Hallo an alle Wissenden.
Person A hat eine Vorladung als Zeuge bekommen und wollte gerne wissen, ob sein Arbeitgeber für diesen Tag Sonderurlaub gewähren muss, oder ob er seinen Erholungsurlaub dafür aufbrauchen muss ?
Hintergrund ist jener, das Person A die beiliegende Bescheinigung über Verdienstausfall ausgefüllt haben möchte, aber der AG meint, das er da Urlaub nehmen müsste und dadurch ja dieser Tag keinen Verdienstausfall hätte und er deshalb den Antrag nicht bräuchte.
Kann das evtl. sein, das diese Person diesen Tag auch doppelt bezahlt kriegt, z.B. bezahlten Urlaub nimmt und Verdienstausfall beim Gericht beantragt ? Darf dies der AG von Person A verlangen ?
Person A stellt sich dann nur die Frage, wenn er evtl. öfter als Zeuge zur gleichen Sache befragt wird, muss Person A dann immer seinen „normalen“ Urlaub nehmen, bis er keinen mehr hat ?
Danke !!!