Vorbild Deutschland

Hallo,

http://blasphemieblog.wordpress.com/2010/09/13/kirch…

Vorzeigedeutschland und dann sowas???

Vorzeigedeutschland und dann sowas???

Die Dame hat sich nicht richtig in die Kirche integriert.

Gruß
T.

Sowas ist nicht unüblich. Eine meiner Verwandten arbeitete über zwei Jahre in einem von der katholischen Kirche getragenen Kindergarten, bis man bemerkte, daß ihre Konfession von der Konkurrenz kommt. Man ließ ihr die Wahl zwischen katholischer Taufe oder Jobverlust…

Servus,

auch schon vor der formalen Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe aus April 2007 war die Taufe kein konfessionell gebundenes Sakrament, das nicht nur nicht wiederholt werden kann, sondern auch nicht wiederholt werden darf.

Offenbar ging es nicht um eine andere Konfession, sondern um die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Glaubensorganisation, deren Taufe kein gültiges Sakrament im Sinn der rk Kirche ist (z.B. Neuapostolische Kirche).

Möglicherweise gings auch ganz schlicht um die Kirchensteuerpflicht. Die lässt sich aber nicht durch unzulässige Wiederholung der Taufe ändern. Erstkommunion und Firmung stehen auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

und dann sowas???

das ist kein Einzelfall - im Gegenteil, es dürfte schon eher die Regel sein, daß Arbeitnehmer die Bedingungen nicht kennen, zu denen sie eingestellt worden sind. Ist übrigens schon lange so, die „Vorbild“-Zeiten seit ca. 1870 konnten trotzdem stattfinden.

Überraschend eher, daß in einem so uhrwerksgenau verlässlich funktionierenden Rechtsstaat, in dem auch Arbeitsrecht eine ohne großes Risiko berechenbare Welt ist, dieses in der Tat vorbildliche Funktionieren so wenig wahrgenommen und genutzt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo auch,

die Privilegien von sgn. Tendenzbetrieben sind in der Tat haarsträubend und mit einem freien Land nicht vereinbar. Allerdings kann man erwarten, dass eine hier geborene Person dies weiß. Wer unreligiös ist, muss dies bei der Berufswahl berücksichtigen. Im Sozialbereich gibt es viele Tendenzbetriebe.

Grüße Bellawa.

… aus den Zeiten, als der Katholizismus in Europa und darüber hinaus noch das war, was die Islamisten in den „Gottesstaaten“ und Schariadiktaturen heute schon sind oder noch werden wollen: Das selbsternannte Maß aller Dinge.
Der Katholizismus hat mit dem Christentum ebensowenig gemein wie der Islamismus mit dem Islam - von daher ist das ebensowenig „Vorzeigedeutschland“ wie der Kalif von Kölle für den Islam stehen kann.
Aber: der alte Mann im Weißen Kittel in Rom ist nur noch die Parodie seiner selbt und so wird wird man auch in Europa mit solchen (m.E. verfassungswidrigen) Restprivilegien aufräumen.
In der islamischen Welt ist man da offenbar noch etliche Jahrzehnte (-hunderte?) hinterher.

Gruß
AKQJ10s

Hi Bernd,

die Sache mit den privilegierten „Tendenzbetrieben“ geht allerdings weit über die Kirchen hinaus, auch wenn das nicht überall den Taufschein und was da so an Dogmatik mit dranhängt betrifft.

§ 118 BetrVerfG schließt nicht bloß die Betriebe von ASB und DRK und alle möglichen gemeinnützigen Vereine mit ein, sondern gibt netterweise u.a. den Gewerkschaften die Möglichkeit, in eigener Sache ohne wirksame Personalvertretung zu arbeiten -

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

§ 118 BetrVerfG schließt nicht bloß die Betriebe von ASB und
DRK und alle möglichen gemeinnützigen Vereine mit ein, sondern
gibt netterweise u.a. den Gewerkschaften die Möglichkeit, in
eigener Sache ohne wirksame Personalvertretung zu arbeiten -

am Schwarzbuch Lidl (http://www.verdi.de/lidl/schwarz-buch/) ?
Ich gebe dir recht, ist nicht minder skandalös.

Gruß
AKQJ10s

Hi Bernd,

Sorry Martin,

§ 118 BetrVerfG schließt nicht bloß die Betriebe von ASB und
DRK und alle möglichen gemeinnützigen Vereine mit ein, sondern
gibt netterweise u.a. den Gewerkschaften die Möglichkeit, in
eigener Sache ohne wirksame Personalvertretung zu arbeiten -

Du solltest beim § 118 BetrVG schon zwischen Abs. 1 und 2 diffenzieren. Zu „tendenzbedingten“ Einschränkungen iSd Abs. 1 gibt es eine ellenlange Rechtsprechung, die nicht unbedingt immer die Tendenz-AG bevorzugt.
Das hat ggü. dem (m. E. unberechtigten) völligen Freibrief für die Kirchen aus Abs. 2 eine völlig andere Qualität.

Schöne Grüße

MM

&Tschüß
Wolfgang