Hallo Wissende,
folgende fiktive Situation: Eine Strasse mündet mit einem so genannten T in eine andere Strasse ein. Wer aus der T-Strasse kommt, muss also entweder nach links oder nach rechts. Er sieht auch das Schild „Vorfahrt gewähren“. Wenn auf der Hauptstrasse Querverkehr ist, muss er den vorlassen. Soweit klar.
Was ist aber, wenn auf der Hauptstrasse ein Fussgänger geht ? (und zwar auf der Strassenseite der Einmündung). Instinktiv warten die Fussgänger hier immer, weil sie es auch nicht drauf ankommen lassen wollen. Ich habe aber mal gehört, dass das „Vorfahrt gewähren“ für alle Fahrspuren gilt, die man kreuzt, einschliesslich Rad- und Fusswege. Stimmt das ?
Frageverschärfung: Falls ja, wie wäre das dann bei „Rechts vor links“ ? Müsste ein Autofahrer aus der T-Strasse dann die Radfahrer/Fussgänger von rechts durchlassen und von links nicht ?
Sorry für die vielleicht komische Frage, ich steh da grad etwas auf dem Schlauch.
Gruss
Hans-Jürgen