Hallo- ich hatte am 21.05. einen Zusammenstoß mit einem LKW- die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt- ich hab einen Filmriss. Laut Unfallakte soll ich dem LKW die Vorfahrt genommen haben… was ich mir eigentlich nicht vorstellen/ erklären kann.
Was kann da noch auf mich zu kommen ??? LG Ingo
Hallo Ingo,
100 € und 3 Pkt in Flensburg. Dazu kommen noch die Verwaltungskosten.
Hallo,
also, da wäre zunächst einmal zu klären, gegen wen die Staatsanwaltschaft wegen fahrl. KV ermittelt und jetzt eingestellt hat. Gegen Dich? Dann müsstest Du ja der Unfallverursacher sein. Warst Du denn nicht bei der Polizei zur Vernehmung oder Anhörung? Hast Du den Text der polizeilichen Ermittlungsakte zur Kenntnis genommen? Daraus ergibt sich doch der festgestellte Sachverhalt, so wie er sich durch die Ermittlungen der Polizei ergeben hat. Wenn da etwas nicht stimmt, muss man das klarstellen.
Weshalb hattest Du einen Filmriss?
Durch den Unfall oder vorher vielleicht schon?
Wenn Du der Unfallverursacher warst und der Lkw-Fahrer ist nicht verletzt, wirst Du ein Bussgeld von ca. 120-150 Euro zahlen müssen, das bekommst Du dann von der Bußgeldstelle aufgebrummt, an die die Staatsanwaltschaft die Akten übersendet. Die Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtvers. geregelt.
Das Strafverfahren sollte erledigt sein. Bezüglich privatrechtlicher Forderungen wenden sich alle an die versicherung. Die Versicherung wird notwendige Kosten übernehmen und im Gegenzug die Versicherungsprämie anheben. Somit besteht maximal noch die Möglichkeit einers Bußgeldverfahrens was zu Punkten und Geldbußen führen kann. Gruß
Hallo Ingo
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
kraroma
Hallo Ingo,
die StA hat das Strafverfahren eingestellt und so bleibt jetzt die normale Vorfahrt Als Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße droht… am besten, du fährst nochmal an den Ort und versuchst nachzuvollziehen was passiert sein könnte… wenn du sicher bist, dass du keine Schuld hast, dann leg Einspruch ein und versuche es… leider bekommst du keine Akteneinsicht ohne Anwalt… also im Zweifel lieber einen dazunehmen… bei Rechtsschutz sowieso sofort.
LG
Conny
Hallo! Wenn der Straftatbestand vom Tisch ist, geht es nur noch um ein Bußgeld und Punkte. Das wird aber nicht die Welt sein!
Eigentlich gehört die Sache in die Hand eines Anwalts.
Ich habe von hier aus keinen Einblick in die Akten und könnte nur Vermutungen anstellen.
Gruß
Hallo,
leider kann Ich dazu gar nichts sagen, da Ich die Akte nicht kenne.
Hallo,
ohne den genauen Unfallhergang zu kennen, kann man eigentlich nichts sagen. Ich denke aber, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
LEIDER KANN ICH DA NICHT WEITER HELFEN ICH WAR NOCH NIE IN DER LAGE.
SORRY
Hallo,
wieso haben Sie einen Filmriss? Verletzungsbedingt?
Was auf Sie zukommen wird, ist ein Bußgeldverfahren. Sie haben gegen die §§ 8 und 1 II StVO verstoßen und daher wird die Staatsanwaltschaft den Fall an die Bußgeldstelle abgeben.