Vorgehensweise bei unbegründeter Kündigung seitens Arbeitgeber

Hallo liebe Community!

Am Nikolaus-Tag bekomme ich die Nachricht, dass ich gekündigt werde.

Ein paar Informationen:
Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine Auseinandersetzung mit meinem Vorgesetzten. Es war ein, von meiner Seite aus, sehr sachlich geführtes Gespräch in dem ich diverse innerbetriebliche Probleme angesprochen habe. Indirekt habe ich ihn damit wohl kritisiert. Deine Reaktion: Er schmiss mit Sachen um sich herum, wurde laut und verwies mich aus dem Büro.

2 Wochen Funkstille.

Heute kam dann ein Personalgespräch. Er legte mir Nahe, dass ich einen (bis dato noch nicht angefertigten ) Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll - nächste Woche. Der Aufhebungsvertrag wird eine kleine Abfindung beinhalten.
Falls ich nicht unterzeichne, gebe es genügend Gründe mich „auf andere Art und Weise „ aus dem Unternehmen zu schmeißen. Diese Gründe wollte er mir nicht nennen. Ebenfalls darf ich meine Arbeit nicht mehr vollrichten weil das Vertrauensverhältnis gestört sei.

Nun musste ich erstmal durchatmen und habe mich 2 Tage krankschreiben lassen.

Was für Möglichkeiten habe ich? Was soll ich tun? Wie schätzt ihr die Situation ein?

Im übrigen: Ich habe einen unbefristeten Anstellungsvertrag und arbeite seit 1 1/2 Jahren für die Firma. Eine Abmahnung in der Vergangenheit gab es nicht. Auch sonst habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Danke für die Antworten im Voraus.

Hi.

Mach das bloß nicht.

Kann er ja mal versuchen, wenn alle deine Angaben richtig sind.

Ist kein Argument. Gehe zu deiner Arbeitsstelle und stelle deine Arbeitskraft zur Verfügung. (Ob du nun arbeitest, oder nicht)

Einen Anwalt konsultieren.

Wenn er tatsächlich Gründe hat, um mich „anders raus zu bekommen „ - warum macht er das dann nicht gleich und warum habe ich bis dato keine Abmahnung bekommen…?

Hallo,

es gibt eine Menge Dinge, die in einem normalen Arbeitsverhältnis kein Thema sind, die ein Vorgesetzter aber durchaus gegen einen unbeliebten Mitarbeiter einsetzen kann:

  • Verspätungen aufzeichnen
  • private Nutzung von PC oder Internet kontrollieren
  • Laden des Handys am Arbeitsplatz kontrollieren

Ein Vorgesetzter hat also durchaus Möglichkeiten, dem Angestellten die Arbeit zu vermiesen.

Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder eine eigene Personalabteilung gibt, so solltest du diese auf jeden Fall in kommende Gespräche einbinden. Wenn du über eine Arbeitsrechtschutzversicherung verfügst (jetzt ist es zu spät), dann solltest du mit dieser Kontakt aufnehmen. Wenn dein Vorgesetzter nicht Teil der Geschäftsführung ist, kann es auch sinnvoll sein, die nächsthöhere Ebene mit einzubinden.

Ich bin ungern der Überbringer schlechter Neuigkeiten, aber solche Konflikte gehen häufig zum Nachteil desjenigen aus, der in der Hierarchie weiter unten steht. Auch wenn es nicht zu einer Kündigung (mit anschließender Kündigungsschutzklage) oder einem Aufhebungsvertrag kommen muss, so solltest du ab jetzt darauf vorbereitet sein.

Gruß,
Steve

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Hallo ich würde in diesem Fall einen Anwalt nehmen und vor das Arbeitsgericht gehen .
viele Grüße noro

Hi,

in solchen Fällen pflegt mich immer die andere Seite zu interessieren :wink: Aber gut, gehen wir mal von Deiner Schilderung aus… Interessant wäre insbesondere wie das „Personalgespräch“ gelaufen ist, wer da dabei war etc. Generell klingt das jedoch nicht so, als ginge man bei dieser Firma in Personalsachen besonders professionell vor.

Also ich würde sagen: „Run, Forrest, run!“. Denn es gab ja vor diesem ganzen Zinnober „diverse innerbetriebliche Probleme“, die Dir wichtig genug waren, dass Du sie ansprichst. Wenn daraus ne Kündigung werden sollte, hast Du in dem Laden nix verloren und Punkt.

