Vorfahrtsfrage Grünpfeile

Hallo,

gegeben ist eine Kreuzung mit Ampelanlage.
Wer auf der Hauptstraße links in die Seitenstraße abbiegen will, hat eigene Lichtzeichen.
Wer von der Seitenstraße rechts in die Hauptstraße abbiegen will, hat ebenfalls eigene Lichtzeichen.
Der grüne Lichtpfeil „rechts abbiegen in die Hauptstraße“ leuchtet zeitgleich mit dem grünen Lichtpfeil „links abbiegen in die Seitenstraße“. Kein Problem, übliche, konfliktfreie Schaltung.

Nun hatte ich gerade das Vergnügen, bei Grün aus der Seitenstraße in die Hauptstraße abzubiegen, als ein Hauptstraßen-Linksabbieger abrupt wendete (U-Turn).
Ich bremste und verhinderte eine Kollision, machte dabei die Geste „was soll denn SOWAS!?“
Daraufhin wurde ich angehupt und an der nächsten Ampel wollte man mich „zur Rede stellen“.
Auf so einen Quark lasse ich micht nicht ein, Auto verriegelt, weitergefahren.

Aber mal aus Interesse:
Die felsenhaft dargelegte Ünberzeugung, ICH hätte hier einen Bock geschossen, macht mich nachdenklich.
Ich argumentiere so:

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben (§37 StVO).
Ich fuhr in Richtung meines Grünpfeils, ER fuhr nur kurz in diese Richtung, wendete dann aber.

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen. (§9 StVO)
Das wäre nun mein zweiter Grund, warum ich als einfacher Abbieger nicht besonders zu verhalten habe, ER aber als Wendender hatte eine besondere Sorgfaltspflicht.

Letzter Grund: Ich kann als U-Turner meinen Willen nicht kommunizieren. Andere können zunächst nicht wissen, ob das ein Linksabbiegen oder ein U-Turn werden soll. Wenn keiner weiß, was ich vorhabe, wie könnte ich dann Vorfahrt haben?

Liege ich mit meiner Einschätzung irgendwie falsch?

Ich meine nein. Er hätte nur Vorfahrt gehabt, wenn er geradeaus auf der Hauptstraße unterwegs gewesen wäre. Die Richtung hatte aber Rot, und wenn man aus der Seitenstraße bei Grün trotzdem regelmäßig mit solchem „Querverkehr“ rechnen müßte, wäre die Ampelanlage ja ziemlich sinnfrei.
Man könnte sein Manöver als zweimaliges Linksabbiegen interpretieren. Und Linksabbieger haben Rechtsabbieger durchfahren zu lassen.

Gruß,

Kannitverstan

Sehe ich auch so.
Allein das Verhalten des anderen Autofahrers zeigt schon, wer hier mit klarem Kopf unterwegs war.

Gruß,
Steve

Da habe ich ein Urteil gefunden:
http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-unfallhaftung/wendemanoever.html
Das passt imho ganz gut.
Gruß
anf

Genauso wie Leute mit Verfolgungswahn durchaus tatsächlich verfolgt werden können, kann auch ein Choleriker ab und an im Recht sein. Das ist also nun wirklich kein Argument.
Gruß
anf

„Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind“

– Terry Pratchett

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Hallo,

manchmal bekommt man Nackenschmerzen vom Kopfschütteln.
Soviel Gedankenlosigkeit auf den Straßen, soviele Leute, die scheinbar denken, völlig alleine auf der Welt der zu sein.

Gestern hätte ich fast einen Dame samt Einkaufswagen auf dem Parkplatz umgefahren.
Ich stehe in einer Parklücke neben einem Sinnlosem-Ungetüm-Vehikel, starte den Motor, lege den Rückwärtsgang ein und sehe nach hinten. Rechts habe ich dank SUV NULL Sicht. Also langsamst aus der Lücke herausgesetzt. Und mir läuft eben benannte Person in den Fahrweg.
Klaro hätte ICH die´Śćhuld gehabt.
Aber wie gedankenlos muss jemand, der selber Autofahrer ist, eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass da sich jemand aus der Lücke tastet, der überhaupt keine Chance hat, einen zu sehen?

Ähnliches hatte ich mal mit einem E-Rollstuhlfahrer.
Den habe ich gesehen und brav mit laufendem Motor und Rückwärtsgang drin gewartet. Als er vorbei war, setzte ich zurück. Im letzten Moment sehe ich die dünne Schnur, die sich hinter meinem Auto herzog. Eine Hundeleine, vollständig auf vielleicht 5m abgerollt und daran ein winziger Fiffi, den ich fast zermatscht hätte. Auch hier:Ich hätte wohl 100% Schuld gehabt.

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