Vorladung als Zeuge, Sonderurlaub des Arbeitgebers ?

Hallo an alle Wissenden.

Person A hat eine Vorladung als Zeuge bekommen und wollte gerne wissen, ob sein Arbeitgeber für diesen Tag Sonderurlaub gewähren muss, oder ob er seinen Erholungsurlaub dafür aufbrauchen muss ?
Hintergrund ist jener, das Person A die beiliegende Bescheinigung über Verdienstausfall ausgefüllt haben möchte, aber der AG meint, das er da Urlaub nehmen müsste und dadurch ja dieser Tag keinen Verdienstausfall hätte und er deshalb den Antrag nicht bräuchte.
Kann das evtl. sein, das diese Person diesen Tag auch doppelt bezahlt kriegt, z.B. bezahlten Urlaub nimmt und Verdienstausfall beim Gericht beantragt ? Darf dies der AG von Person A verlangen ?
Person A stellt sich dann nur die Frage, wenn er evtl. öfter als Zeuge zur gleichen Sache befragt wird, muss Person A dann immer seinen „normalen“ Urlaub nehmen, bis er keinen mehr hat ?

Danke !!!

Hallo!

Ich bin nicht sicher, ob man verlangen darf, für den Gerichtstag Urlaub zu nehmen.
Eher nicht. Freigestellt werden ist aber verpflichtend.

Das kann in Betracht kommen, wenn man selbst vor Gericht steht oder selbst klagt.

Was es an Verdienstausfall(Spesen extra) max. geben kann ?
Hier stehts drin:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…

MfG
duck313

Hallo Duck 313,

ist in deiner Antwort nicht ein Widerspruch ?

Ich bin nicht sicher, ob man verlangen darf, für den
Gerichtstag Urlaub zu nehmen.
Eher nicht. Freigestellt werden ist aber verpflichtend.

Also mit anderen Worten, der AG muss dem AN frei geben,
ohne dass Urlaub genommen werden muss ?

Allerdings erhält der Zeuge

Verdienstausfall:
Ihren Verdienstausfall erhalten Sie bis zur Höchstgrenze von EUR 17 pro Stunde der versäumten Arbeitszeit, maximal für 10 Stunden je Tag.

Ich kenne dies anders: der Zeuge muss Urlaub nehmen und als Ersatz erhält er bei der Gerichtskasse max. 170 € pro Tag.

Gruß Merger

Hallo,

Ich kenne dies anders: der Zeuge muss Urlaub nehmen und als
Ersatz erhält er bei der Gerichtskasse max. 170 € pro Tag.

und wer seinen Urlaub schon aufgebraucht hat, kann vor Gericht nichts mehr bezeugen in dem Jahr?
Ich kenne es so, dass dem Zeugen unbezahlt frei gegeben werden muss und dafür gibts die max. 170 Euro aus der Staatskasse (für den Zeugen, nicht den Arbeitgeber).

Gruß
T.

1 Like

Hallo,

Ich kenne dies anders: der Zeuge muss Urlaub nehmen und als
Ersatz erhält er bei der Gerichtskasse max. 170 € pro Tag.

Richtig wäre: der Zeuge „kann“ Urlaub nehmen, er muss aber für die Verhandlung vom Betrieb immer freigestellt werden. Natürlich ohne Entlohnung für die Abwesenheit.

Verdienstausfall vom Gericht gibt es in beiden Fällen, aber eben nur für die notwendigen Stunden vor Gericht + Anfahrt. Deshalb das Blatt ausfüllen lassen. Wichtig ist der Absatz … der Zeuge kann vor und nach dem Termin von xx bis xx arbeiten, oder eine Beschäftigung vor oder nach dem Termin ist " nicht " möglich.

Gruß vonsales

Hi,

der Zeuge bekommt vom Arbeitgeber einen Tag unbezahlten Urlaub(Wird nicht vom Erholungsurlaub abgezogen). Der Ausfall wird einfach vom Lohn abgezogen.

Der Zeuge erhält vom Gericht die Entschädigung.

Unterm Strich: Der Arbeitgeber zahlt nicht für nicht erbrachte Leistung und der Zeuge hat keinen finanziellen Verlust.

MFG

servus !!!

Das heisst also, wenn jemand z.B. als Zeuge bei einem Mordprozess o.ä. öfter vor Gericht muß als Zeuge, dann kann er seinen Erholungsurlaub für dieses Jahr vergessen ?
Ich würde gerne wissen, was da die Gesetzte sprechen, gibt es da irgendwas ?

Hallo,

servus !!!

Das heisst also, wenn jemand z.B. als Zeuge bei einem
Mordprozess o.ä. öfter vor Gericht muß als Zeuge, dann kann er
seinen Erholungsurlaub für dieses Jahr vergessen ?

Soll doch aber jetzt doch sicherlich nicht bedeuten,
dass der Arbeitgeber dem Zeugen auf seine Kosten das restliche Jahr frei geben muss.

Gruß

Nein das soll heissen, das doch der AG unbezahlt frei stellen muss oder soll ?, da man ja den Verdienstausfall vom Gericht bekommt, deswegen beahlt ja auch der Kläger erstmal einen Betrag X als „Zeugengeld“ ein, oder habe ich das falsch verstanden ?

Hallo,

Den Verdienstausfall erhält der Zeuge und nicht der Arbeitgeber:

Verdienstausfall:
Ihren Verdienstausfall erhalten Sie bis zur Höchstgrenze von EUR 17 pro Stunde der versäumten Arbeitszeit, maximal für 10 Stunden je Tag.

Also für einen Tag Urlaub mögliche 170 € steuerfrei - ist doch kein schlechtes Geschäft.

Gruß Merger

§ 616 BGB
Halo,

da eine gerichtliche Ladung ein Erscheinen zur Pflicht macht, dürfte dies ein Fall für den § 616 BGB sein
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
und der AG wird dafür freistellen müssen (ohne Anrechnung eines Urlaubstages).
Lediglich die Bezahlung kann rechtswirksam durch den AG abbedungen werden, nicht aber die Pflicht zur Freistellung.

&Tschüß
Wolfgang