Vorgaben Standort mobiler Blitzer

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall Herr X lebt in einer hessischen Gemeinde und fährt Auto. Im Nachbarort wird er ca. 30m vor dem Ortsschild geblitzt, weil er unbewusst die freie Strecke hinter dem Ort gesehen hatte und wohl zu früh angefangen hat zu beschleunigen.

Gibt es für die Standortwahl von mobilen Blitzern (in Hessen) rechtliche Vorgaben wie weit sie vom Ortsschild stehen müssen?

In wie weit sind die Richtlinien aus StAnz. 2/96 S. 134 verbindlich?

Vielen Dank und viele Grüße
Thunderbirdy

Verbindlich sind zunächst §3, Abs 3 (1) der STVO:

§3: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
günstigsten Umständen

1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

Der Rest erübrigt sich eigentlich.

Hallo,

gesetzt den Fall Herr X lebt in einer hessischen Gemeinde und fährt Auto. Im Nachbarort wird er ca. 30m vor dem Ortsschild geblitzt, weil er unbewusst die freie Strecke hinter dem Ort gesehen hatte und wohl zu früh angefangen hat zu beschleunigen.

Genau diese Unaufmerksamkeiten bzw. der Glaube man könne da schneller fahren, sind häufig die Ursache für Unfälle, wenn wir mal davon ausgehen, dass niemand absichtlich Unfälle baut.

Gibt es für die Standortwahl von mobilen Blitzern (in Hessen) rechtliche Vorgaben wie weit sie vom Ortsschild stehen müssen?

Ja, aber die haben eher Empfehlungscharakter und es dürfte schwierig werden, daraus einen Anspruch auf sanktionsfreie Übertretungen abzuleiten.

In wie weit sind die Richtlinien aus StAnz. 2/96 S. 134 verbindlich?

Auf welchen Punkt willst Du da genau hinaus? Die Messung 100 m nach dem Orts_eingangs_schild? Außerdem sind das Richtlinien und Formulierungen wie in der Regel lassen naturgemäß Ausnahmen zu.

Grüße

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall Herr X lebt in einer hessischen Gemeinde und
fährt Auto. Im Nachbarort wird er ca. 30m vor dem Ortsschild
geblitzt, weil er unbewusst die freie Strecke hinter dem Ort
gesehen hatte und wohl zu früh angefangen hat zu
beschleunigen.

Tja, diese bewusstlosen Fahrer immer… Also mit anderen Worten: Herr X (keine Frage eigentlich, denn Frau X fährt defensiver) hat wesentlich weiter als 30 m vor dem Ortsschild angefangen zu beschleunigen, um 30 m vor dem Ortsschild schon ein solches Tempo draufzuhaben, dass es für den Blitzer reichte.

Gibt es für die Standortwahl von mobilen Blitzern (in Hessen)
rechtliche Vorgaben wie weit sie vom Ortsschild stehen müssen?

Nein, es gibt behördeninterne Regeln, aus denen ein Außenstehender nichts beanspruchen kann. Und insbesondere gibt es solche Regeln nur für Leute, die in einen Ort zu schnell _hinein_fahren, aber nicht für solche, die schon etwa fünf Minuten Zeit hatten zu merken, dass sie in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs sind (und das an ihrer gedrosselten Geschwindigkeit erkennbar auch getan haben).

Thunderbirdy

Bei Herrn X ist wohl der Spitzname symptomatisch für den Fahrstil?

s.

Tja, diese bewusstlosen Fahrer immer… Also mit anderen
Worten: Herr X (keine Frage eigentlich, denn Frau X fährt
defensiver) hat wesentlich weiter als 30 m vor dem Ortsschild
angefangen zu beschleunigen, um 30 m vor dem Ortsschild schon
ein solches Tempo draufzuhaben, dass es für den Blitzer
reichte.

Ich weiß ja nicht was der Author für ein Fahrzeug fährt aber Herr X fährt einen durchschnittlichen Mittelklassekombi und er muss nicht schon wesentlich weiter vorher beschleunigen um auf gemessene 57 zu kommen.

Außenstehender nichts beanspruchen kann. Und insbesondere gibt
es solche Regeln nur für Leute, die in einen Ort zu schnell
hinein fahren, aber nicht für solche, die schon etwa fünf
Minuten Zeit hatten zu merken, dass sie in einer geschlossenen
Ortschaft unterwegs sind (und das an ihrer gedrosselten
Geschwindigkeit erkennbar auch getan haben).

Genau da liegt ja das Problem. An der Bebauung ist nicht mehr erkennbar, dass es sich noch um eine Ortschaft handelt und weit und breit ist keine Gefahrenstelle zu sehen, da es sich um eine gerade Strecke handelt.

Thunderbirdy

Bei Herrn X ist wohl der Spitzname symptomatisch für den
Fahrstil?

Wer noch niemals innerhalb einer Ortschaft schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gefahren ist, werfe den ersten Stein.

Bei der Frage ging es letztlich nicht darum, dass Herr X mit 57km/h geblitzt wurde, sondern auch darum, dass in dem besagten Ort in letzter Zeit diese Messungen überhand nehmen, vor allem an Stellen, wo es eindeutig nicht darum geht, eine Gefahrenstelle zu überwachen sondern um Gewinnmaximierung für die Gemeinde.

Dies wurde auch schon im Konsolidierungsplan für den Haushalt geschrieben: „Die Einnahmen aus Verkehrsüberwachenden Maßnahmen sind zu erhöhen“ steht dort drin.

Daher die Frage nach Vorgaben für die Standortwahl.

Herr X war der Meinung, dass Messungen an Unfallschwerpunkten oder anderen Gefahrenstellen vorgenommen werden sollten.

Hallo,

Bei der Frage ging es letztlich nicht darum, dass Herr X mit 57km/h geblitzt wurde, sondern auch darum, dass in den besagten Ort in letzter Zeit diese Messungen überhand nehmen, vor allem an Stellen, wo es eindeutig nicht darum geht, eine Gefahrenstelle zu überwachen sondern um Gewinnmaximierung für die Gemeinde.

Das klappt doch aber auch nur, wenn Leute die seit Jahrzehnten bekannte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h überschreiten? Gehen wir mal davon aus, dass die einen guten Grund hat, dann ist doch jede Stelle an der sie überschritten wird eine Gefahrenstelle? Die 50 km/h sind ja nur die Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungungen.

Dies wurde auch schon im Konsolidierungsplan für den Haushalt geschrieben: „Die Einnahmen aus Verkehrsüberwachenden Maßnahmen sind zu erhöhen“ steht dort drin.

Auch auf die Gefahr der Widerholung, aber das klappt nur, wenn die Leute zu schnell fahren. Und der Herr X kannte als Bewohner die lokalen Gegebenheiten, also insbesondere wo die Ortschaft aufhört?

Daher die Frage nach Vorgaben für die Standortwahl.
Herr X war der Meinung, dass Messungen an Unfallschwerpunkten oder anderen Gefahrenstellen vorgenommen werden sollten.

Richtig, das findet ja auch noch statt. Aber sicher wird man das auch präventiv machen können. Und niemand kann daraus ein Recht ableiten an anderen Stellen nicht gweblitzt zu werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Unfälle immer genau dann und da passieren, wo man es gerade nicht erwartet.

Grüße

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Ich weiß ja nicht was der Author für ein Fahrzeug fährt aber
Herr X fährt einen durchschnittlichen Mittelklassekombi und er
muss nicht schon wesentlich weiter vorher beschleunigen um auf
gemessene 57 zu kommen.

Das muss der Autor auch nicht, allerdings nur dann, wenn er bewusst - und nicht wie Herr X unbewusst - beschleunigt.

Bei Herrn X ist wohl der Spitzname symptomatisch für den
Fahrstil?

Wer noch niemals innerhalb einer Ortschaft schneller als die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit gefahren ist, werfe den ersten
Stein.

Ich wurde auch schon mal innerorts geblitzt, sogar mit nur 56 km/h. Allerdings hatte ich dann die Würde, die lumpigen paar Euro ganz einfach zu bezahlen, statt hier im Forum nach juristischen Winkelzügen zu betteln.

s.

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Herr X war der Meinung, dass Messungen an Unfallschwerpunkten
oder anderen Gefahrenstellen vorgenommen werden sollten.

Diese Regel - sofern sie besteht - sollte schnellstens entsorgt werden.

In unserere Stadt wird sich sklavisch an die „behördlichen Messstellen“ (die man sogar online einschauen kann!) gehalten. Es gibt in meiner Umgebung drei Messpunkte. Woanders wurde noch nie geblitzt oder gelasert. Eigentlich geil: Heizen kannst du als Einheimischer überall (auf eigenes Risiko) - nur an drei Punkten muss der Bremsanker geschmissen werden.

Siehe auch A45 zwischen Dortmund Süd und Westhofener Kreuz.
Ein bekannter Messpunkt, wo alle mal für 100m 100km/h fahren (und dazu auch voll auf die Bremse steigen, wenn nötig), dann geht es wieder munter weiter.

Das ist unsinnig, meine ich.
Man muss sich überall an die Regeln halten, dann prüft sie bitte auch überall. Ggf. könnte man dann ja bei echt wenig gefährlichen Stellen die Toleranz erhöhen, ab der geblitzt wird. Wer nachts um 3 Uhr vor einem Kindergarten 40km/h statt 30 fährt, der sollte m.E. nicht ganz so doll bestraft werden wie tagsüber.

Vielleicht sollte S. das ursprüngliche Thema nochmal durchlesen und dann mit seiner Aussage vergleichen. An welcher Stelle wird hier nach juristischen Winkelzügen gebettelt???

Da ich kein Jurist bin habe ich ein Thema angesprochen und nach der rechtlichen Lage gefragt. Genau hierzu ist dieses Forum doch da, oder?

Irgendwelche an den Haaren herbeigezogene Verbindungen zwischen Fahrstil und Nutzername (der übrigens absolut nichts mit Autos zu tun hat) sind hier extrem hilfreich.

Vielleicht sollte S. das ursprüngliche Thema nochmal
durchlesen und dann mit seiner Aussage vergleichen. An welcher
Stelle wird hier nach juristischen Winkelzügen gebettelt???

In dem Posting vom 16.5.2013, 19:49 Uhr

Da ich kein Jurist bin habe ich ein Thema angesprochen und
nach der rechtlichen Lage gefragt.

Nein, es wurde eine Fallschilderung mit einer Wertung versehen („unbewusst“, „wohl zu früh beschleunigt“). Damit kann man juristisch rein garnichts anfangen. Genau deswegen kommt es auch zu solchen Antworten. Sinnvoll wäre es gewesen, die ganzen einleitenden Ausreden wegzulassen und schlicht und ergreifend zu fragen, nach welchen rechtlichen Vorgaben in Hessen mobile Tempokontrollen vor dem Zeichen 311 durchzuführen sind.

Irgendwelche an den Haaren herbeigezogene Verbindungen
zwischen Fahrstil und Nutzername (der übrigens absolut nichts
mit Autos zu tun hat) sind hier extrem hilfreich.

Nun ja, „an den Haaren herbeigezogen“ ist was anderes. Die Verbindung herzustellen war hier vielmehr naheliegend. (Bewegt man sich ein paar Jahre in diesem Forum, erkennt man seine Schweine am Gang.)

s.

Guten Tag,

Vielleicht sollte S. das ursprüngliche Thema nochmal
durchlesen und dann mit seiner Aussage vergleichen. An welcher
Stelle wird hier nach juristischen Winkelzügen gebettelt???

In dem Posting vom 16.5.2013, 19:49 Uhr

Scheinbar interpretierst Du hier viel mehr rein, als von mir geschrieben wurde.

Da ich kein Jurist bin habe ich ein Thema angesprochen und
nach der rechtlichen Lage gefragt.

Nein, es wurde eine Fallschilderung mit einer Wertung versehen
(„unbewusst“, „wohl zu früh beschleunigt“). Damit kann man
juristisch rein garnichts anfangen. Genau deswegen kommt es
auch zu solchen Antworten. Sinnvoll wäre es gewesen, die
ganzen einleitenden Ausreden wegzulassen und schlicht und
ergreifend zu fragen, nach welchen rechtlichen Vorgaben in
Hessen mobile Tempokontrollen vor dem Zeichen 311
durchzuführen sind.

Bitte entschuldige, dass ich nicht über so tiefgehende rechtliche Kenntnisse verfüge wie Du sie scheinbar hast.
Ohne irgendwelche Dinge zwanghaft in meinen Ausgangstext hineininterpretieren zu wollen dürfte die eigentliche Fragestellung durchaus nachvollziehbar gewesen sein.

Irgendwelche an den Haaren herbeigezogene Verbindungen
zwischen Fahrstil und Nutzername (der übrigens absolut nichts
mit Autos zu tun hat) sind hier extrem hilfreich.

Nun ja, „an den Haaren herbeigezogen“ ist was anderes. Die
Verbindung herzustellen war hier vielmehr naheliegend. (Bewegt
man sich ein paar Jahre in diesem Forum, erkennt man seine
Schweine am Gang.)

Tja… Scheinbar hast Du zwar viele Schweine, kennst sie aber beim besten Willen nicht alle und interpretierst gerne Dinge in Aussagen, die dort absolut nicht zu finden sind. Damit kann man juristisch gesehen noch weniger anfangen.

s.

Moin,

besagten Ort in letzter Zeit diese Messungen überhand nehmen,
vor allem an Stellen, wo es eindeutig nicht darum geht, eine
Gefahrenstelle zu überwachen sondern um Gewinnmaximierung für
die Gemeinde.

Aber es ist nicht die Gemeinde, die etwas falsch macht, sondern die Autofahrer, die zu schnell fahren. Wenn es blitzt, hat der Fahrer etwas falsch gemacht, nicht die Gemeinde. Zu schnell fahren ist verboten. Wenn jemand geblitzt wird, hat er etwas verbotenes getan.
Warum sollte es falsch sein, einen Blitzer da aufzustellen, wo man besonders viele Fahrer blitzt?

Klar, es wäre wünschenswert, wenn die Raser vor Schulen und Kindergärten mal zur Verantwortung gezogen werden würden, aber warum stehen Geblitzte nicht einfach mal dazu, dass sie etwas falsch gemacht haben?

Dies wurde auch schon im Konsolidierungsplan für den Haushalt
geschrieben: „Die Einnahmen aus Verkehrsüberwachenden
Maßnahmen sind zu erhöhen“ steht dort drin.

Finde ich eine gute Idee, um die leeren Haushaltskassen zu füllen. Jeder Fahrer lernt in der Fahrschule, wie er zu fahren hat. Er weiß auch, dass er bestraft werden kann, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Warum wird die böse Gemeinde vorgeschoben? Warum wird von Azocke geredet? Jeder weiß, was ihn erwartet, wenn er die Regeln nicht beachtet.

Daher die Frage nach Vorgaben für die Standortwahl.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab/bis Schild. Nicht erst 30m dahinter für Männer oder 30m davor für Fahranfänger. Nicht nach Gutdünken eines Einzelnen woanders, weil es ihm grad besser in den Kram passt.

Herr X war der Meinung, dass Messungen an Unfallschwerpunkten
oder anderen Gefahrenstellen vorgenommen werden sollten.

Das ist sicher richtig und wäre gut, aber
a) ändert das nichts daran, dass Herr X zu früh beschleunigt hat, wo er es noch nicht durfte
b) an solchen Stellen vermutlich nicht genug eingenommen wird.

Liebe Grüße,
-Efchen

Aber es ist nicht die Gemeinde, die etwas falsch macht,
sondern die Autofahrer, die zu schnell fahren. Wenn es blitzt,
hat der Fahrer etwas falsch gemacht, nicht die Gemeinde. Zu
schnell fahren ist verboten. Wenn jemand geblitzt wird, hat er
etwas verbotenes getan.

Genau darum geht es in der Frage doch. Es gibt bei uns für jeden Pups den irgendwer lässt Vorschriften, u.a. auch WIE ein mobiles Blitzgerät aufgestellt werden muss, daher wollte ich eigentlich nur wissen ob es auch für das WO eine entsprechende Vorgabe gibt.

Warum sollte es falsch sein, einen Blitzer da aufzustellen, wo
man besonders viele Fahrer blitzt?

Weil das klar dem Zweck der Gewinnmaximierung und nicht der Gefahrenabwehr dient (zumindest in dem Punkt) Und genau auf solch einen Fall bezog sich die Frage.

Klar, es wäre wünschenswert, wenn die Raser vor Schulen und
Kindergärten mal zur Verantwortung gezogen werden würden, aber
warum stehen Geblitzte nicht einfach mal dazu, dass sie etwas
falsch gemacht haben?

Wo steht denn geschrieben, dass Herr X nicht dazu steht?

Finde ich eine gute Idee, um die leeren Haushaltskassen zu
füllen. Jeder Fahrer lernt in der Fahrschule, wie er zu fahren
hat. Er weiß auch, dass er bestraft werden kann, wenn er sich
nicht an die Regeln hält. Warum wird die böse Gemeinde
vorgeschoben? Warum wird von Azocke geredet? Jeder weiß, was
ihn erwartet, wenn er die Regeln nicht beachtet.

Abzocke ist in meinen Augen, wenn der Standort bewußt so gewählt ist, dass der Faktor Menschliches Verhalten gewinnmaximierend eingeplant ist. Hier das Beispiel 30m vor dem Ortsschild bei freier Strecke hinter dem Orstschild.

Klar WEISS jeder, wie er sich zu verhalten hat, genau wie jeder WEISS, dass man bei der Entfernungspauschale keine längere Strecke angeben darf als man fährt oder wie jeder WEISS, dass usw usw…

Herr X war der Meinung, dass Messungen an Unfallschwerpunkten
oder anderen Gefahrenstellen vorgenommen werden sollten.

Das ist sicher richtig und wäre gut, aber
a) ändert das nichts daran, dass Herr X zu früh beschleunigt
hat, wo er es noch nicht durfte
b) an solchen Stellen vermutlich nicht genug eingenommen wird.

und genau das ist der Punkt wo bei mir Absocke anfängt.

Bitte die Frage RICHTIG durchlesen und verstehen, dann erübrigen sich genau solche extrem hilfreichen Antworten.

Moin,

Warum sollte es falsch sein, einen Blitzer da aufzustellen, wo
man besonders viele Fahrer blitzt?

Weil das klar dem Zweck der Gewinnmaximierung und nicht der
Gefahrenabwehr dient (zumindest in dem Punkt) Und genau auf
solch einen Fall bezog sich die Frage.

Und?

Es existiert eine Regel, gegen die wird verstoßen, es ist vereinbart, dass ein Buß-/Ordnungsgeld fällig wird. Das „warum“ ist doch völlig egal. Und jeder hat es in der Hand, sich an die Regeln zu halten und der Bestrafung aus dem Weg zu gehen.

Abzocke ist in meinen Augen, wenn der Standort bewußt so
gewählt ist, dass der Faktor Menschliches Verhalten
gewinnmaximierend eingeplant ist.

Aber wer hat den Verstoß begangen? Doch nicht die Gemeinde, die den Blitzer aufstellt.
Wenn man absichtlich gegen Regeln verstößt, dann soll man auch dafür gerade stehen.
Wenn man wegen Unachtsamkeit gegen Regeln verstößt, dann sollte man sich überlegen, ob man überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Klar WEISS jeder, wie er sich zu verhalten hat, genau wie
jeder WEISS, dass man bei der Entfernungspauschale keine
längere Strecke angeben darf als man fährt oder wie jeder
WEISS, dass usw usw…

Und wenn man erwischt wird, ist es Abzocke?

„Abzocke“ schreien doch immer nur die, die beim Regelverstoß erwischt wurden. „Abzocke“ schreien die, die den Blitzer zu spät bemerken. „Abzocke“ schreien die, die meinen, ihre Meinung zählt mehr als Verordnungen und Gesetze.

Genau darum geht es in der Frage doch.
daher wollte ich eigentlich nur wissen ob es auch für das
WO eine entsprechende Vorgabe gibt.

Die Frage ist ja beantwortet.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Genau da liegt ja das Problem. An der Bebauung ist nicht mehr
erkennbar, dass es sich noch um eine Ortschaft handelt und
weit und breit ist keine Gefahrenstelle zu sehen, da es sich
um eine gerade Strecke handelt.

Da sollte sich doch irgendwo das finden lassen, was im Allgemeinen als „Ortsausgangsschild“ bezeichent wird. Bis dahin dürfte Tempo 50 gelten, unabhängig von möglichen Gefahrenstellen oder sonstwas …

Gruß
Jörg Zabel