Es geht hier um zwei grundsätzlich unterschiedliche Herangehensweisen in der Abrechnung einer Leistung:
Entweder ich rechne nach den Kosten der konkret erbrachten Leistung ab. Z.B. hat ein Arzt sich mit dem Kind 30 Minuten zum Stundensatz von X Euro beschäftigt, war eine Laboruntersuchung für Y Euro notwendig und gab es einen Materialeinsatz von Z Euro. Und weil es sich hier um einen Standardfall handelt, gibt es dafür eine Fallpauschale. D.h. jedes Mal, wenn so ein Fall passiert, bekommt das Krankenhaus dafür einen festen Betrag und wenn das Krankenhaus ausreichend Fälle hat, damit alle Mitarbeiter und alle Technik rund um die Uhr beschäftigt sind, dann geht das natürlich problemlos auf.
Was aber, wenn ein Mitarbeiter recht spezielle Dinge macht, die zwar wichtig sind, aber eben nicht rund um die Uhr gebraucht werden? Was, wenn Technik grundsätzlich in einem Krankenhaus vorhanden sein sollte, aber nicht rund um die Uhr gebraucht wird? Was ist mit Material, das zwar grundsätzlich immer vorhanden sein sollte, aber ggf. dann aufgrund Verfallsdatum aussortiert werden muss, weil es doch nicht benötigt wurde? Dann macht das Krankenhaus Verlust und wird zusehen, solche Dinge bestmöglich los zu werden, was sich auf die Versorgungsqualität negativ auswirkt.
Mit den Vorhaltekosten zahlt man daher dann nicht die tatsächlich erbrachte Leistung, sondern alles, was dazu notwendig ist, dass das Krankenhaus diese Dinge für den Fall der Fälle vorhält und nimmt dem Krankenhaus damit das finanzielle Risiko, dass diese nicht im Rahmen der Fallpauschalen kostendeckend abgerechnet werden können.