Vorfälligkeitsentschädigung zurück wg. falscher Widerrufsbelehrung trotz Vertragsaufhebung?

Hallo, wir sind hier neu und hoffen, dass wir hier alles korrekt einstellen.

Wir haben ein EFH Anfang 2009 bei der DSL-Bank finanziert (unterteilt in 3 Darlehen: Immo, Kfw und Privat - da 110% Finanzierung).

Aufgrund finanzieller Aussichtslosigkeit mussten wir dieses notveräußern und fanden zum Glück schnell einen Käufer. Der Verkauf fand Mitte 2013 statt.

Die DSL-Bank wurde vorab über die Vertragsbeendigungen mit dem Hintergrund des Verkaufes angeschrieben und über die weitere Abwicklung und damit entstehenden Kosten befragt. Vorabberechnungen incl. der anstehenden Vorfälligkeitsentschädigungen wurden übermittelt (diese betragen knapp 20.000 Euro !).

Eine Überprüfung der Vorfälligkeitskosten veranlassten wir über die Verbraucherzentrale, welche mitteilte, dass diese im Normbereich liegen und passen.

Der Verkauf wurde abgewickelt, eben um die wirtschaftliche Existenz zu wahren, und das Gesamtdarlehen ausgelöst. Hierzu unterschrieb man eine Vereinbarung über die vorzeitige Vetragsaufhebung (anders ging es ja sonst nicht).

So, in allen drei Darlehen, so teilte die Verbraucherzentrale aktuell uns mit, ist der Wortlaut der Widerrufsbelehrung fehlerhaft und irreführend. Auf BGH Urteile wurde verwiesen und auch darauf, dass vom Recht des Widerrufes noch Gebrauch gemacht werden kann.

Frage: Wir wollten den erschwerenden Weg auf uns nehmen, die sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und somit den Tatsachen, dass die Darlehensverträge nicht hätten gekündigt werden müssen, sondern nur widerrufen, zurück zu bekommen.

Die Kosten wären aufgrund des Streitwertes jedoch entsprechend hoch, sprich im Falle einer Niederlage müssten wir diese aus der Tasche bezahlen.

Gibt es zu dieser Fallkonstelation Erfahrungswerte, eben wegen der unterzeichneten Vereinbarung über vorz. Vertragsaufhebung?

Warum haben wir nicht alles prüfen lassen?
Wir sahen hier aufgrund der entsprechenden Anfragen bei der Bank und der ersten Prüfung der Verbraucherzentrale keine Veranlassung und standen finanziell unter Druck, zudem die DSL-Bank sehr sehr langwierig die Angelegenheit bearbeitete und ständig durch uns, sowie Notar angemahnt werden musste.

Tausend Dank :frowning:

Ich habe persönlich noch nicht gesehen,
dass jemand einen Prozess gegen eine Bank gewonnen hätte; egal, wodrum es ging.

Die Rechtsanwälte sehen das womöglich anders, die leben ja schließlich davon.

Hallo,

dies ist ein wirklich sehr interessanter Sachverhalt. Könnten Sie mir den Wortlaut (oder eine Kopie) der Widerufsbelehrung schicken? ra (at) banken-anwalt.de

Viele Grüße

Hans Kurt v.Wilmowsky

Das stimmt wohl auch allg. betrachtet, jedoch gibt es auch außergerichtliche Einigungen (wurde soweit ich weiß bei der DSL-Bank sogar erreicht) und es kommt auf den Richter an (leider nicht immer gleiche Entscheidung, zumal es hier sowieso keine generellen Urteile gibt, sondern Einzelfallentscheidungen).

Ja leider. Sehr gerne werde ich Ihnen solches die kommenden Tage zusenden.

Herzlichen Dank

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Hallo!

Vorfälligkeitsentschädigungen … knapp 20.000 Euro

Kein Pappenstil. Solchen Betrag verschenkt man nicht einfach. Zumal wenn es finanziell eng ist, wird man längere Zeit daran nagen, ob man nicht doch hätte versuchen sollen … usw.

Der Rechtsweg bringt Kostenrisiken. Risiken sollte man i. a. nur eingehen, wenn man den womöglich eintretenden Risikofall bewältigen kann. Andernfalls stünden sich Chance und ein nicht tragbares Risiko gegenüber. Ob du einen verlorenen Prozess finanziell verträgst, mußt du selbst beurteilen.

Den Rückzug anzutreten und eine Chance bewußt zu vergeigen, kann im Moment entlastend sein, weil die Sache wenn auch teuer vorbei ist. Aber im Nachhinein, vielleicht erst sehr viel später, wird man das frühere Verhalten in Frage stellen. Nach meiner Erfahrung hilft es, wenn man sich die Entscheidungsgründe aufschreibt. Wenn man sich die Situation wieder vor Augen führt, kommt man leichter mit sich ins Reine.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Ich habe persönlich noch nicht gesehen,
dass jemand einen Prozess gegen eine Bank gewonnen hätte;
egal, wodrum es ging.

