Falsch!
Hallo,
das Gegenteil ist richtig. Hier der Einfachheit halber aus dem Nieders. Justizportal kopiert:
Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.
Wenn der Zeuge der Meinung ist, zum angegebenen Sachverhalt nichts beitragen zu können, kann er an das Gericht einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss aber so rechtzeitig dort eingehen, dass genug Zeit zur Prüfung des antrages bleibt.
Gruss