Vordermann Nebelschlussleuchte

Hallo zusammen,

in der Hoffnung nun keine Grundsatzdiskussion loszutreten hab ich da mal ne Frage: Hab ich als Hinterherfahrender eine Chance meinen Vordermann darauf aufmerksam zu machen, dass er offensichtlich vergessen hat, seine Nebelschlussleuchte auszumachen? Und zwar sowohl für den Fall dass ich überholen kann (da wäre ja ein „Anblinken“ mit der eigenen Nebelschlussleuchte denkbar) als auch für den Fall dass das nicht möglich ist.

Es ist mir klar, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt, die Blendung durch die Nebelschlussleuchte vor mir zu vermeiden, aber mir geht’s wirklich darum, was ich von hinten tun darf, um ihn darauf aufmerksam zu machen. Lichthupen? Mit den Nebelscheinwerfern blinken? Hupen? Nix davon?

*wink*

Petzi

Hallo,

ALs Bürger hinter so einem " beleuchteten " Fahrzeug würde ich
zunächst schauen, ob mein Mindestabstand je nach Geschwindigkeit
noch gegeben ist.

Danach würde ich es aus dieser gleichbleiben Distanz auf einer einspurigen Strecke auch 1-2 mal mit der Lichthupe probieren.
Bemerkt er den " Wink " nicht, selber zurückfallen lassen…

An einer Ampel in der Stadt ( direkt hinter ihm ) könnte ein schneller
Aussteiger, an sein Fenster geklopft, den freundlichen verbalen Hinweis geben.
Auf AB oder B bliebe nur die Hoffnung, das der " Nebellicht- Vordermann die 1-2 Lichtsignale pro folgendem FZG versteht.

Außer natürlich bei Sichtweiten unter 50 m und unter 50 Km/h…
( dann ist die NSL zweckmäßig )

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos,

ALs Bürger hinter so einem " beleuchteten " Fahrzeug würde ich
zunächst schauen, ob mein Mindestabstand je nach
Geschwindigkeit
noch gegeben ist.

selbstverständlich - wir gehen ja vom berühmten „idealen Autofahrer“ aus. Sprich, Sicherheitsabstand ist gegeben und die Sichtweite beträgt selbstverständlich weit mehr als 50 m, denn wir reden ja von einer vergessenen Nebelschlussleuchte.

Danach würde ich es aus dieser gleichbleiben Distanz auf einer
einspurigen Strecke auch 1-2 mal mit der Lichthupe probieren.

Das „würde ich“ ja auch so machen. Aber darf ich das? Sprich, wo kann ich nachlesen, ob ich meine Lichthupe (oder auch wiederholtes Ein- und Ausschalten meiner Nebelscheinwerfer) zu diesem Zwecke einsetzen darf oder nicht?

*wink*

Petzi

Hallo,

1-2 mal mit der Lichthupe probieren.
Das „würde ich“ ja auch so machen. Aber darf ich das?
Sprich, wo kann ich nachlesen, ob ich meine Lichthupe (oder
auch wiederholtes Ein- und Ausschalten meiner
Nebelscheinwerfer) zu diesem Zwecke einsetzen darf oder nicht?

in § 16 (1) der StVO steht, wann die Lichthupe eingesetzt werden darf: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__16.html

Die Frage wäre also, ob die blendende Nebelschlussleuchte unter Punkt 2 fällt: „wer sich oder andere gefährdet sieht.“

Viele Grüße

Andreas

in der Hoffnung nun keine Grundsatzdiskussion loszutreten hab
ich da mal ne Frage: Hab ich als Hinterherfahrender eine
Chance meinen Vordermann darauf aufmerksam zu machen, dass er
offensichtlich vergessen hat, seine Nebelschlussleuchte
auszumachen?

Moin,
„vergessen“ - Du glaubst an das gute im Menschen, ja?
OK, was würde ich machen:
Fährt der vor mir, blinke ich mal kurz die Lichthupe an.
Ist natürlich nicht erlaubt, weil eine Gefährdung wohl kaum gegeben sein wird (nur eine Belästigung oder Behinderung, gefährden wird er nur jemanden, der dicht auffährt und dann extremst geblendet würde, aber der wäre ja selber schuld).
Im Stau und vor der Ampel:
Ich bin tatsächlich schonmal ausgestiegen und habe einen freundlichen (!) Hinweis auf die „vergessene“ Lampe gegeben.
Die Reaktionen?
Fürchterlich.

