Sehr geehrte/r Seyhan,
vielen Dank für die Anfrage. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird auch gegenüber der Bausparkasse geschuldet, sofern es sich, wovon ich ausgehe, um ein sog. Bausparvorausdarlehen handelt. Die Zinsentschädigungen werden auch nicht von der KfW kalkuliert, sondern von der Hausbank. Insofern wird sich auch bei diesem Darlehen nichts anderes als eine übliche Zinsentschädigung ergeben.
Dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag nicht aufgeführt wird, hat nichts zu bedeuten, es gelten dann die gesetzlichen Regelungen und die sehen für die Ablösung von Festzinsdarlehen in Form des Immobiliardarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung vor.
Die einzige Möglichkeit, um eine Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen, bestehen in einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung seitens der Darlehensgeberin. Das wäre anwaltlich zu prüfen. Wurde fehlerhaft belehrt, so kann ein Darlehen noch heute widerrufen werden, ohne dass eine Zinsentschädigung geschuldet wird.
Für die überprüfung der Entschädigung eignen sich entsprechende Programme im Internet. Bei kostenfreien Berechnungsmöglichkeiten hat man jedoch keine Gewähr dafür, dass die Berechnung gerichtliche Geltung beanspruchen kann. Viele Portale rechnen die Zinsentschädigung zu niedrig aus, weil sie darauf angelegt sind, Kunden für eine Umfinanzierung zu ködern.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt