Was wohl auch ein bisschen daher kommen dürfte, dass die meisten Menschen ihre Kenntnis über den Ablauf eines Strafverfahrens aus Filmen US-amerikanischer Herkunft haben, wo die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten ermittelt und vorträgt, während es nur Verteidigung obliegt, die entlastenden Aspekte vorzutragen.
Yep. Und nicht zu vergessen die Zeugen und Zeuginnen, die man fragen muss, ob sie bereit wären, vor Gericht auszusagen … Im deutschen Strafprozess wird man geladen und erforderlichenfalls direkt von der Polizei in den gerichtlichen Zeugenstand geführt.
Was, um das noch einmal zu präzisieren, bedeutet, dass man gefälligst anzutanzen hat. Das gilt übrigens auch für Opfer, die Zeugen sind. Als solches bedeutet das dann auch, dass sie die Wahrheit zu sagen haben.
Übrigens bedeutet das auch, um bei der Ausgangsfrage zu bleiben: Wenn ein Offizialdelikt vorliegt, das Opfer Strafantrag gestellt und zurückgezogen hat, ermittelt die Polizei dennoch weiter und das Ganze geht auch dennoch vor Gericht. Die Erfahrung machen durchaus immer mal wieder Opfer von (häuslicher, sexueller …) Gewalt, was durchaus unangenehm werden kann. Die Pflicht zur Aussage entfällt nur bei Aussageverweigerungsrecht. Das hat man gegenüber dem Partner, aber nicht gegenüber einem „Fremden“.
Wenn man die Sprache der StPO gebraucht, so wird die Anzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Amtsgericht „angebracht“.
Falsch halte ich es, wenn man sagt, man würde jemanden anzeigen - denn es ist zuerst die Straftat, die man anzeigt und bei deren Sachverhaltsdarstellung sich auch ergeben kann, dass es einen Tatverdächtigen gibt.
@Denker_a_D, @asteiner, @Threepwood und @X_Strom (in der Reihenfolge der Antworten ) vielen Dank für die Antworten. Ich bin wieder ein wenig schlauer.