Vorauszahlungen, Abschläge bei Handwerkerrechnung

Hallo liebe Wissende,

Für Neuinstallationen im Bad und neue Heizkörper im Wohnraum habe ich eine Fach-Firma engagiert. Der KV belief sich auf ca. 6000 EUR inkl. Werkstoffe und Zubehör. Als es dann losging, sollten wir 3000 EUR vorab bezahlen. Da habe ich schon geschluckt - üblich sind eher 30 %, oder? - aber wie es so ist, der Zeitplan war eng und wir haben bezahlt.
Die Handwerker kamen auch pünktlich, hinterlassen zwar ein beachtliches Chaos, aber bummeln immerhin nicht allzu sehr. Jetzt ist etwas mehr als die 1/2 der Arbeit getan, der Fliesenleger übernimmt übermorgen und anschließend werden Wandtoilette, Duscharmaturen und Heizungen angebracht.

Jetzt will die Firma schon wieder 2000 EUR Abschlag, damit wären bereits über 80% des KVs bezahlt.

Frage: Ist so etwas üblich?

Mein 2. Problem: Im KV ist Zubehör aufgeführt, das nun doch nicht benötigt wird Es war auch abgesprochen, dass diese Posten ggf herausgenommen werden, aber die Teile sind nicht extra aufgeführt (war ein Fehler, das so hinzunehmen), das wird also schwierig. Vorausszahlungsrechnung und Abschlagsrechnung beziehen sich auf den KV und nicht auf die tatsächlichen Leistungen. Zudem sind Mehrarbeiten entstanden, die gesondert (stundenweise) berechnet werden sollen (ca. 10 Stunden). Da verliert man schnell den Überblick.

Frage 2: Kann ich für die Rechnung verlangen, dass die zu bezahlenden Arbeiten und Gegenstände genau aufgelistet werden? Oder muss ich dann damit rechnen, dass die Sache dadurch teurer wird, weil der Handwerker sich kontrolliert fühlt?

Man baut ja nicht ständig um und sicher haben wir auch einige Fehler gemacht, aber dennoch wäre ich für euren guten Rat außerordentlich dankbar.

Liebe Grüße
Yo :smile:

Jetzt will die Firma schon wieder 2000 EUR Abschlag, damit
wären bereits über 80% des KVs bezahlt.

Hallo, Yolanthe,
wir haben gerade das gleiche Problem. Auch bei uns wollte man kleckerweise Abschagszahlungen. Wir haben den Fehler begangen, fast den gesamten Voranschlagsbetrag zu zahlen. Erfolg: Restarbeiten ziehen sich. der Eifer des Handwerkers hat deutlich nachgelassen. Mein Fazit daraus: maximal 2/3 der Summe voraus - Rest nach Abnahme.

Mein 2. Problem: Im KV ist Zubehör aufgeführt, das nun doch
nicht benötigt wird

Auch bei uns wurden mehr Fliesen angeliefert, als tatsächlich benötigt wurden (ca 25% zuviel!) Ich habe die tatsächliche Fliesenfläche vermessen und werde sehr darauf achten, dass da nicht zuviel berechnet wird. Klar, dass Verschnitt anfällt, aber das muss sich im üblichen Rahmen halten.

Frage 2: Kann ich für die Rechnung verlangen, dass die zu
bezahlenden Arbeiten und Gegenstände genau aufgelistet werden?
Oder muss ich dann damit rechnen, dass die Sache dadurch
teurer wird, weil der Handwerker sich kontrolliert fühlt?

Nein. Eine detaillierte Rechnung sollte Arbeitsaufwand und Material auch detailliert enthalten.
Grüße
Eckard

Hallo zusammen,

wir haben gerade das gleiche Problem. Auch bei uns wollte man
kleckerweise Abschagszahlungen. Wir haben den Fehler begangen,
fast den gesamten Voranschlagsbetrag zu zahlen. Erfolg:
Restarbeiten ziehen sich. der Eifer des Handwerkers hat
deutlich nachgelassen. Mein Fazit daraus: maximal 2/3 der
Summe voraus - Rest nach Abnahme.

