Vorauszahlung Küche

**Hallo Forumsmitglieder,
für meine ( in Kürze neu zu vermietende ) Wohnung habe ich gestern eine Küchenzeile bestellt.
Nun verlangt der Händler eine Vorauszahlung von 30 % des Kaufpreises, obwohl die
( voraussichtliche ) Lieferung erst in ca.6 Wochen vorgesehen ist.
Bin ich verpflichtet diese Vorauszahlung zu leisten?
Vielen Dank für jede aufklärende Antwort.
loewe41

Kommt drauf an was im Kaufvertrag steht wir haben bisher zweimal bei Möbel Ehrmann in Landau Küchen bestellt und nie was Voraus bezahlen müssen

Hallo Loew41,
ein Anzahlung/Vorauszahlung ist derzeit in vielen Bereichen üblich.
Die Höhe legt der Verkäufer fest. Bei einer Küchenzeile finde ich 30% nicht zu hoch. Den Rest würde ich aber erst zahlen, wenn die Küche wirklich fertig und zufriedenstellend eingebaut, oder bei Selbsteinbau, komplett ohne Mängel geliefert wurde. Ein fehlender Griff oder sonstige Mängel werden nie fertig, wenn der Restbetrag komplett bezahlt wurde.
Viele Grüße

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Hallo Loewe,
ist die Küchenzeile von „von der Stange“, also wie in Prospekt ohne eigene Wünsche, Maße usw?
Wenn ja, ist Anzahlung durchaus üblich!
Gruß Michael

Anzahlung ist für mich ein Zeichen dass die Firmen keine großen finanziellen Reserven haben um zwischen Auftragseingang und leistungsstellung die Herstellung Lieferung und Montage vor zu finanzieren.

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… und für mich ein Zeichen, dass die Firma mehrfach private Glücksritter aufgesessen ist… bestellen und haben doch nix auf der hohen Kante

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Praktisch alle Unternehmen, die nach Kundenwunsch/-spezifikationen (egal, ob der Kunde ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson ist) fertigen, verlangen Anzahlungen, um im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit nicht auf den Material- und Personalaufwendungen sitzen zu bleiben. Ein Rückschluss auf die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens ist daher wenig sinnvoll.

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Oder diese einfach nicht dafür, sondern für andere Dinge einsetzen wollen. Oder günstigere Preise anbieten wollen (weil sie keine Kosten für die Bereitstellung entsprechender Liquidität zahlen müssen/Reserven gewinnbringend anlegen). Oder um den Ärger mit nicht abgenommener Ware zu reduzieren. Oder, oder, oder …

Beim Kauf größerer Dinge zur späteren Lieferung sind Anzahlungen nicht unüblich und können im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich frei vereinbart werden. Sonderfälle, wie im Reiserecht mal ausgenommen.

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Von Gesetzes Wegen?
Wenn die Liefer- und Leistungsbedingungen eine Anzahlung in der genannten Höhe enthalten, und du diesen Bedingungen zugestimmtt hast, gehören die in die Rubrik „Abgemacht!“.

Wenn sie vertraglich vereinbart war: Ja.
Wenn nicht, so können nur Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangt werden - das sind aber Zahlungen, die erst nach erfolgten Teilleistungen angefordert werden können.
Zudem sind diese Leistungen durch eine Aufstellung nachzuweisen.
Die bloße Bestellung von Rohmaterial gehört nicht zu solchen erfolgten Leistungen, wenn die Rohmaterialien weder Eigentum übertragen wurde noch eine Sicherheit dafür geleistet wird.

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Die ständigen kompletten Vorauszahlungen die in der Reisebranche üblich sind finde ich mittlerweile furchtbar ätzend und dennoch kann einem passieren dass die Insolvenz gehen und man bleibt drauf sitzen. Sowas gehört meines Erachtens verboten die sollen in Vorleistung gehen man geht in Urlaub und bezahlt hinterher meine Kunden bezahlen auch alle hinterher

Die sind bei Pauschalreisen nur zulässig, wenn ein Sicherungsschein vorgelegt wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651t.html

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Die sind auch mehrfach erfolgreich gerichtlich angegangen worden, und da hat sich inzwischen auch eine gefestigte Rechtsprechung gebildet. Mehr als 20% ist ohne ausdrückliche Begründung bei Pauschalreisen nicht drin, wenn der Antritt der Reise noch nicht unmittelbar bevor steht.

Das Problem ist nur, das gesetzlich bislang nur geregelt ist, dass keine Zahlung vor Zusendung des Sicherungsscheins verlangt werden darf. D.h. wenn der Veranstalter sofort nach Buchung den Sicherungsschein übersendet, kann er einfach mal den vollen Preis fordern. Und es obliegt dann dem Kunden, den Reiseveranstalter davon zu überzeugen, sich doch bitte an die geltende Rechtsprechung zu halten und ansonsten mit Klage zu drohen. Das macht aber natürlich wenig Sinn, wenn man tatsächlich genau diese Reise in drei Monaten antreten möchte.

Ein Grund mehr mit dem eigenen Pkw zu verreisen, ich bin mein eigener Kapitän…

Die Möbelhäuser haben üblicherweise eine entsprechende Klausel in deren Vertragsbedingungen.

Ich kann auch gut verstehen, wenn die die früher übliche Anzahlung wieder vermehrt genutzt wird. Die Beschaffung ist komplexer geworden, die Händler müssen oft selbst in Vorleistung gehen und Verbraucher denken heutzutage tendenziell viel weniger nach, welche Konsequenzen ein Rücktritt vom Kauf hat und sagen nicht mal Bescheid, wenn sie vom Kauf zurücktreten wollen. Erst wenn der Verkäufer mitteilt, dass die Ware nun da ist … also genau dann, wenn nichts mehr „gerettet“ werden kann.

Nicht zu vergessen, dass es aktuell zumeist um deutlich höhere Kosten geht, als noch vor ein paar Jahren.

Es ist ja auch nur eine Sicherungsleistung. Der Händler darf davon nur behalten, was ihm beim Rücktritt vom Kauf tatsächlich an Kosten entstanden ist.

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Zumal sie in den allermeisten Fällen gar kein Recht dazu haben und trotzdem versuchen, es durch Nichtabnahme/Nichtzahlung zum Faktum werden zu lassen.

Da bin ich zwar auch ein Freund von, und buche auch große Rundreisen in den USA und Kanada individuell. Aber da das keine Pauschalreisen sind, gilt da dann nicht mal die Voraussetzung eines Sicherungsscheins und kann problemlos für alles sofortige Zahlung verlangt werden. D.h. um zum ursprünglichen Thema zurück zu kommen: Damit erreichst Du in Hinblick auf Vorauszahlungen nichts, es sei denn, Du nimmst nur Angebote, die keine Voraussetzungen verlangen oder buchst bestimmte Teile doch so, dass die Voraussetzungen einer Pauschalreise dafür gegeben sind.

Hallo an alle die sich an meiner Fragestellung ( Vorauszahlung bei einer Küche) beteiligt haben.
Der Verkäufer ist inzwischen von seiner Forderung mir gegenüber, abgerückt.
Vielen Dank !
M.f.G.
loewe41