in der Hoffnung nun keine Grundsatzdiskussion loszutreten hab
ich da mal ne Frage: Hab ich als Hinterherfahrender eine
Chance meinen Vordermann darauf aufmerksam zu machen, dass er
offensichtlich vergessen hat, seine Nebelschlussleuchte
auszumachen?
Moin,
„vergessen“ - Du glaubst an das gute im Menschen, ja?
OK, was würde ich machen:
Fährt der vor mir, blinke ich mal kurz die Lichthupe an.
Ist natürlich nicht erlaubt, weil eine Gefährdung wohl kaum gegeben sein wird (nur eine Belästigung oder Behinderung, gefährden wird er nur jemanden, der dicht auffährt und dann extremst geblendet würde, aber der wäre ja selber schuld).
Im Stau und vor der Ampel:
Ich bin tatsächlich schonmal ausgestiegen und habe einen freundlichen (!) Hinweis auf die „vergessene“ Lampe gegeben.
Die Reaktionen?
Fürchterlich.
- „Äh wie, was? Wo macht man die denn aus?“
- „Die mache ich immer an, damit gefälligst Abstand gehalten wird!“
- „Wieso ausmachen? Ist doch neblig!“ (Das war mal im Stau (!) auf einer gesperrten Autobahn. Gerade dort besteht ja eine extreme Gefahr, dass ein stehendes Auto aus 3m Entfernung das vor ihm stehende Auto übersieht und auffährt!)
- „Oh, Entschuldigung, danke für den Hinweis.“
Nr.4 ist in der Minderheit.
Vielleicht nochmal zur Erinnerung:
Der Sinn einer Nebelschlussleuchte ist es, zu verhindern, das ein (zu) schnelles Fahrzeug den Vordermann übersieht und auffährt.
Ich mache sie bei dichtem Nebel an, sobald aber ein Hintermann hinter mir ist (und nicht aufgefahren ist), mache ich sie auch oft wieder aus. Er hat mich dann ja gesehen, hält seine 20 - 30m Abstand (aus dem er die normalen Rücklichter ganz gut sehen kann) und braucht diese Hilfe nicht mehr.
Entgegen der Rechtslage mache ich sie aber an,
- wenn ich bei schlechter Sicht als letzter im Stau stehe (nur solange ich noch der letzte bin)
- als Ergänzung zur Wanrblinkanlage, wenn ich bei miesem Wetter mit ner Panne oder bei einem Unfall auf dem Randstreifen/Standspur stehe
(zuletzt stand ich am Ende einer Beschleunigungsspur OHNE Standspur bei einem Unfall, nachts im Regen, da habe ich sie - verbotswidrig - angemacht, nachdem mir das Wanrdreieck umgenietet worden war)