und falls das ganze doch keinen anklang finden sollte, war der finanzielle aufwand ja doch überschaubar und man kann sagen: dazugelernt. aber probieren wollen wir es trotzdem. wenn wir keinen gewerbeschein brauchen,dann müssen wir eine freie tätigkeit formlos beim finanzamt beantragen, oder?

vielen dank nochmals , auch an nordlicht
guten rutsch
oliver

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Hi,

um es kurz zu machen: die lebensbedingungen für reine
korrektoren sind denkbar schlecht.
korrektur-arbeiten werden meist von lektoren mit übernommen.
und schon die kämpfen auf einem sehr engen markt um einzelne
aufträgchen.

über meine webseite habe ich noch keinen einzigen kunden
bekommen. einzig und allein durch zeitaufwändige aquise und
intensive kontaktpflege zu allen möglichen personengruppen,
die an meinen leistungen interesse haben könnten.
auf deutsch heißt das, daß den großteil meiner arbeitszeit
nicht mit dem eigentlichen lektorieren und korrigieren
verbringe, sondern damit, potentielle kunden überhaupt erst
ausfindig zu machen und dann davon zu überzeugen, daß sie
genau meine dienste brauchen.

ehrlich gesdagt kann ich mir kaum vorstellen, wie das neben
dem studium laufen soll.

Alles völlig richtig, was Du sagst. Allerdings sehe ich darin nichts, was dagegen spricht, das ohne Druck davon leben zu müssen neben dem Studium zu machen. Ist dann eine klassische nebenberufliche Selbständigkeit und kann recht befriedigend sein, als zusätzliches Taschengeld eben. Als Existenzgrundlage ist das ganz klar ne völlig andere Nummer, die auch eine ganz andere Herangehensweise erfordert.

Gruß,

Malte

Hi,

Nun unsere Fragen: Was muss man dabei beachten? Gilt dies als
freie Tätigkeit

Wenn es zu den in §18 EstG ( http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html ) aufgezählten Tätigkeiten passt ist es eine freiberufliche Tätigkeit.
Unterschiede Freiberuf/Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Vielleicht muss aber doch ein Gewerbe angemeldet werden, wenn Ihr z. B. Drucken, Kopieren und Binden mit anbieten wollt.

Falls Ihr nur wenig Gewinn erreicht, macht es keinen finanziellen Unterschied, ob es F oder G ist.

braucht man für freie Tätigkeiten einen
Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß?

zum Freiberuf befähigende Bildung reicht.

Oder brauchen wir einen Gewerbeschein?

Nur bei Gewerbeanmeldung. Die Kopie der Anmeldung ist der „Gewerbeschein“.
Die freiberufliche Tätigkeit wird direkt beim Finanzamt angemeldet.

Wisst ihr, wo man sich hierzu noch näher beraten lassen
könnte?

IHK
Infos und Links gibt es bei http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu

Hi Joku,

danke für deine Antwort.

Hi,

Nun unsere Fragen: Was muss man dabei beachten? Gilt dies als
freie Tätigkeit

Wenn es zu den in §18 EstG (
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html ) aufgezählten
Tätigkeiten passt ist es eine freiberufliche Tätigkeit.

Ja, diese Aufzählung der anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten kenne ich, jedoch ist hier nirgendwo konkret etwas von „Korrektoren“ oder „Lektoren“ die Rede.

Unterschiede Freiberuf/Gewerbe:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Diese

Vielleicht muss aber doch ein Gewerbe angemeldet werden, wenn
Ihr z. B. Drucken, Kopieren und Binden mit anbieten wollt.

Wir wollten uns auf die Korrektur beschränken.

Falls Ihr nur wenig Gewinn erreicht, macht es keinen
finanziellen Unterschied, ob es F oder G ist.

Weißt du, wo hier die Grenze liegt? Hierüber habe ich nur uneindeutige Angaben gefunden.

braucht man für freie Tätigkeiten einen
Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß?

zum Freiberuf befähigende Bildung reicht.

Ja, das ist genau der Knackpunkt. Wir studieren ja beide noch (Kultur-/Sprach-/Sozialwissenschaften)und deshalb mangelt uns es ja an einer solchen.

Oder brauchen wir einen Gewerbeschein?

Nur bei Gewerbeanmeldung. Die Kopie der Anmeldung ist der
„Gewerbeschein“.
Die freiberufliche Tätigkeit wird direkt beim Finanzamt
angemeldet.

Wisst ihr, wo man sich hierzu noch näher beraten lassen
könnte?

IHK
Infos und Links gibt es bei
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu

Vielen Dank für die Antworten!

Liebe Grüße Oliver

Hallo

Antworten gibt auch das Finanzamt oder die IHK.

Gruß

hi nochmal,

Ja, diese Aufzählung der anerkannten freiberuflichen
Tätigkeiten kenne ich, jedoch ist hier nirgendwo konkret etwas
von „Korrektoren“ oder „Lektoren“ die Rede.

auf seite 2 des fragebogens http://www.kuenstlersozialkasse.de/Portals/0/Downloa… findest du eine auflistung der künstlerisch/publizistischen (= freien) berufe, darunter ist der lektor.

schöne grüße
ann

Unterschiede Freiberuf/Gewerbe:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Wir wollten uns auf die Korrektur beschränken.

Falls Ihr nur wenig Gewinn erreicht, macht es keinen
finanziellen Unterschied, ob es F oder G ist.

Weißt du, wo hier die Grenze liegt? Hierüber habe ich nur
uneindeutige Angaben gefunden.

Siehe o. g. Link:
Ab 5.200 € Gewinn/Jahr möchte die IHK Beiträge,
ab ab 24.500 € Gewinn beginnt Gewerbesteuer

braucht man für freie Tätigkeiten einen
Befähigungsnachweis wie einen Uniabschluß?

zum Freiberuf befähigende Bildung reicht.

Ja, das ist genau der Knackpunkt. Wir studieren ja beide noch
(Kultur-/Sprach-/Sozialwissenschaften) und deshalb mangelt uns
es ja an einer solchen.

Ich schrieb „befähigende Bildung“, nicht „Abschluss“.
Das ist nicht unbedingt von einem bestimmten Abschluss abhängig.
Ein Abitur dürfte doch bei Euch vorhanden sein :wink:
und genug Bildung (z. B: Vordiplom oder einige Semester Studium),
um das, was Ihr lest, zu korrigieren, ist auch nachweislich vorhanden.

Gruß JoKu

Kurze Bemerkung,
das unten stehende posting kann auch so gesehen werden:
„Hey nicht noch einer, der mir die Kunden wegschnappt. Mal ein bißchen warnen und mürbe machen… dann lässt er es vielleicht“

*ganz breites Grinsen mit Schalk in den Augen*

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi big,

natürlich kann man es so sehen. allerdings glaube ich kaum, daß der fragesteller und ich uns geschäftlich ins gehege kommen würden. dafür sind die fachbereiche zu verschieden. deshalb könnte man meine antwort auch einfach mal auf den für den fragesteller relevanten informationsgehalt überdenken, nicht wahr? :wink:

schöne grüße
ann