Vorhaltekosten / Was bedeutet "Vorhaltekosten" im Gesundheitssystem?

Hallo!

Danke

Nun kann man Gesundheitsminister
Karl Lauterbach nicht vorwerfen, dieProbleme
der Kinderkliniken zu ignorieren.
In seiner großen Krankenhausreform sollen sie
zuerst bedacht werden:300Millionen
Euro sollen fließen – um ihnen den
wirtschaftlichen Druck zu nehmen. Auch
soll die Kindermedizin künftig nicht
mehr nur nach Diagnosen – den sogenannten
Fallpauschalen – vergütet werden,
sondern auch die Vorhaltekosten für
Personal und Ausstattung bezahlt bekommen.
Das ist ein richtiger, längst überfälliger
Schritt.

Hallo,
hier (siehe unter 2.) ist es beispielhaft erklärt - https://www.tk.de/resource/blob/2090886/90a4ec1624cb79d28da08e0edab46328/gutachten-der-krankenhausfinanzierung-2020-data.pdf
Gruss
Czauderna

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wie kann ich so viele Seiten lesen? Ich brauche einen ganzen Tag, um den Text zu lesen. :thinking:

Es geht hier um zwei grundsätzlich unterschiedliche Herangehensweisen in der Abrechnung einer Leistung:

Entweder ich rechne nach den Kosten der konkret erbrachten Leistung ab. Z.B. hat ein Arzt sich mit dem Kind 30 Minuten zum Stundensatz von X Euro beschäftigt, war eine Laboruntersuchung für Y Euro notwendig und gab es einen Materialeinsatz von Z Euro. Und weil es sich hier um einen Standardfall handelt, gibt es dafür eine Fallpauschale. D.h. jedes Mal, wenn so ein Fall passiert, bekommt das Krankenhaus dafür einen festen Betrag und wenn das Krankenhaus ausreichend Fälle hat, damit alle Mitarbeiter und alle Technik rund um die Uhr beschäftigt sind, dann geht das natürlich problemlos auf.

Was aber, wenn ein Mitarbeiter recht spezielle Dinge macht, die zwar wichtig sind, aber eben nicht rund um die Uhr gebraucht werden? Was, wenn Technik grundsätzlich in einem Krankenhaus vorhanden sein sollte, aber nicht rund um die Uhr gebraucht wird? Was ist mit Material, das zwar grundsätzlich immer vorhanden sein sollte, aber ggf. dann aufgrund Verfallsdatum aussortiert werden muss, weil es doch nicht benötigt wurde? Dann macht das Krankenhaus Verlust und wird zusehen, solche Dinge bestmöglich los zu werden, was sich auf die Versorgungsqualität negativ auswirkt.

Mit den Vorhaltekosten zahlt man daher dann nicht die tatsächlich erbrachte Leistung, sondern alles, was dazu notwendig ist, dass das Krankenhaus diese Dinge für den Fall der Fälle vorhält und nimmt dem Krankenhaus damit das finanzielle Risiko, dass diese nicht im Rahmen der Fallpauschalen kostendeckend abgerechnet werden können.

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Hallo,
deshalb schrieb ich - siehe unter 2 - da steht
2. Berücksichtigung von Vorhaltekosten in der Vergütung: Krankenhäuser
müssen Strukturen aufrechterhalten, um jederzeit eine angemessene,
qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bieten zu können. Diese
werden derzeit nicht ausreichend berücksichtigt. Die Vergütung ist zurzeit
nahezu ausschließlich an die Behandlung von Fällen geknüpft und setzt
einen Anreiz zur Fallzahlenausweitung, um die Vorhaltekosten zu decken.
Eine Vergütung von Vorhaltekosten entkoppelt die Vorhaltung von dem
ökonomischen Anreiz zur Fallzahlenausweitung. Sie kann durch
Strukturvorgaben komplementiert werden, um eine zielgerichtete
Finanzierung von bedarfsnotwendigen Strukturen sicherzustellen, anstatt
eine Überversorgung aufrechtzuerhalten. Zur leistungsgerechten Umlage
der Kosten bietet sich eine Verteilung auf die Krankenkassen analog zum
Pflegebudget an (Siehe Abschnitt B.2).
Wiz hat es dankenswerterweise konkretisiert.
Gruss
Czauderna

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Von links nach rechts, von oben nach unten.

„Etwas vorhalten“: Etwas haben und dafür sorgen, dass es einsatzbereit ist

Die dadurch entstehenden Kosten sind Vorhaltekosten (auch: Vorhaltungskosten).

Ich halte für besonders schwierige Probleme besondere Messgeräte vor.
Dadurch entstehen mir Kosten, auch wenn ich diese Geräte gar nicht einsetze.

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Hallo Nadja,

Vorhaltekosten sind Kosten, die ein Anbieter hat, weil er dauerhaft eine Mindestleistung bereitstellt, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Beanspruchung. Diese Leistung wird „vorgehalten“, also mit einer Mindestkapazität angeboten unabhängig davon, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird oder gar ausgelastet ist.
Diese „Vorhaltekosten“ gibt es sehr oft in der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand.
Bei Krankenhäusern ist dies zB die Bereitstellung einer 24-Std.-Notfallversorgung.
Bei Energieversorgern ist es die Bereitstellung einer lokalen Grundversorgung bei Strom, Gas und Wasser
Im ÖPNV ist es ein Mindestangebot auch außerhalb der Stosszeiten wie zB ein 10- oder 15-Minuten Grundtakt.

In dem Artikel geht es darum, daß diese „Vorhaltekosten“ bei den Krankenhäusern durch das derzeitige Abrechnungssystem der Fallpauschalen nicht ausreichend berücksichtigt wird und von den Krankenhäusern, die diese Notfallversorgung anbieten (müssen) nur defizitär gewährleistet werden kann.

&tschüß
Wolfgang

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