Vorgehenweise bei Geiselnahme

Es ja noch gar nicht so lange her, dass es in einer Kölner Kita zu einer Geiselnahme kam. Immer, wenn ich von so was höre, frage ich mich, wie die Polizei eigentlich genau in einem solchen Fall vorgeht. Wann wird das Gebäude gestürmt, um den Geiselnehmer einfach mit einem SEK-Team dingfest zu machen? Ist überhaupt immer gleich ein Sondereinsatzkommando Vorort? Ist es nicht viel zu gefährlich für die Geiseln, wenn die Polizei diese „Hau-Drauf-Methode“ einsetzt? Wann lässt man sich auf die Forderung der Geiselnehmer ein und gibt ihnen ganz einfach, was sie haben wollen?
Ich weiß, dass diese Fragen schwer zu beantworten sind, weil die Vorgehensweise der Polizei sicherlich stark von der jeweiligen Lage abhängig ist, aber vielleicht kann mir ja doch der ein oder andere einen tieferen Einblick in dieses Sachgebiet geben.

Kein vernünftiger Polizeibeamter wird hier eine Anleitung zu einer Geiselnahme schreiben. Welche Kräfte wann eingesetzt werden ist immer Lageabhängig. Aber es gibt eine Regel: Opferbefreiung geht vor Strafverfolgung.

Das wird dir hier kein Polizist beantworten, das Vorgehen steht alles in einer Dienstvorschrift Tee diese steht unter Geheimhaltung.
Ich kann dir nur sagen sowas ist immer eine SEK-Lage und ein SEK ist sehr schnell verfügbar

Sorry, aber dazu kann ich nix sagen. Ist nicht meine „Spielwiese“ … Hoffe, andere können weiterhelfen.

Gruß

Alles klar. Trotzdem danke.

da wird dir niemand eine antwort geben…den die wahrheit ist verschlusssache…aber sei gewiss, die dt. sondereinsatzkommandos (aller bundesländer nebst gsg9) gehören durchweg zu den besten der welt und bilden sogar weltweit sondereinsatzkommandos anderer länder aus! also lehne dich zurück…besser als hier wird nirgends vorgegangen, das ist fakt!

Hallo,

viele interessante Fragen, die ich auch beantworten könnte, wenn mir das der Dienstherr nicht verbieten würde. Nennt sich VS und muss nicht an die Öffentlichkeit. Sorry.

Dann machen wir es doch so. Schonmal Filme mit Geiselnahme gesehen? Sind die meistens realistisch oder verhält sich die Polizei in solchen Produktionen eher unrealistisch :wink:

Hallo Fabian, wie Du schon selbst sagtest, ist eine Geiselnahme ein hochkomplexe Angelegenheit, welche einen großen Apparat in Gang setzt. Es gibt einen Polizeiführer, einen Führungsstab und viele Einsatzabschnitte, welche mit unterschiedlichsten Aufgaben zusammenwirken. Der Zugriff erfolgt grundsätzlich durch Spezialeinheiten, welche dafür ausgebildet sind. Vor dem sogenannten Zugriff erfolgen umfangreiche Verhandlungen und das Suchen alternativer Lösungswege. Der Zugriff erfolgt eigentlich nur, wenn andere Lösungen nicht erfolgversprechend sind oder es aufgrund der Gefährdung der Geiseln unmittelbar gehandelt werden muss. Das von dir wahrgenommene Hau-drauf ist tatsächlich eine hochprofessionelle, unendlich oft geübte Einsatzmassnahme, welche zum primären Ziel hat, die Geiseln unverletzt zu befreien.

Jede Polizei hat, wie auch die Feuerwehr, Notfall- und Alarmpläne für bestimmte Szenarien.

Und dann werden diese Pläne wie eine Checkliste (Ist der Täter allein ja/nein? Mit Schußwaffe ja/nein? Stellt er Forderungen ja/nein?..) von oben nach unten abgearbeitet und zeitlich vorher festgelegte Maßnahmen wie Absperrungen etc. durchgeführt.

Aber solche Pläne sind natürlich VSnfD (Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch) oder sogar noch höher eingestuft.