Generell würde ich Dir folgendes vorschlagen:

  • bring Deine Bewerbungsunterlagen auf den aktuellen Stand und bewirb Dich los (noch kannste getrost schreiben „seit 35.5.2000 Jobbezeichnung bei Firma Doof und Sohn“)
  • versuch so wenig wie möglich „krank“ zu sein und biete sobald Du Dich dazu in der Lage siehst, Deine Arbeitskraft wieder an
  • und dann warte mal entspannt deren „Angebot“ ab
  • mit diesem Angebot und einem Gedächtnisprotokoll des Streits mit dem Chef und vom Personalgespräch (beide möglichst bald schreiben, solange Du Dich noch erinnerst!) gehst Du zu einem fachlich spezialisierten Anwalt
  • Ziel vom Anwalt ist nicht, dass die Dich weiterhin beschäftigen (da hat der Chef schon recht: wenn er Dich loswerden will, kriegt er das hin oder Du wirst dabei krank) sondern dass Du a) ein gutes Zeugnis kriegst und b) möglichst viel Abfindung / eine möglichst späte Kündigung. Zum Punkt mit der Abfindung müsstest Du schauen, wie das ggf. beim Arbeitsamt ankommt, da kenne ich mich zu wenig aus. Ich meine aber, dass Aufhebungsverträge ggf. eine Sperre geben können und Abfindungszahlungen ggf. (teilweise?) angerechnet werden. Wie das aber im Detail aussieht, musst Du gucken. Ich könnte mir fast vorstellen, dass eine fristgerechte Kündigung (wann wäre das denn bei Dir?) aus „betrieblichen Gründen“ (eventuell noch mit Freistellung) das beste für Dich sein könnte.

Und natürlich: alle Tage, die Du dort arbeitest, benimmst Du Dich zu 100% tiptop. Kein privates Internet/Telefon, keinen Privattalk mit Kollegen (und schon gar nicht über dieses Thema!), kein Handy aufladen, Pfandbons einlösen, silbernes Löffelchen klauen, Mittagspause überziehen etc. Gib ihnen keinen Anlass, Dir aus irgendwas nen Stick zu drehen. Wenn Du dann einen „Kündigungstermin“ hast und die Dich nichts arbeiten lassen (und damit meine ich wirklich „nichts“ und nicht „nur die niedrigen Tätigkeiten“) dann kannste Dich immer noch vertrauensvoll an Deinen Arzt wenden wegen Krankschreibung.

Hallo,

weil das eine beliebte Methode ist, um AN unter Druck zu setzen. Sei es, weil der AG Geld sparen will für kostspielige Verfahren mit ungewissem Ausgang, sei es, weil der AG von vorneherein weiß, daß evtl. Vorwürfe auf tönernen Füßen stehen und eine verhaltensbedingte Kündigung sich nicht durchsetzen läßt.

Das läuft dann nach dem Motto: "Mal gucken, ob der/die sich wehrt.

Verfasse so schnell wie möglich ein möglichst exaktes Gedächtnisprotokoll von beiden Gesprächen (einschl. Datum und Uhrzeit und gehe damit so schnell wie möglich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der berät Dich zum Einen in Hinblick auf evtl. Mobbing und/oder Nötigung, aber auch, wie Du Deine Arbeitskraft wieder so anbietest, daß der AG bei Verweigerung der Arbeitskraft (= "Annahmeverzug gem. § 615 BGB) trotzdem zahlen muß.

Da dies für die weitere Diskussion wichtig ist, auch von mir nochmals die Frage, ob es in dem betrieb einen BR gibt ?

&Tschüß
Wolfgang

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Ein Kündigungsgrund wäre auch Arbeitsverweigerung - zum Beispiel, wenn du in den nächsten Tagen einfach nicht zur Arbeit kommst.
Denn daß du von der Arbeit freigestellt bist, sagst nur du, er wird das später niemals gesagt haben!
(Genau so ist es einem Freund von mir ergangen)

Daher ist der genannte Hinweis, trotzdem hin zu gehen, sehr wichtig. Wenn er dich freistellt, dann bitte schriftlich. Wie sowieso alles andere auch.

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Huhu

Okaaaay …

*scnr *

VG
Guido

35.Mai
Ich zitiere: […] dass an diesem 35. Mai verrückte Dinge passieren.

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Ja isset denn?

Warum kenne ich das nicht?

An deiner Stelle würde ich keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, auch nicht selbst kündigen, wenn das ein weiterer Vorshlag des Chefs wäre. Bei beiden bekommst du nämlich 3 Monate kein Arbeitlosengeld. Wie schon in einer anderen Antwort gesagt, gehe an deine Arbeitsstelle und stelle deine Arbeitskraft zur Verfügung. auch wenn sie nicht genutzt wird. Man könntte dir einen Strick daraus drehen, wenn du nicht an dinem Arbeitsplatz bist . es in der Firma einen Betriebs- oder Personalrat geben, .könntest dich an den wenden, dazu sind die auch da. Wenn du eine persönliche Aussprache mit dem Chef machen willst, dann nimm einen Betriebsrat als Zeuge mit. Durch die Stellung im Betriebsrat hat derjenige Kündigungsschutz. Bekommst du eine Ktndigung, würde ich darauf bestehen, dass der richtige Kündigunggrund angegeben wird. Mit dieser Kündigung könntest du vor das Arbeitsgericht. Zeugen sind immer gut, aber ich denke, es wird sich keiner der Kollegen zur Verfügung stellen, weil jeder Angst um seinen Arbeitsplatz hat. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast die Arbeit beihaltet, kannst du einen Rechtsnwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Vorher auf jeden Fall mit der Verwicherung sprechen. Möglicherweise haben die ihre Anwälte.
Ich drücke dir die Daumen.
sternle

Das ist - zumindest für die Aufhebung - pauschal falsch.

