Der Schenker einer Immobilie behält sich das lebenslängliche Nießbrauchsrecht vor.
Die Immobilie ist fremdvermietet.
Erfolgt die Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts bzw Grundsteuerwerts auf den neuen Eigentümer zum 1.1.
nach der Eintragung in das Grundbuch (Übergang des bürgerlich-rechtlichen Eigentums),
nach dem im Vertrag festgelegten Übergang von Nutzen und Lasten (Übertragung
des wirtschaftlichen Eigentums),
oder überhaupt nicht, weil der Vorbehaltsnießbraucher, dem alle Einnahmen zufließen
und der alle Ausgaben trägt, jedenfalls wirtschaftlicher Eigentümer bleibt.?