  1. „Äh wie, was? Wo macht man die denn aus?“
  2. „Die mache ich immer an, damit gefälligst Abstand gehalten wird!“
  3. „Wieso ausmachen? Ist doch neblig!“ (Das war mal im Stau (!) auf einer gesperrten Autobahn. Gerade dort besteht ja eine extreme Gefahr, dass ein stehendes Auto aus 3m Entfernung das vor ihm stehende Auto übersieht und auffährt!)
  4. „Oh, Entschuldigung, danke für den Hinweis.“

Nr.4 ist in der Minderheit.

Vielleicht nochmal zur Erinnerung:
Der Sinn einer Nebelschlussleuchte ist es, zu verhindern, das ein (zu) schnelles Fahrzeug den Vordermann übersieht und auffährt.
Ich mache sie bei dichtem Nebel an, sobald aber ein Hintermann hinter mir ist (und nicht aufgefahren ist), mache ich sie auch oft wieder aus. Er hat mich dann ja gesehen, hält seine 20 - 30m Abstand (aus dem er die normalen Rücklichter ganz gut sehen kann) und braucht diese Hilfe nicht mehr.
Entgegen der Rechtslage mache ich sie aber an,

  • wenn ich bei schlechter Sicht als letzter im Stau stehe (nur solange ich noch der letzte bin)
  • als Ergänzung zur Wanrblinkanlage, wenn ich bei miesem Wetter mit ner Panne oder bei einem Unfall auf dem Randstreifen/Standspur stehe
    (zuletzt stand ich am Ende einer Beschleunigungsspur OHNE Standspur bei einem Unfall, nachts im Regen, da habe ich sie - verbotswidrig - angemacht, nachdem mir das Wanrdreieck umgenietet worden war)

Moin,

ich glaub die meisten Leute von denen, die ihre Nebelschlussleuchte bei leichtem Nieselregen schon anmachen und dann mit 180 über die Autobahn brettern (zur Erinnerung: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h; das sollte imho auch technisch begrenzt werden), sind noch nie in wirklich dichtem Nebel mit Sichtweite unter 50m gewesen und können sich das nicht vorstellen, wie das ist, dass man da wirklich gar nichts mehr sieht.

Das ist mir in 21 Jahren Führerschein auch erst ein einziges Mal passiert.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Nebelschlussleuchte + Geschwindigkeit
Hallo,

Nebelschlussleuchte zur Erinnerung:
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Dabei wäre das technisch so einfach zu regeln.
Z.B. durch:
Nebelschlussleuchte an + Geschwindigkeit > 50 km/h = richtig lautes, aggressives Pfeiffen im Auto

Grüße von
Tinchen

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Vielen Dank
Hallo Andreas,

Die Frage wäre also, ob die blendende Nebelschlussleuchte
unter Punkt 2 fällt: „wer sich oder andere gefährdet sieht.“

jo, das wär ne richtig interessante Frage. Aber ich glaub, darauf lass ich’s nicht ankommen :wink:

*wink*

Petzi

Hallo,

Nebelschlussleuchte an + Geschwindigkeit > 50 km/h = richtig
lautes, aggressives Pfeiffen im Auto

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

Warum nicht einfach die Hupe angehen lassen, damit es Alle hören können.

Aber Recht hast Du. Man baut heute Autos die alleine bremsen können aber nicht mal so eien simple Lösung fällt denen ein.

Top Idee ich hoffe Du hast die zum Patent angemeldet.

Mein Vorschlag ist, wenn die Lampe an ist, einfach eine Drossel im Gasgestänge Quasi Tempomat mit Vmax 50km/h

Gruss vom Canadier

Mein Vorschlag ist, wenn die Lampe an ist, einfach eine
Drossel im Gasgestänge Quasi Tempomat mit Vmax 50km/h

Wäre eine tolle Funktion um in der Stadt strikt 50 zu fahren und nicht in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten, man weiß ja wo die meistens stehen, einfach kurz davor die Nebelschlussleuchte an und schon ist man sicher und muss nicht auf das Tacho achten :smiley: :smiley:

Gruß,
Andreas

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