Weshalb eigentlich Vorauszahlung ?
Ein Handwerker sollte auch im kaufmännischen und juristischen Bereich Erfahrung haben. Wenn er ein Angebot erstellt und den Auftrag erhalten hat, hat er auch entsprechende Möglichkeiten, seine Forderungen nach Leistungserbringung zu erhalten. Dies gilt für einen 1-Mann-Betrieb wie auch für größere Handwerksfirmen. Ich möchte hier wahrlich nicht ein Mißtrauen gegen Handwerker schüren, aber es ist seine Sache, die Bonität eines Kunden zu prüfen.

Mein 2. Problem: Im KV ist Zubehör aufgeführt, das nun doch
nicht benötigt wird

Auch bei uns wurden mehr Fliesen angeliefert, als tatsächlich
benötigt wurden (ca 25% zuviel!) Ich habe die tatsächliche
Fliesenfläche vermessen und werde sehr darauf achten, dass da
nicht zuviel berechnet wird. Klar, dass Verschnitt anfällt,
aber das muss sich im üblichen Rahmen halten.

Jetzt bin ich doch etwas überrascht: Der Handwerker liefert 25% mehr Material und du sollst dies bezahlen ?
Da gibt es doch offensichtlich bei Angebot und Auftrag erhebliche Defizite über den Leistungsinhalt. Den Material-Verschnitt rechnet der Handwerker ein. In der Regel wird nach Aufmaß abgerechnet, d.h. nach den tatsächlich vorhandenen Flächen und Metern vor Ort.

Frage 2: Kann ich für die Rechnung verlangen, dass die zu
bezahlenden Arbeiten und Gegenstände genau aufgelistet werden?
Oder muss ich dann damit rechnen, dass die Sache dadurch
teurer wird, weil der Handwerker sich kontrolliert fühlt?

Das käme auf Inhalt von Angebot und die Art des Auftrags (nach Aufmaß oder pauschal) an. Die Rechnungsstellung muss entsprechend gestellt werden.
es gibt keinen Grund, daß du dich vor dem Handwerker fürchten musst. Natürlich darfst auf Überprüfung seiner Leistung hinsichtlich Auftrag und Qualität der gelieferten Leistung bestehen.

Nein. Eine detaillierte Rechnung sollte Arbeitsaufwand und
Material auch detailliert enthalten.

Aufgrund eurer Beschreibungen und Erfahrungen (zusätzliche Leistungen, Regiearbeiten) möchte ich nochmal betonen: Eine Vorauszahlung würde ich nicht akzeptieren. Dann lieber ein anderer Handwerker. Oder eine entsprechende „Vertragserfüllungsgarantie“.
Wobei das Thema „zusätzliche Leistungen“ ein sehr heikles ist. Wieder mal die Frage nach Angebot und Auftrag und
wie kam das Angebot zustande ?
Grüße
BW

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Hallo Yolanthe,

schau mal weiter unten zu dem thread von trine82. Da wird die Frage nach den Abschlagszahlungen & evtl. Problemen recht auführlich diskutiert… Vielleicht hilft Dir da ja eine der Antworten weiter?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Liebe Grüße
von

Stefanie

Hallo Bullwinkel,
für diese Antworten bekommst du von mir einen Stern.
Arbeiten würde ich bei dir ohne Anzahlung auch nicht.Schon einmal Möbel bestellt?was muss man da machen? Anzahlen und warum soll der Handwerker keine Anzahlung bekommen?Das Material was der Handwerker einbaut und dann nicht bezahlt bekommt darf er nicht mehr ausbauen.Was meinst du wie viel Kunden es auf dies Masche machen,auch wenn du den Kunden prüfst wie lange läuft denn so eine Eidesstattliche Versicherung bis sie an die Öffentlichkeit kommt,dann ist es für den kleinen Handwerker zu spät.Kunden die das Geld haben werden auch Anzahlen,denn der Handwerker ist doch nicht die Bank der Kunden.

