Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherkredit - meine Bank verlangt nichts?!

Hallo,
ich war in der glücklichen Lage meinen Verbraucherkredit 1 Jahr und 9 Monate vor der letzten Zahlung ablösen zu können.
Die Kreditabrechnung der Bank sah nun so aus, dass ich lediglich den Restschuldbetrag zum Zeitpunkt der Kündigung und einen Anteil der für den Monat zu zahlenden Zinsen bezahlen sollte - keine Vorfälligkeitsentschädigung, keine Verwaltungsgebühren usw.
Diese Posten tauchten zwar in der Abrechnung auf, waren aber mit 0,00 € berechnet.

War dies eine Großzügigkeit meiner Bank?

Nun wird sich der Leser vielleicht fragen, warum ich mich aufrege?
Aufregen ist vielleicht nicht das richtige Wort, ich wundere mich und bin nun im Zweifel, ob ich folgenden Schritt tun sollte.

Bei meinem damaligen Kredit wurden mir 165,- Euro Bearbeitungsgebühr auf die Kreditsumme aufgeschlagen, er wurde also um 165,00 € höher. Mit dieser höheren Summe wurde nun die Annuitätentilgung berechnet.
Ein Urteil des BGH aus diesem Jahr hat die Bearbeitungsgebühren „kassiert“ und für nicht zulässig erklärt. Ich möchte nun die Bearbeitungsgebühr zurück bzw. dass der Kredit neu berechnet wird.
Die noch anhängigen Verfahren bzgl. der Verjährung sollten bei mir nicht relevant sein, da mein Kreditvertrag im Jahr 2011 geschlossen wurde und die Berechnung der Bearbeitungsgebühr somit innerhalb der von den Banken angeführten Verjährungsfrist geschehen ist.

Ich habe nicht ständig mit Banken zu tun und frage mich nun folgendes:Wenn ich nun erfolgreich eine Neuberechnung des Kredits verlange, und damit die Restschuld verringere, könnte dann die Bank ggf. auch die Berechnung der Kreditablösung anders vornehmen und mir Vorfälligkeitsentschädigung usw. berechnen? 

Wer kann mir hier etwas Klarheit verschaffen?

Die Vorfälligkeitsregelung ist hier genau geregelt mit höchtens 1% der Restschuld
(unter bestimmten Bedingungen).
Kann man sich ja selber ausrechnen, ob es für die Bank „grosszügig“ war auf 10 oder 20 euro zu verzichten, und sich dafür etwas Verwaltungskram zu ersparen.

Bearbeitungsgebühren sind nicht allgemein kassiert worden, sondern nur wenn sie in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr oder weniger versteckt wurden.
Wenn Bearbeitungsgebühren dagegen explizit im Einzelfall transparent im Darlehensvertrag ausgewiesen werden, spricht m.E. nichts gegen eine Bearbeitungsgebühr.

Wegen 165 Euro würde ich jetzt nicht so viel Aufwand betreiben, dass die banken freiwillig und ohne murren die Bearbeitungsgebühren direkt erstatten, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Hallo Herr Finanzberater,

Die Vorfälligkeitsregelung ist hier genau geregelt mit
höchtens 1% der Restschuld
(unter bestimmten Bedingungen).

Wie kommt man denn auf solch eine Antwort ?

Und wo ist dies geregelt ?

Gruß Merger