Hallo,
kommt drauf an. Auf den Abschlußzeitpunkt. Ich zitiere mal Wikipedia.
Zitat WIKIPEDIA:
Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen. Für Darlehen, die ab dem 11.06. abgeschlossen werden, gilt eine neue Richtlinie. Kreditnehmer können künftig jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Darlehensvertrag zurücktreten. Bislang war eine Kündigung erst nach Ablauf von sechs Monaten und mit einer Frist möglich. Banken dürfen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus seinem Vertrag aussteigt.
Die Höhe der Entschädigung ist vom Gesetzgeber genau festgelegt worden: Bei Krediten mit mehr als 12 Monaten Restlaufzeit darf sie maximal 1,0 Prozent betragen bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit sind nicht mehr als 0,5 Prozent des Restsaldos möglich. Zitat Ende.
Du zahlst also Deinen Restsaldo, evtl. eine Bearbeitungsgebühr, evtl. eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Geldgeber zurück. Du zahlst aber natürlich nicht die zukünftigen Zinsen für den alten Ratenkredit. Dafür gibt es ja mit der Rückzahlung keine Rechtsgrundlage mehr (kein Kredit = keine Zinsen).
Du solltest mal rechnen, ob eine Umschuldung günstiger ist als ein zusätzlicher, zweiter Ratenkredit. Wegen der evtl. Gebühren, der Vorfälligkeitsentschädigung, etc. Ratenkredit auf Ratenkredit hört sich im Übrigen immer so an, als würde da was im Argen liegen. Es sollte der Anstoß für eine kleine private Finanzplanung sein.
Grüße Georg