Da gibt es ein sehr aktuelles Urteil gegen die Sparkasse Ulm aus dem August diesen Jahres. Hier geht es auch um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die übrigens nicht nur die Sparkasse Ulm sondern ALLE Sparkassen des SV-BW verwendet haben, weil der Sparkassenverband diesen Vordruck als Muster herausgegeben hat:

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Landgerich…

Die Rechtsanwälte sehen das womöglich anders, die leben ja
schließlich davon.

Die Verbraucherzentrale des UP sieht es ja auch so.

Gruß, Harry

Danke HarryKSK, das macht wieder etwas Hoffnung.

Aber wie man auch hier wieder sieht, die Banken haben Zeit und werden in den ersten Instanzen, so denke ich, immer Widerspruch gegen die Urteile einlegen.

Wahre Worte, das ist nicht einfach, wie einen hier die Gedanken hin und her reißen.
Sollte bei einem Erfolg auch nur ein kleinerer Teil für uns abfallen wäre das auch schon toll, sprich wäre hier ein Erfolg zu sehen sind wir bereit und uns auch darüber bewusst, dass es uns einige tausend Euro kosten wird.

*seufz*

Vielen Dank für die unterstützenden Informationen :smile:

Ich füge hier mal die Wortlaute hinzu.

Widerrufsbelehrungen:
die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer

  • ein Exemplar dieser Belehrung
  • und eine Urkunde oder Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finazierungsbedingungen
    erhalten hat.
    Zur Fristzwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Beim Kfw wird es ergänzt durch

  • …mit der Annahmeerklärung der Bank sowie die Finanzierungsbedingungen…
  • und die Information zu Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB, § 1 BGB-InfoV) erhalten hat, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.

Vereinbarung über vorzeitige Vertragsaufhebung:
Mit den vorgenannten Bedingungen erklärt sich der Darlehensnehmer einverstanden. Nach Zahlung der vorgenannten Beträge sind alle gegenseitigen Ansprüche bzgl. der v. g. Darlehensbeträge abgegolten.

(hier ging es um die vorzeitige Mitteilung bzgl. der Auslösung des Gesamtdarlehens mit u.a. der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung).

Sehr geehrte/r Scorp-BW,

als einem Nicht-Rechtsanwalt ist mir Rechtsberatung im Einzelfall verboten. Ich kann Ihnen aber aus mir bekannten Erfahrungen berichten, weil ich als Sachveständiger regelmäßig Vorfälligkeitsentschädigungen prüfe und daher auch Kenntnis von den Ergebnissen rechtlicher Vorprüfungen erhalte.

In ca. einem Drittel der Fälle ist ein Wideruf des jeweiligen Darlehens tatsächlich aufgrund rechtlicher Mängel der Belehrung ohne große rechtliche Risiken möglich. In einem weiteren Drittel ergeben sich Anhaltspunkte für eine Rechtsferhlerhaftigkeit der erteilten Belehrung. Die Chance, vor Gericht zu gewinnen, beträgt jedoch nur ca. 50%. Und in einem letzten Drittel ist die Widerrufsbelehrung in Ordnung.

Sofern ein Darlehensnehmer sein Darlehen bereits zurückgezahlt hat und nicht vorher den Widerruf erklärte, hat er sich eine zusätzliche Hürde errichtet. Manche Gerichte tendieren nämlich dazu, die Widerrufsfrist auch unter einer rechtsfehlerhaft erteilten Belehrung spätestens mit der Darlehensrückzahlung als verstrichen zu betrachten, andere Gerichte kümmert dagegen die bereits erfolgte Rückzahlung nicht.

ich empfehle Ihnen, Ihre Chancen rechtlich von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die Kosten betragen ca. 200-300 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

Hallo,
es ist möglich eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bekommen wenn die Widerrufsbelehrung unrichtig war. Das birgt nätürlich, wie in den anderen Antworten bereits erwähnt, ein Kostenrisiko.
Du solltest Dir mal folgende Seite ansehen:
http://www.vertragswertcheck.de/index.php/vorfaellig…
hier findest Du bestimmt die Infos die Dir weiterhelfen.

Ich bin vor einiger Zeit durch ein anderes Forum auf die Seite aufmerksam geworden. Vielleicht kann man Dir dort helfen.

Viel Erfolg

Herzlichen Dank, das ist ein nützlicher Hinweis.

Die Hoffnung gibt bekanntlich zuletzt auf :smile: