Vordrängeln mittels Abbiegespur

Hallo Allerseits,

es geht um ein allgemeines Ärgernis. Im konkreten Fall geht die Spur einer Autobahn allmählich in eine Ausfahrt über. Nun ist auf dieser Autobahn ein Stau. Der Stau ersteckt sich auf alle Spuren, auch auf die Abbiegespur. Wie kommt es?
Weil es auf der Abbiegespur ein wenig schneller voran geht bleiben manche Autofahrer auf der Abbiegespur bis zum allerletzten Moment. Kurz bevor sich die Fahrbahnen trennen versuchen sich diese Fahrer links reinzuzwängen. Weil aber links alles dicht ist, müssen nachfolgende Autofahrer die eigentlich auf dieser Ausfahrt runter wollen warten, bis diese Fahrer Erfolg haben.
Wie ist dieses Verhalten verkehrsrechtlich zu bewerten?

Gruß
Carlos

Hallo!

Wie ist dieses Verhalten verkehrsrechtlich zu bewerten?

Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, nennt man es „Reissverschlussverfahren“ und die, die bis zum Ende durchfahren, verhalten sich goldrichtig.

Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, nennt man es
„Reissverschlussverfahren“ und die, die bis zum Ende
durchfahren, verhalten sich goldrichtig.

Hi,

und zum Reißverschlußverfahren gehört eine Spur die endet, nicht abbiegt. Die Schmalen Leitlinien enden, die Breiten Leitlinien welche die Fahrbahn trennen beginnen, gehören dann zur Abfahrt.

Damit ist es ganz klar verbotenes rechtsüberholen, wenn die abgetrennte Spur zum überholen genutzt wird.

Q-Gruß

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Hallo Q,

Damit ist es ganz klar verbotenes rechtsüberholen, wenn die
abgetrennte Spur zum überholen genutzt wird.

Da es sich um einen Stau handelt, d.h. die Geschwindigkeiten deutlich unter 60 km/h liegen, ist rechts überholen legal.

Gruß
Carlos

Hallo Carlos!

Kurz bevor sich die Fahrbahnen trennen

Kannst Du das näher definieren, welchen Punkt Du genau damit meinst? Den Punkt, an dem die dicken Trennlinien beginnen? Oder der Punkt, an dem die Straßen sich auch baulich trennen?

Gruß,
Max

Da es sich um einen Stau handelt, d.h. die Geschwindigkeiten
deutlich unter 60 km/h liegen, ist rechts überholen legal.

Hi,

rechts vorbeifahren ist legal, rechts überholen verboten.

§42 StVO
f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiteren Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen

Der Abbieger darf schneller fahren.

-Gruß

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Danke für die aussagekräftige Antwort (o.w.T.)

Huhu!

Da es sich um einen Stau handelt, d.h. die Geschwindigkeiten
deutlich unter 60 km/h liegen

Coole Definition!

@q: Ich hatte es so verstanden, dass die rechte Spur sowohl Auf- als auch Abfahrt ist und das Verhalten derer geschildert wurde, die auf die Fahrbahn drauf wollen. Das wäre kein Überholen.

Der Abbieger darf schneller fahren.

Und sich nach dem Ueberholen oder rechts vorbeifahren dann weiter vorn wieder in die linke Spur reinquetschen, noch mit dem Argument des Reissverschlussverfahrens, ich bin zuerst dran, ich hab Dich soeben rechts ueberholt?
Gruss Helmut

Hallo Max!

Kannst Du das näher definieren, welchen Punkt Du genau damit
meinst? Den Punkt, an dem die dicken Trennlinien beginnen?
Oder der Punkt, an dem die Straßen sich auch baulich trennen?

Das mit den Linien kann ich ich nicht sagen. Es handelt sich nämlich um den Punkt, bei dem darauf achtet, nicht gleich aus der Kurve zu fliegen, kurz vor der baulichen Trennung.

Gruß
Carlos