Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Nach aktueller Rechtsprechung kann ein bestehender Darlehnsvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sofort gekündigt werden; das Darlehn muß dann binnen 30 Tagen zurückgezahlt werden. Folgende Situation dazu:
Unterstellt, eine grundbuchlich eingetragene Hypothek, der ein Darlehnsvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung zugrundeliegt, muß bei einem Hausverkauf vorzeitig Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung und Darlehnsrückzahlung an die Bank abgelöst und gelöscht werden. Die Bank verlangt zusätzlich eine erhebliche Vorfälligkeits- sentschädigung.
FRAGE:
Die Bank verlangt zur Löschungsbewilligung volle Darlehnstilgung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung. Wie kann sich der Hausverkäufer rechtswirksam Regreßansprüche gegenüber seiner Bank sichern, ohne die laufende Vertragsabwicklung mit dem Käufer zu verzögern oder zu gefährden? In welchen Schritten wäre konkret vorzugehen? Dank für hilfreiche Sachhinweise.

Hallo

Prüfen ob die finanzierende Bank den Widerruf akzeptieren würde ggf. einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Tschüß