Vorfälligkeitsentschädigung Hausverkauf

Hallo zusammen,
ich muß mein Haus verkaufen, welches noch mit einem Hypothekenkredit belastet ist.
Es ist ein Sondermodell einer Bausparkasse mit Vorausdarlehen und gleichzeitigem ansparen. Das Vorausdarlehen wird dann durch das Bauspardarlehen abgelöst.
Der Kredit läuft seit 1999 und 2017 wird das Vorausdarlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. 2006 wurde bereits ein Teil des Vorausdarlehen durch ein Bauspardarlehen abgelöst.
Mein Haus soll zum 01.08.2013 verkauft werden.
Da der Vertrag schon länger als 10 Jahre läuft, habe ich das Vorausdarlehen zum November gekündigt. Nun meine Frage:
Kann die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung bis 2017 verlangen oder lediglich bis November 2013 oder kann die Bausparkasse evtl. gar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, da der Vertrag schon länger als 10 Jahre läuft.
Vielen Dank für die Hilfe
wspitz

Bei Bauspardarlehen gelten andere Regelungen; diese 10 jahres Frist gibt es dort nicht.

In der Regel muss man die Ansparphase abwarten; danach ist jederzeit eine Ablöse des Darlehens möglich.

Vielen Dank für die Antwort.
Es geht mir jedoch nicht um das Bauspardarlehen sondern um das Vorausdarlehen.

Ich vermute mal, dass in 2006 ein neuer vertrag entstanden ist für das Vorrausdarlehen; und eine neue 10 jahres Frist beginnt.

Vorfälligkeitsentschädigung würde dann für die Restlaufzeit des Kredites anfallen; allerdings muss diese wegen des Verkaufs des hauses nach den gesetzl. Vorgaben berechnet werden.

Ich habe meine Unterlagen nochmals intensiv durchforstet.
1998 gab es ein Vorausdarlehen durch die Bank. Dieses Vorausdarlehen wurde 2002 durch ein Vorausdarlehen der Bausparkasse abgelöst.
2006 wurde der Bausparvertrag geteilt. Der neue Teil war das Bauspardarlehen und der alte Teil das Vorausdarlehen mit Sparkonto. Einen neuen Vertrag habe ich 2006 nicht unterschrieben.
Es gab eine schriftliche Information mit der mitgeteilt wurde, daß nach
Zuteilung einer Teil-Bausparsumme mit dieser ein Teil des Vorausdarlehen abgelöst wird. Das Vorausdarlehens-Konto hatte auch nach 2006 unverändert die selbe Kontonummer wie davor. Auf dem Vorausdarlehens-Kontoauszug aus 2006 steht lediglich eine Umbuchung aus der Teilung des Bausparvertrages. Aus den Unterlagen von 1999 wird auch nicht von einem neuen Vorausdarlehen nach der Teilung gesprochen sondern von dem restlichen Vorausdarlehen. Es sieht für mich nicht so aus als hätte ich 2006 einen neuen Darlehensvertrag abgeschlossen.

Es sieht so aus als wäre die Teilrückzahlung (aus den Bauspardarlehen) 2006 auf das Vorausdarlehen eine Sondertilgung gewesen.

Es muss kein neuer Vertrag geschlossen werden, es reicht aus, wenn sich bestimmte Modalitäten des Darlehens ändern (§ 489 BGB).

§489 BGB:
wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz wurde nicht getroffen. Der Zinssatz blieb unverändert.
Wie kann eine „neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung“ aussehen?