Vorfälligkeitsentschädigung Darlehen entgehen

Hallo zusammen,

Wir haben eine Immobilie welche wir verkaufen möchten. Nun droht uns aber die Bank mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw einer Kündigung des Darlehens.

Daher die Frage:
Gibt es Möglichkeiten beim Verkauf einer Immobilie einer Vorfälligkeitsentschädigung (Zinsbindung noch 5 Jahre)
zu entgehen?
Wenn ja wie bzw gibt es andere Tipps?

Hallo,
eine passende Antwort finden Sie unter http://www.darlehenskuendigung.de/html/vorfalligkeit…
sie sollten die Forderungshöhe aber unbedingt durch eine Verbraucherzentrale überprüfen lasse.

Gruß

Jürgen

Wenn der Käufer das Darlehn in Anrechnung auf den Kaufpreis übernimmt, würde die Bank unter bestimmten Voraussetzungen die Schuldübernahme genehmigen. Ansonsten sind mir die heutigen Gepflogenheiten im Kreditgeschäft nicht geläufig. Die V-entschädigung ist übrigens ein uralter Bestandteil im Immobiliengeschäft, der mit Mondumlauf, Regen und Stürmen vergleichbar ist.

Hallo Dieter,
leider bin ich keine Bankexpertin, um zu diesem Thema Tipps geben zu können, weiss aber, dass Vorfälligkeitszinsen auf jeden Fall zu zahlen sind. Neulich hat sich BGH zu der Höhe der Vorfällikeitszinsen geäueßert. Mann müsste im Internet nachschauen. mfG Jola Pechner

Alle meine Äußerungen stellen ausschließlich meine private Meinung dar und ersetzen keine fachkundliche Beratung !

Mit diesem Thema habe ich mich noch nie beschäftigt, deshalb lediglich meine private Meinung.
Wenn ich auf eine Immobilie ein Darlehen aufgenommen habe und dieses vorzeitig ablösen möchte, dann denke ich, dass es okay ist, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Denn sieh es mal bitte so: Für den dir gewährten Kredit gibt es sozusagen auch ein Gegengeschäft, dh. die Bank hat damals als der Kredit gewährt wurde, einem anderen zB Festgeldzinsen in einer Höhe geboten, die heute nie erreichbar sind; und die Bank kann demjenigen nicht sagen „tut uns leid, xy hat sein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt; sie bekommen auf ihr Festgeld nicht mehr soviel Zinsen wie damals vereinbart“. Sie würden da auch ganz schön staunen und sagen, dass das so nicht gehe. Ob die Vorfälligkeitsentschädigung angemessen oder überzogen ist, müßte ggf ein darauf spezialisierter errechnen.
Ich denke mal, nicht ganz so verbissen sehen, musst du diese Kosten dann eben in den Kauf-/ Verkaufspreis mit einrechnen.
Vielleicht noch kurzes Beispiel (obwohl die ja immer hinken): Sie leihen mir 10000 € zu 8% Zinsen/anno und Rückzahlung des Darlehensbetrages nach 5 Jahren zu 100% einschl. aufgelaufener Zinsen. Somit würden Sie 800 € Zinsen/jährlich gutgeschrieben bekommen. Prima denken Sie, buchen eine Weltreise für 14000 € zum Ablaufdatum des Kredites, aber nach zwei Jahren komme ich und sage, hier haben Sie 11600 €, damit ist für mich alles erledigt und Sie müssen selber sehen, wie und wo Sie den Restbetrag zusammenbekommen. Und wo finden Sie jemanden der Ihnen 8% Zinsen für ihr Geld gibt ? Da wollen Sie bestimmt auch eine Entschädigung zB weil Sie aktuell marktgerecht nur 4% bekommen.

Hoffe, Ihnen hat meine laienhafte Darstellung geholfen, aber freuen Sie sich doch auf das Guthaben aus dem Verkauf !
Achja, da ja da noch eine 5jährige Zinsbindung ist, unterstelle ich, dass Sie die Immobilie weniger als 10 Jahre besitzen: Möglicherweise ist SPEKULATIONSSTEUER zu zahlen !!

Sehr geehrter Fragesteller,
Banken können bei fester Zinsbindung wegen vorzeiiger Ablösusng des Darlehen eine Entschädigung verlangen, wenn die jetzigen Zinserträge niedriger als die bei vereinbarter Laufzeit fließenden Beträge sind, jetzt in der Finanzkrise ganz aktuell. Ich sehe nur die Möglichkeit mit Bank im Verhandlungswege evtl Schuldbeitritt oder Übernahme des Käufers zu verhandeln (die Bank muß nicht darauf eingehen) oder in den sauren Apfel beißen. Einen schönen Tag wünscht dennoch RA Streich

Sie sollten vielleicht auch mal bei Wikipedia unter „Vorfälligkeitsentschädigung“ nachsehen. Dort ist es recht gut erklärt und auch Fälle aufgeführt, bei denen diese VFE umgangen werden kann.

Hallo Dieter,

wir weisen daraufhin, dass wir keine Juristen sind und unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat oder Rechtsauskunft darstellt.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. Es kommt also auf den genauen Wortlaut an.

Dieses gilt auch für in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.

Informieren Sie sich doch mal. Viel Erfolg!

Ihre Deutsche Medientreuhand