Vorbeschäftigung Minijob

Wenn ein AN bei einem AG unbefristet beschäftigt war als GFB, verlässte den Betrieb dann um kurze Zeit später wieder in Teilzeit anzufangen ist dann eine sachgundlose Befristung erlaubt?
Nach meinem Wissenstand zählt das als Vorbeschäftigung und eine Befristung würde nicht gehen?
Wie verhält es sich wenn der Betrieb erst 2 Jahre alt ist, nach TzBFG gibts da ja ausnahmen, aber ich verstehe nicht, ob die in diesem Fall überhaupt relevant sind

Hallo,

das sog. „bereits zuvor“ -Arbeitsverhältnis gem. § 14 Abs. 2 TzBfG gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Auch sog. „Mini-Jobs“ sind normale Arbeitsverhältnisse und müssen uneingeschränkt berücksichtigt werden.

Die Privilegierung von neu gegründeten Unternehmen gem. § 14 Abs. 2a TzBfG erstreckt sich nicht auf das „bereits zuvor“ -Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Privilegierungstatbestände in Abs. 2a sind abschließend. (ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn 14, BAG 25.10.2012)