Vorl. als Zeuge Strafanz. Warenkreditbetrug

Hallo, habe eine Vorladung bekommen um als Zeuge nicht als Betroffener oder Beschuldigter bei der Polizei auszusagen. Als Grund steht Strafanzeige wegen Warenkreditbetrug es…

Weiß absolut nicht um was es geht und habe noch nie so etwas bekommen auf was muss ich mich einstellen ?!

Danke im Voraus

Hi,

ich schätze mal auf eine Unterhaltung mit einem Polizeibeamten zu einem Sachverhalt den er Dir zu Anfang des Gespräches darstellen wird.

Gruss
K

Hallo, habe eine Vorladung bekommen um als Zeuge nicht als
Betroffener

„Betroffene“ - wenn nicht Beschuldigte - sind Zeugen in einem Strafverfahren.

Hallo Sanchez,

du bist nicht verpflichtet, irgendeine Aussage zu machen. Du musst auch einer Vorladung nicht Folge leisten.

Strubbel
G:open_mouth:)

Falsch!
Hallo,

das Gegenteil ist richtig. Hier der Einfachheit halber aus dem Nieders. Justizportal kopiert:

Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

Wenn der Zeuge der Meinung ist, zum angegebenen Sachverhalt nichts beitragen zu können, kann er an das Gericht einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss aber so rechtzeitig dort eingehen, dass genug Zeit zur Prüfung des antrages bleibt.

Gruss

Hallo,

das Gegenteil ist richtig. Hier der Einfachheit halber aus dem
Nieders. Justizportal kopiert:

hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben
entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und
Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen.

kann er an das Gericht einen
schriftlichen Antrag stellen.

im UP steht

habe eine Vorladung bekommen um als Zeuge nicht als Betroffener oder Beschuldigter bei der Polizei auszusagen

  • also kein Gerichtstermin.

Was die Vorladung zur Polizei betrifft, siehe http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?nr=97 .

Gruß
Kreszenz

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Hallo,

Wenn der Zeuge der Meinung ist, zum angegebenen Sachverhalt
nichts beitragen zu können, kann er an das Gericht einen
schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss aber so rechtzeitig
dort eingehen, dass genug Zeit zur Prüfung des antrages
bleibt.

der UP ist aber erstmal nur bei der Polizei als Zeuge vorgeladen, nicht vor Gericht.

Gruss
T.

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