Hallo und guten Tag,
habe für meine Immobilie noch ca. 6 Jahre Verbindlichkeiten an die Bank. Jetzt kann ich vielleicht verkaufen. Wie errechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung?
Vielen Dank
Lilinko
Hallo und guten Tag,
habe für meine Immobilie noch ca. 6 Jahre Verbindlichkeiten an die Bank. Jetzt kann ich vielleicht verkaufen. Wie errechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung?
Vielen Dank
Lilinko
Hallo Lilinko,
grundsätzlich berechnet der Geldgeber den Schaden, den er durch die vorzeitige Rückgabe des Darlehens hat. Das Darlehen wurde refinanziert, der Geldgeber ist also seinerseits eine Verpflichtung eingegangen. Durch die vorzeitige Darlehensrückführung kann er nun das Kapital zu weniger guten Konditionen neu verleihen oder am Kapitalmarkt anlegen. Die Differenz ist der Schaden - natürlich bereinigt um ersparte Kosten-, Risiko- und Verwaltungsbestandteile. Das Ganze wird dann auf den Tag der Schadensberechnung abgezinst (=Barwertbetrachtung).
Im Netz findest Du reichlich Hilfsprogramme, die eine sehr grobe Schätzung(!) des zu erwartenden Schadens berechnen. Für eine exakte und standhaltende Berechnung benötigst Du Spezialprogramme und auch das Wissen um Sondertilgungen, Auszahlungsterminen, BGB u.s.w.
Grüße
Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger
Hallo Lilinko,
wir weisen darauf hin, dass wir keine Juristen sind und unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat oder Rechtsauskunft darstellt.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. Es kommt also auf den genauen Wortlaut an.
Dieses gilt auch für in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.
Informieren Sie sich doch mal. Viel Erfolg!
Ihre Deutsche Medientreuhand