Gruß

darüber wirst du im internet nichts finden und ich werde dir auch leider nichts darüber sagen.

wäre ja doof, wenn ein zukünftiger geiselnehmer das hier mitliest und dann etwas vorbereitet ist auf diese situation.

sorry

Nein, sowas ist natürlich nicht öffentlich. Das Überraschingsmoment ist bei jedem Einsatz immer sehr wichtig.Sonst wäre die Handlunsgweise der Polizei von einem Geiselnehmer ja auch berechenbar. Das soll eben nicht sein. Das sind sogenannte Dienstgeheinisse die nicht jeder wissen muss. Sorry.
Schönen Tag noch.

Kurz gesagt, unrealisitisch. Da die Gesetzgebung in Deutschland doch maßgeblich in die Aufklärung solcher Fälle einen Strich durch die Rechnung macht. Der Richtervorbehalt zögert Maßnahmen unnötig hinaus. Zudem sind unterschiedliche Grundrechte aller Beteiligten (Zeugen/Opfer/Täter) betroffen und somit ein schnelles Handeln nicht immer realisierbar. Schnell mal das SEK holen ist einfacher gesagt als getan. Es muss sich immer einer den Hut aufsetzten, der später den Einsatz rechtfertigt. Die Filmindustrie übertreibt leider, aber wie sonst soll ein Film Spannung erzeugen. :smile:
Ein tolles Beispiel ist die Geiselnahme von Gladbeck, wo Behörden leider nur zugucken konnten und die 3 Geiseln nicht überlebten.
Man muss aber rechtfertigender Weise sagen, dass es immer Einzelfallentscheidung sind und das Ende einer Geiselnahme nicht vorhersehbar ist, ehe ein Täterprofil erstellt wurde.

Stimmt, die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Es ist immer situationsabhängig.
Die „hau drauf“ Methode ist aber insgesamt eher die Ausnahme. Sie wird nur dann verwendet, wenn es keinen anderen Ausweg gibt, oder wenn man so viel Informationen gewinnen konnte, dass sie sicher zu sein scheint.
Es wird auf erfüllbare Forderungen eingegangen. Geiselschutz geht dabei auch vor Strafverfolgung.
Aber tiefere Einblicke werde ich nicht geben. Soll ja keine Anleitung werden :wink:.

Wenn man sich mit dem Thema näher beschäftigt und verschiedene (Lehr-)filme oder Dokumentationen über Geiselnahmen oder Amokläufe anschaut, wird man feststellen das jede Situation eine eigene, stets neue darstellt und jedesmal für sich neu beurteilt und angegangen werden muss. Immer „wie beim ersten Mal“ kann wieder und wieder etwas schief gehen, weil kaum zu üben. Sicher versucht eine Führung immer Richtlinien oder Konzepte zu erarbeiten und dann umzusetzen, die sind aber im Detail geheim. Da ist nichts mit tieferen Einblicken…

Vielen Dank. Eine etwas konkretere Vorstellung habe ich jetzt immerhin doch bekommen.

Wer Dir dazu ernsthaft antwortet, begeht ein Dienstvergehen.

Hallo,

wie du schon richtig angemerkt hast, gibt es auf deine fragen keine erschöpfende antwort, weil in jedem Einzelfall anders entschieden werden kann.

Was weiß man über den Geiselnehmer? Hat er ein Motiv? Psychisch gestört? usw…

Wie ist die Örtlichkeit? Kann man überhaupt einen zugriff machen oder ist die Örtlichkeit gänzlich ungeeeignet?

Da spielen so viele Faktoren eine rolle, daß ich dir nur mal ein paar Beispiele genannt habe, die man mitbedenken muß.

Außerdem kommt es auch noch auf den entscheidenden beamten an. Es ist ja nicht in allen geiselnehmerfällen der gleiche beamte.

Und bedenke einmal die unglaublich rücksichtslose Verhaltensweise der presse in der Gladbeck-Geiselnahme. Auch soetwas kann der Einsatzleiter nicht erahnen…

Es ist also jedesmal eine einzelfallentscheidung, wie vorgegangen wird.

Liebe grüße

karsti

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: erst verhandeln. Wenn diese Verhandlungen scheitern oder akute Gefahr für die Geiseln besteht, dann greift das SEK ein. Diese Leute sind sehr gut ausgebildet und ständig im Training.
mfg
W.