Vorfälligkeitsentschädigung

Wir haben uns 2007 eine Haus gekauft und dieses mit 2 Darlehen (eins über die Bausparkasse und ein zweites über die Kfw Bank) finanziert.

Die Darlehen haben wir mit Zinsbindung auf 10 Jahre abgeschlossen.

Nun möchten wir unser Haus verkaufen und die Kredite zurückzahlen.

Frage an die Finanzexperten:

In unseren Darlehensverträgen steht nichts von der Vorfälligkeitsentschädigung.
Müssen wir nun eine Vorfälligkeitsentschädung an die Bank zahlen?
Gibt es weitere Möglichkeiten?

In unseren Darlehensverträgen steht nichts von der Vorfälligkeitsentschädigung.

Dort steht auch nicht, dass man die Darlehen vorzeitig zurückzahlen darf.

Müssen wir nun eine Vorfälligkeitsentschädung an die Bank zahlen?

An die Bausparkasse auf jeden Fall. Ob die KfW Vorfälligkeit verlangt weiß ich nicht.

Gibt es weitere Möglichkeiten?

Erst 2017 verkaufen. Oder die Darlehen auf die Käufer übertragen. Dürfte angesichts der Zinssituation für den Käufer ziemlich uninteressant sein.

Eine Vorfälligkeit fällt an.
In diesem Falle muss die Vorfälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
Für den Kreditnehmer ist es meistens aber unmöglich, diese Abrechnung zu überprüfen;
so dass er regelmäßig noch einen zusätzlichen Experten hinzuziehen muss;
wenn er nicht Gefahr laufen will, eine völlig überhöhte Vorfälligkeit zu zahlen.

Andere Möglichkeit, sehe ich jetzt nicht genau, ob und wie das möglich ist,
die Kredite weiterlaufen lassen;
ist wirtschaftlich für den Kreditnehmer in der Regel die sinnvollere Lösung als die Vorfälligkeit…

In diesem Falle muss die Vorfälligkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften berechnet werden.

Die gesetzlichen Vorschriften sagen nicht mehr, als daß der entstandene Schaden zu ersetzen ist (§ 490 BGB).

Für den Kreditnehmer ist es meistens aber unmöglich, diese
Abrechnung zu überprüfen;

Dann sollte wohl doch das Kreditinstitut in der Pflicht sein, diese Abrechnung zu erläutern. Die Zeiten, in denen die VFE nach dem Mondstand, der Blutgruppe des Kreditnehmers und dem julianischen Kalender berechnet werden konnte, sind doch zum Glück vorbei.

Für den Kreditnehmer ist es meistens aber unmöglich, diese Abrechnung zu überprüfen;

… für verbraucherzentralen ist das aber Routine. Ohne dass ich jetzt behaupten will, dass alle Verbraucherzentralen das können.

Wir haben uns 2007 eine Haus gekauft und dieses mit 2 Darlehen
(eins über die Bausparkasse und ein zweites über die Kfw Bank)
finanziert.

für bauspardarlehen fallen keine VFE an. diese sind jederzeit tilgbar.

bei der KFW könnte ich mir vorstellen, dass die auch gewisse erleichterungen für die vorzeitige rückführung haben. und es sind ja auch schon 6 jahre rum.

schätze der kfw-anteil war die kleinere summe. wird nicht viel passieren…

gruß inder

Sehr geehrte/r Seyhan,

vielen Dank für die Anfrage. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird auch gegenüber der Bausparkasse geschuldet, sofern es sich, wovon ich ausgehe, um ein sog. Bausparvorausdarlehen handelt. Die Zinsentschädigungen werden auch nicht von der KfW kalkuliert, sondern von der Hausbank. Insofern wird sich auch bei diesem Darlehen nichts anderes als eine übliche Zinsentschädigung ergeben.

Dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag nicht aufgeführt wird, hat nichts zu bedeuten, es gelten dann die gesetzlichen Regelungen und die sehen für die Ablösung von Festzinsdarlehen in Form des Immobiliardarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung vor.

Die einzige Möglichkeit, um eine Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen, bestehen in einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung seitens der Darlehensgeberin. Das wäre anwaltlich zu prüfen. Wurde fehlerhaft belehrt, so kann ein Darlehen noch heute widerrufen werden, ohne dass eine Zinsentschädigung geschuldet wird.

Für die überprüfung der Entschädigung eignen sich entsprechende Programme im Internet. Bei kostenfreien Berechnungsmöglichkeiten hat man jedoch keine Gewähr dafür, dass die Berechnung gerichtliche Geltung beanspruchen kann. Viele Portale rechnen die Zinsentschädigung zu niedrig aus, weil sie darauf angelegt sind, Kunden für eine Umfinanzierung zu ködern.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt