Vorgehensweise bei gestohlener Ec- Karte nachdem Anzeige gegen Unbekannt gestellt hat?

Halli Hallo! 

Bin in hier soeben ganz frisch ein User geworden. Und dementsprechend unbeholfen! Sorry!

Mir ist vor mehr als einem Monat etwas unnötiges passiert. Habe meine Geldbörse (wo auch immer) verloren. Natürlich befanden sich alle erdenklich nützliche Dokumente die ein Mensch so braucht: Personalausweis, Versichertenkarte, Kontoauszüge und natürlich die tolle EC-Karte! Als wäre man nicht genug vom Pech verfolgt, wurden mir bei Rossmann 3 Beträge abgebucht die ich definitiv nicht durch Einkäufe veranlasst habe. Zu dieser Zeit befand ich mich im Dienst. Natürlich habe ich ab Zeitpunkt des verschwindens meine Karte sperren lassen. Habe das verschwinden meiner Geldbörse gemeldet bei der Bank. Die hat mir geraten die Beträge zurück zu buchen. Gesagt getan. Eine Anzeige gegen Unbekannt habe ich in der Zwischenzeit ebenfalls aufgegeben. Die Kopie(der Anzeige)samt Schreiben an Rossmann habe ich ebenfalls verschickt. Vor zwei Tagen erhielt ich von einem Anwalt der Firma das ich die Rückbuchungen zahlen muss. Natürlich wurden heftige Kosten in Rechnung gestellt. Es ging ursprünglich un gesamt 100 € nun durch deren Aufstellung um ca 300€. 

Die eigentliche Frage stellt sich nun für mich,was ich als nächstes tun soll? An wen soll ich mich nun wenden? Die werden sicherlich Druck ausüben. Soll nun von mir ein Schreiben aufgesetzt werden? 

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar ! 

Grüsse Micha

Die eigentliche Frage stellt sich nun für mich,was ich als
nächstes tun soll? An wen soll ich mich nun wenden? Die werden
sicherlich Druck ausüben. Soll nun von mir ein Schreiben
aufgesetzt werden? 

Zwischen einer fiktiven bestohlenen Person, dessen Daten benutzt wurden um ein Versandhaus zu bescheißen, und dem fiktiven Versandhaus besteht kein gültiger Vertrag. Es fehlt die Willenserklärung der bestohlenen Person. Somit kann auch keine Leistung in Rechnung gestellt werden.
Das einfachste ist es die anzurufen und die Situation so erklären wie es hier geschehen ist und eben auf die Tatsache hinweisen, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Auf verlangen kann Kopie der Anzeige zugesandt werden(auch wenn es unnötig ist).

Falls die stur sind auch stur darauf hinweisen, dass es keinen gültigen Vertrag gibt. Falls die Klagen/Mahnen weiß der Teufel tun: einfach an der vorgesehenen Stelle widersprechen.

Hallo,

zuerst, nicht verrückt machen lassen und auch nicht gleich zum Anwalt rennen (kostet nur Geld).

Die Belastungen kommen durch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV),
also Kartenzahlung ohne PIN mittels Unterschrift.
Eine wirksame Verfügung kann dort ausschliesslich vom Kontoinhabers oder seinem ausdrücklich mit eigener Karte ausgestatteten Kontobevollmächtigten ausgelöst werden. Soweit ein Dritter die Unterschrift fälscht, fehlt es an einer wirksamen Einzugsermächtigung des Einzelhändlers (Rossmann). Die Rechtslage ist daher eindeutig.

Ich empfehle der Rechtsanwaltskanzlei zu antworten. Inhalt wahrscheinlich der Gleiche wie beim Brief an Rossmann: Diebstahl,Kartensperrung am…, Verweis auf Dein Schreiben an Rossmann,Kartenmissbrauch durch Dritte und ganz wichtig nochmals eine Kopie Deiner Anzeige der Polizei beilegen. Weiter ganz klare Aussage, dass Du aus diesem Grunde nicht zahlen wirst.

So wie es aussieht, hat Rossmann keine eigene Mahnabteilung, sondern übergibt solche Fälle gleich einem Inkassounternehmen (Anwalt).

Gruß

divo

Hallo
sprich  mit  dem Anwalt  selber  bzw.  bitte  um  Rückruf  und  wenn  dies  keinen  Erfolg  hat  nutze  deine  Rechtsschutz - Verrsicherung !
Die  Sache  ist  viele  glauben  dir  die  Geschichte  nicht  , du  musst  den Nachweis  eindringlich  führeren   das  du  die  Brieftasche  wirklich  verloren  hast  und  das  dritte  den Schaden  verursacht  haben  !
Das  ist  das  Problem  an  der  Sache 
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Wie ich lese, ist die Frage schon beantwortet. Du befindest Dich in einem Automatismus, der nur durch Aktionismus Deinerseits gebrochen werden kann. Die Umsätze von Rossmann werden bei der Firma easycash in Rathingen verarbeitet. Diese gewährleistet gegen ein prozentuales Entgeld gegenüber Rossmann eine Zahlungsgarantie. Hier also nicht Rossmann der Schaden entstanden, sondern dem Factoringpartner easycash. Zunächst muss ja auch der Beweis erbracht sein, dass Du dort gekauft hast und unterschrieben hast, den es handelt sich offensichtlich um eine Lastschriftzahlung. Also - sollte der Anwalt nicht korrespondieren, wende Dich direkt an Easycash.

Hallo,
ich kann Dir nur eins Sagen, geh erst mal zur in deiner Nähe befindlichen  Verbraucherzentrale, und las dich dort beraten.
Die können Dir dann genau Sagen, wie Du dich Verhalten sollst.

Mit freundlichen Grüßen

Das sind aber zahlreiche Antworten! Vielen Dank! Ich werde der Anwaltskanzlei schreiben und Euch berichten was bei rausgekommen ist. :smile:

Wichtig ist ein Telephonanruf bei dem Anwalt,
um herauszubekommen „was sie wollen“,

also z.B. reicht seriösen Unternehmen - wie auch Rossmann - der Nachweis der Anzeige gegen Unbekannt -.

Oder es ist ein Inkassounternehmen, dann kannste weitere Kommunikation mit denen Dir ersparen, die werden nur auf Aufforderung von Rossmann „zurückgepfiffen“.

Kritisch ist, wenn die Karten-Sperrung später als der Kauf mit der Karte passierte.
Tja… kann man bei Rossmann OHNE Geheimzahl kaufen?
Wie soll sonst ein Kaufabschluss zustande gekommen sein?!
Einfach mal beim nächsten Rossmann-Geschäft NACHFRAGEN beim Kassierer :smile:, ganz höflich „wenn ich bei Ihnen mit der Karte zahle, benötige ich die Geheimzahl?“.

Es wäre fatal, wenn Du Dir selber zugeben müsstest, dass die Geheimzahl sich auf einem Zettel im verschwundenen Portemonaie befand…

Viele Grüße
Rolf

Antwort Teil 2:

Wichtigster Ansprechpartner ist Deine Sparkasse / Bank,
über den Du den Fall ( Diebstahl + Kartengebrauch nach Diebstahl ) eh abwickelst.

Viele Grüße
Rolf

Hallo,

Einfach mal beim nächsten Rossmann-Geschäft NACHFRAGEN beim
Kassierer :smile:, ganz höflich „wenn ich bei Ihnen mit der Karte
zahle, benötige ich die Geheimzahl?“.

Es wird wie bei anderen Geschäften sein, mal braucht man die Geheimzahl, mal reicht die Unterschrift. Nach welchen Kriterien das ausgewählt wird weiss ich allerdings nicht.

Allerdings ist mir zumindest bei IKEA folgendes aufgefallen. Kaufe ich an der Selbstscannerkasse ein und stecke die Karte beim ersten mal falsch rum rein, oder sie kann nicht gelesen werden brauche ich die Geheimzahl. Geht es beim ersten Mal reicht die Unterschrift, IKEA ist aber auch der einzige Laden wo ich mit Karte bezahle, eben wegen der Selbstscannerkasse.

Gruß vonsales