Moin,
(nicht so ganz sicher, ob dies als rechtliche Frage ins Recht-board oder weil es um Geld geht ins Finanz-board gehört)
es ist hier ja auch schon geklärt worden, dass man als Kreditnehmer ein Hypothekendarlehen mit einer längeren Laufzeit nach 10 Jahren kündigen kann. Jetzt die (letzte) Unklarheit dabei: Wird dabei auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig? Also Hypothekendarlehen mit Laufzeit 15 Jahre wird nach 10 Jahren gekündigt seitens des Kreditnehmers (mal angenommen, weil es abgelöst werden kann, sei es durch ein anderes oder durch Barmittel). Muss er jetzt Vorfälligkeitszinsen zahlen für die Zeit über 10 Jahre hinaus?
Danke und Grüße ynot
Hallo,
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadensersatz, der immer nur dann zu zahlen ist, wenn sich ein entsprechender Anspruch aus dem Gesetz ergibt (z.B. §490 Abs. 2 BGB) oder wenn der Schaden widerrechtlich zugeführt wird (vgl. § 823 BGB). Das Kündigungsrecht in §489 BGB kommt ganz ohne Schadensersatz aus und da die Kündigung ausdrücklich erlaubt, erfolgt die Vermögensschädigung des Kreditgebers auch nicht widerrechtlich.
Also: nein, eine VFE ist nicht zu zahlen, wenn man sein Kündigungsrecht nach zehn Jahren ausübt.
Gruß
C.
Bitte beim Sachverhalt auch beachten, dass die 10-Jahresfrist erst beginnt, wenn entweder das Darlehen vollausgezahlt wurde oder bei einem bereits voll ausgezahltem Darlehn die Zinsfestschreibung neu festgesetzt wurde.
Von diesen startrelevanten Umständen ist im Fragesachverhalt leider nichts zu lesen.
Es gibt zu der Frage eine Vorgeschichte, die man nicht kennen muß, deren Kenntnis aber hilfreich ist. Die dazugehörige Diskussion fand vor ein oder zwei Monaten statt und hatte auch die von Dir genannten Themen zum Inhalt.