Vorfälligkeitsentschädigung - was muss ich zahlen

Hi Leutz,

ich hab da mal ne Frage.
Ich möchte ein Ratenkredit umschulden.
Vorfälligkeitsentschädigung muss man ja zahlen!!!
Meine Frage: Muss ich den gesamten Kredit den ich aufgenommen habe + Zinsen + Vorf.entsch. zahlen?
Dann müsste ich ja nen größeren Kredit, als den ersten aufnehmen? Hab ich nen Gedankenfehler?

Hallo,

kommt drauf an. Auf den Abschlußzeitpunkt. Ich zitiere mal Wikipedia.

Zitat WIKIPEDIA:

Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen. Für Darlehen, die ab dem 11.06. abgeschlossen werden, gilt eine neue Richtlinie. Kreditnehmer können künftig jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Darlehensvertrag zurücktreten. Bislang war eine Kündigung erst nach Ablauf von sechs Monaten und mit einer Frist möglich. Banken dürfen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus seinem Vertrag aussteigt.

Die Höhe der Entschädigung ist vom Gesetzgeber genau festgelegt worden: Bei Krediten mit mehr als 12 Monaten Restlaufzeit darf sie maximal 1,0 Prozent betragen bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit sind nicht mehr als 0,5 Prozent des Restsaldos möglich. Zitat Ende.

Du zahlst also Deinen Restsaldo, evtl. eine Bearbeitungsgebühr, evtl. eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Geldgeber zurück. Du zahlst aber natürlich nicht die zukünftigen Zinsen für den alten Ratenkredit. Dafür gibt es ja mit der Rückzahlung keine Rechtsgrundlage mehr (kein Kredit = keine Zinsen).

Du solltest mal rechnen, ob eine Umschuldung günstiger ist als ein zusätzlicher, zweiter Ratenkredit. Wegen der evtl. Gebühren, der Vorfälligkeitsentschädigung, etc. Ratenkredit auf Ratenkredit hört sich im Übrigen immer so an, als würde da was im Argen liegen. Es sollte der Anstoß für eine kleine private Finanzplanung sein.

Grüße Georg

Hallo!

Wenn es sich um einen Ratenkredit handelt, kann man diesen innerhalb einer Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeit zurückzahlen. Falls nicht : die Restschuld zzgl. Die Vorfälligkeitsentschädigung.
Grüße,

Hallo …, (leg Dir mal nen besseren Alias zu!) :frowning:

Ratenkredite sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Wegen dieser kurzen Frist nehmen die Banekn üblicherweise keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern meistens nur kleinere Gebühren (ca. 40-60 Euro) als Aufwandsentschädigung.

Die Zinsen musst Du natürlich nur bis zu dem Tag zahlen, bis Du den Kredit zurückzahlst.

Gruß Schlarzi

PS: Dein Gedankenfehler fängt bei Deinem Alias an. Wenn Du sinnvolle Antworten erwartest, verwende künftig einen „normalen“ Alias

Hi Creampie,

es ist der Restkredit + Vorfälligkeitsenschädigung(VE) + eventuelle Gebühren zurückzuzahlen. Die VE ersetzt den Zinsschaden. Zinsen sind also nur bis zur Ablösung zu bezahlen. Der neue Kredit ist dann höher, wird ggf. aber mit günstigeren Zinsen zu bekommen sein.

Viele Grüße

Hi,

was haste gegen Creamtörtchen?

danke für die antworten

Hallo, ist das Problem noch akut? Ich habe leider die Frage übersehen, sorry.
Falls noch aktuell, bitte an [email protected] senden.
Danke und Grüße
Heinz