mein Bekannter ist Verstorben und hat eine Grundschuld für ein Darlehen auf seiner Immobilie. Nun hat er aber am 9.12.2014 noch seine Immobilie Verkauft und der Kaufpreis sollte am 14.01.2015 erfolgen. Muß der Käufer jetzt auch vorfälligkeitsentschädigung an die Bank( Darlehnsgeber ) zahlen. Das Darlehen des Bekannten endet am 30.03.2015 Restforderung 75.000 €
Hallo,
der Käufer hat doch mit dem Darlehen des Verkäufers nichts am Hut. Das ist im Zweifelsfall ein Problem/Verlust der Bank des Verkäufers.
Gruß,
Steve
Für den Käufer gilt das, was vor dem Tod des Verkäufers mit ihm und der Bank vereinbart wurde.
Rechtsnachfolger des Verkäufers werden dessen Erben (sofern sie das Erbe nicht ausschlagen).
Zudem ist die Vorfälligkeitsentschädigung ja kein Schaden oder Verlust
Unabhängig davon, dass der Käufer (wie beschrieben) nichts damit zu tun hat :
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ja keine zusätzliche Gebühr oder Schaden, sondern ein Ausgleich für die eingesparten Zinsen, dem „Schaden“ der Bank. Sie sind auf jeden Fall nicht höher als die Zinsenn bis März. Näheres findest Du bei Wikipedia, die Erben im Gespräch mit der Bank.
Gruß
achim