Hallo,
ist mir heute passiert: kam von rechts aus einer Einbahnstraße nach links ein Automobil. Radfahrer dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren, so dass man schon auf Vorfahrt von rechts achten muss. Aber eben nur bei Radfahrern.
Ich ging mal davon aus, dass der Autofaherer trotz rechts-vor-links-Regelung hier keine Vorfahrt hat. War eh ein wenig früher an der Kreuzung, alles langsam, also kein echtes Problem.
Bin mir aber im Nachhinein nicht sicher, ob in solcher Situation die Vorfahrtsregel Vorang hat oder das falschrum aus der Einbahnstraße kommen das gröbere Vergehen ist?
Wie würde da bei einem Zusammenstoß entschieden?
Gruß, Paran