Vorbehaltsnießbrauch und Zurechnungsfortschreibung

Der Schenker einer Immobilie behält sich das lebenslängliche Nießbrauchsrecht vor.
Die Immobilie ist fremdvermietet.

Erfolgt die Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts bzw Grundsteuerwerts auf den neuen Eigentümer zum 1.1.
nach der Eintragung in das Grundbuch (Übergang des bürgerlich-rechtlichen Eigentums),
nach dem im Vertrag festgelegten Übergang von Nutzen und Lasten (Übertragung
des wirtschaftlichen Eigentums),
oder überhaupt nicht, weil der Vorbehaltsnießbraucher, dem alle Einnahmen zufließen
und der alle Ausgaben trägt, jedenfalls wirtschaftlicher Eigentümer bleibt.?

Ist das denn so vereinbart ?
Denn Nießbrauch an sich bedeutet er kann die Wohnung selbst nutzen oder wenn vermietet die Miete kassieren. Aber Unterhalten muss das Haus/Wohnung der Beschenkte als neuer Eigentümer.

MfG
duck313

@duck313: Es kommt nur darauf an, was im not. Vertrag steht.
Das heißt, der bisherige zivilrechtliche Eigentümer ist weiter Vermieter aus seinem
Nießbrauchsrecht. Er erzielt die Einnahmen und trägt alle Ausgaben, gibt eine Anlage V mit seiner ESt-Erklärung ab und kann darin auch weiter die AfA als Werbungskosten angeben.
Das ist aber hier nicht die Antwort auf meine Frage.