Schöne Grüsse von einem Handwerker der immer eine Anzahlung auf eine KV nimmt.
Schöne Grüsse

vorauszahlung einer bestimmten summe(30%)ist heute eigentlich ok ,wenn man den handwerker kennt,also auch seine arbeitsqualität und einen günstigen festpreis vereinbahrt hat.

Weshalb eigentlich Vorauszahlung ?

Hallo, Bullwinkel,
mag sein, dass man das auch ohne Abschlagszahlung durchziehen kann.

Andererseits ist ein kleiner Handwerksbetrieb auch nicht immer finanziell so abgesichert, dass er Materialeinkäufe etc. so lange vorfinanziert, bis der Kunde (und nach meiner Erfahrung je größer, desto säumiger) geruht seine Rechnung (möglichst noch mit großzügigem Skonto) zu überweisen.

Ich habe also Verständnis dafür, wenn eine Abschlagszahlung erbeten wird. Wie allerdings gesagt, sollte man das nicht übertreiben, um den Arbeitseifer des Handwerkers nicht zu sehr zu dämpfen. Meine Erfahrung dahingehend ist, dass je mehr vorausbezahlt wurde, die Dringlichkeit des Abschlusses der Arbeit sinkt.

Aber grundsätzlich ist gegen eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe gerade bei Handwerkerleistungen nichts einzuwenden.

Gruß
Eckard

Hallo Bullwinkel,
für diese Antworten bekommst du von mir einen Stern.
Arbeiten würde ich bei dir ohne Anzahlung auch nicht.Schon
einmal Möbel bestellt?was muss man da machen? Anzahlen und
warum soll der Handwerker keine Anzahlung bekommen?Das
Material was der Handwerker einbaut und dann nicht bezahlt
bekommt darf er nicht mehr ausbauen.Was meinst du wie viel
Kunden es auf dies Masche machen,auch wenn du den Kunden
prüfst wie lange läuft denn so eine Eidesstattliche
Versicherung bis sie an die Öffentlichkeit kommt,dann ist es
für den kleinen Handwerker zu spät.Kunden die das Geld haben
werden auch Anzahlen,denn der Handwerker ist doch nicht die
Bank der Kunden.

Hi Handwerker!

Natürlich würdest Du von mir eine Anzahlung bekommen. Der Handwerker ist sicher nicht die Bank für den Kunden. Allerdings würde ich im Gegenzug über die Höhe der Anzahlung von Dir eine Bankbürgschaft verlangen. Wer sagt mir, dass der beauftrage Handwerker nicht nach Überweisung der Anzahlung mit meinem Geld in die Karibik abdüst.

Gruß
Markus

Hallo an alle und vielen Dank für eure Mühe!

Ich habe mich auf euren Rat hin mit dem Handwerker geeinigt und bekomme nun eine dataillierte Rechnung. Da jetzt 2/3 der Arbeiten erledigt sind, bekommt er auch eine entsprechende Überweisung – aber halt nicht mehr.

Ich finde unbedingt, dass eine Anzahlung gerechtfertigt ist. Aus eigener Erfahrung (Dienstleistungsbereich) weiß ich, dass es mit der Zahlungsmoral von Kunden (Firmen und Privatpersonen gleichermaßen) nicht immer gut bestellt ist und kann deshalb die Sorge der Handwerksbetriebe nachvollziehen. Ich habe dem ja auch bereits Rechnung getragen.

Änderungen des KV geschehen immer wieder mal (bei uns waren es ein rostiges Rohr, das plötzlich auftauchte und überprüft werden musste) und ein paar Badutensilien, die ich anderswo entdeckt und spontan gekauft habe, weil sie mir besser gefielen, als die angebotenen Gegenstände.

Also nochmals vielen Dank
LG
Yo

vorauszahlung einer bestimmten summe(30%)ist heute eigentlich
ok ,wenn man den handwerker kennt,also auch seine
arbeitsqualität und einen günstigen festpreis vereinbahrt hat

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wenn du diese haben möchtest kann du sie gerne haben
Gruss Uwe

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Hallo Yolanthe,
nur sprechenden Leuten kann geholfen werden.