Mit welcher rechtlichen Grundlage - von einer außerordentlichen Kündiguzng ist hier ja nicht die Rede?

Das kann er auch mit jeder anderen Kündigung.

Gruß
Guido

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zu 1.
Ich wollte mich allgemein halten. Natürlich wird jeder Einzelfall geprüft.

zu 2.
Ob mit oder ohne Rechtsgrundlage und egal ob normale oder außerordentliche Kündigung, ich würde das so haben wollen. Es sei denn, dass ich an dem ganzen Destaster die Hauptschuld trage. Man will sich ja nicht selbst schaden. Aber diesen Teil habe ich auf mich bezogen, was ich machen würde, wenn ich betroffen wäre, dehalb: ch würde s
zu 3.
Das man mit jeder Kündigung vors Arbeitsgericht gehen kann verneine ich ja nicht. Hier habe ich mich auf den Fall und meine seitherigen Antworten .bezogen

Zum Schluss möchte ich sagen, dass ich das sehr gut finde, mit welchen kritischen Augen der Beitrag gelesen wurde. Ich habe mich wahrscheinlich ungeschickt ausgedrückt. Man möge mir bitte verzeihen.
sternle

Man kann es eigentlich relativ einfach zusammenfassen: Wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht unterschritten wird, gibt es idR. keine Sperre.

Und der Arbeitgeber weigert sich.
Was dann?

Erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre er bei einer ordentlichen Kündigung „verpflichtet“, Gründe offenzulegen.

Um es ganz klar zu sagen: Ich würde niemals einen Grund in einer Kündigung nennen.

Gruß
Guido

Mal eine kurze Zwischeninfo:

Ich bekam mittlerweile ein Muster des Aufhebungsvertrages per Mail. „Betriebsbedingt um einer anstehenden Arbeitgeberseitigen Kündigung, ohne des Verschulden des Mitarbeiters, aus dem Wege zu gehen…Frreistellung unter Weiterbezahlung bis 31.03.2018.

(Kam letzten Freitag per Mail)

Am selben Tag hatte ich ein Gespräch mit der Geschäftsführung. Ich habe die umgangsweise und die Konflikte geschildert. Am Ende hieß es, das ich weiter arbeiten daef/soll und man mir alle notwendigen Zugänge wieder freischaltet. Der GF wollte mit meinen Vorgesetzten ein ernstes Gespräch führen.

Also arbeitete ich Montag wieder. Alles war ruhig.

Nun habe ich offiziell Urlaub seit Donnerstag.
Am Freitag erhielt ich eine sms persönlich von GF. Darin stand, dass er nun alle Informationen zusammengetragen hätte und es bei der Aufhebung bleibt. Er möchte mir in der nächsten Woche die Gründe darlegen.

Meiner Meinung werde ich hier versrscht!

Da ich Mitglied bei der IG Metall bin habe ich bereits nächste Woche einen Anwaltstermin.

Ich werde keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Wieso sollte man mich 3 Monate freistellen und weiterbezahlen wenn man ja „Gründe hat um mich anders aus dem Unternehmen zu bekommen“?

Es liegen keine Gründe vor und ich bin mir ziemlich sicher, dsss es einfach keine andere Möglichkeit gibt, um mich loszuwerden.

Hab mittlerweile Gedächtnisprotokolle abgefertigt und sämtliche Beweise wie E-Mails, sms etc. zusammengetragen.

Es sind so viele Widersprüche in dem ganzen Fall.

Ich muss vielleicht noch erwähnen dass unsere Firma Ende 2018 fusioniert. Im Zuge dessen haben alle Mitarbeiter vor 8 Wochen eine E-Mail von der GF bekommen in der Stand, dass niemand um seinen Arbeitsplatz bangen muss und es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

Zu meiner Person (wahrscheinlich werden viele jetzt schmunzeln) ich arbeite als einziger Personalreferent in dem Unternehmen (165 MA.) mein Arbeitsplatz kann theoretisch gar nicht wegfallen …

Echt jetzt?

Gruß
Guido

Hallo,

da schmunzele ich weniger, sondern frage mich, warum du das Basiswissen, das Du hier abgefragt hast, nicht selbst „drauf“ hast …
Für einen normalen AN die Fragen ja noch nachvollziehbar, aber ein Personaler sollte so was zumindest im Grundsatz wissen.

&Tschüß
Wolfgang

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