Hallo,
ich habe den Verdacht, dass eine ehemalige Freundin sich selber Drohbriefe geschrieben hat. Sie hat dies damals auch zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Ich habe irgendwann durch Schriftenvergleich (Postkarten an mich) eine deutliche Übereinstimmung der Schriften mit den Drohbriefen raus gefunden. Ich hatte damals sogar Kontakt mit der Polizeidienststelle aufgenommen, bei der sie damals die Anzeige gestellt hat. Sie hat irgendwann den Fall mit gegenüber als gelöst dargestellt, indem sie mir erzählte, dass zwei dreizehnjährige festgenommen wurden und es zu einer Gegenüberstellung kam. Ich habe danach Kontakt mit der Polizeidienststelle aufgenommen und diese schrieben mir, dass in der Zeit nichts im Zusammenhang mit den Drohbriefen bearbeitet wurde. Der Fall ist nun kann 2 Jahre her. Kann ich dies dennoch zur Anzeige wegen einer vorgetäuschten Straftat bringen?