Vorladung bei der kriminalpolizei

Hallo ich habe letzte woche eine Vorladung von der kriminalpolizei bekommen dass ich in dem Fall § 176 Abs.2 als zeuge geladen werde, nun weiß ich nicht was mich erwartet, was bedeutet dieses gesetz habe nichts eindeutiges darüber gefunden und zudem steht nicht dabei in welchem Gesetzbereich es ist also z.B, StgB oder HG …
was erwartet mich jetzt

Der § 176 StGb handelt vom sexiellen Missbrauch an Kindern:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Um das BGB kümmert sich die Kriminalpolizei eher nicht.

Gruß - Rolf

ja ich weiß das hier das BGB nicht behandelt wird aber auch das $ 176 Sexueller Missbrauch kann ich mir nicht erklären muß etwas anderes dahinter stecken wie kann ich das herausfinden bevor ich zu der vorladung gehe ??

Im Zweifel mal anrufen und fragen. Aber kennst Du wirklich alle Deine Bekannten durch und durch…?

ja ich weiß das hier das BGB nicht behandelt wird aber auch
das $ 176 Sexueller Missbrauch kann ich mir nicht erklären muß
etwas anderes dahinter stecken wie kann ich das herausfinden
bevor ich zu der vorladung gehe ??

Nein Natürlich nicht aber trotzdem kann ich mir das bei niemenden vorstellen da ich niemenden mit kindern kenne außerdem hat die polizei mir am telefon keine auskunft gegeben möchte aber wissen wieso ich als zeuge aussagen soll was kann ich tun

Kann dieses gesetz auch noch etwas anderes bedeuten ausser Sexueller missbrauch ? oder ist dies die einzige möglichkeit ???

Die Formulierung ist doch eindeutig:

„(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.“

So, ruf an und frag, um was es geht, was von dir erwartet wird, wie du dich vorbereiten sollst und was du mitbringen sollst.

Und keine Panik - du bist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigte! Wenn es sich um jemand dir nahestehenden handeln sollte, kannst du sicherlich erst einmal die Aussage verweigern (du bist noch nicht im Gericht) und darum bitten, dass du einen Rechtsanwalt konsulieren kannt.
(Wenn du diese These widerlegt oder bestätigt bekommen willst, schreib FAQ-konform eine Anfrage ins Rechtsbrett …)

Aber ich denke, so weit kommt es nicht.

Viele Grüße

Bombadil

Du kannst auch gar nicht hingehen. Das wird aber Deine Neugier nicht befriedigen.

Es gibt viele Leute, bei denen man sich dies und das nicht vorstellen kann… Es wird wohl auf die Frage hinauslaufen, ob Du die Angaben, die einer Deiner Bekannten gemacht hat, bestätigen kannst oder nicht: ob Du zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihm zusammenwarst oder dergleichen. Von daher ohne allzu großes Muffensausen hingehen, Dir anhören was sie wollen, die Fragen beantworten, wenn Du es guten Gewissens kannst, im Zweifel nichts sagen und einen Anwalt zuziehen.

Hallo,

gerade wenn Du Dir das bei niemand aus deinem Umfeld vorstellen kannst, wäre es wichtig, dass Du als Zeuge einen ggf. unschuldig belasteten Bekannten durch eine entsprechende - wahre - Zeugenaussage u.U. entlasten kannst. Und umgekehrt würdest Du sicherlich niemand vor einer angemessenen Verurteilung ausgerechnet bei so einem Delikt schützen wollen, nur weil Du nicht als Zeuge aussagst.

Also wo ist das Problem da einfach hin zu gehen, und in die eine oder andere Richtung schlicht und ergreifende dadurch das Richtige zu tun, indem Du eine wahrheitsgemäße Aussage machst?

Was würdest Du dazu sagen, wenn Dich so ein Vorwurf - unberechtigterweise - treffen würden, und Bekannte würden sich weigern Dich durch ihre Aussage zu entlasten?

Was würdest Du dazu sagen, wenn dein Kind betroffen wäre, und ein Täter kann mangels Zeugenaussagen nicht verurteilt werden?

Gruß vom Wiz

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Hallo

Und keine Panik - du bist als Zeuge geladen, nicht als
Beschuldigte! […]

Ohne Panik verbreiten zu wollen - das ändert sich überraschend schnell.

Da es einfacher ist, jemanden bei einer Zeugenvernehmung zu überrumpeln, als jemand, der sich mit einem Anwalt auf eine Beschuldigtenvernehmung vorbereitet hat, passiert es schon mal dass man formal nur als Zeuge geladen wird, um dann nahtlos als Beschuldigter befragt zu werden.

Und speziell bei dem vorliegenden Delikt reicht eine kleine Anschuldigung, um die Ermittlungslawine loszutreten. Während man bei vielen Straftaten ausschliessen und beweisen kann, dass man nichts damit zu tun haben (ich kann nicht in die Bank eingebrochen sein, ich war auf Majorka), wäre ich hierbei vorsichtiger…

Grüße,
.L

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Hi,

„passiert es schon mal dass man formal nur als Zeuge geladen wird, um dann nahtlos als Beschuldigter befragt zu werden.“

Wenn die Polizei schon immer vorher weiss wer der Täter ist, könnte sie die Zeugenbefragungen ja gleich komplett einstellen. Und wer Dreck am Stecken hat wird ja wohl kaum hier fragen „Ich wurde als Zeuge geladen, habe aber keine Ahnung warum“.

Gruss
K

Hallo Sonja,

du musst weder diesen Termin wahrnehmen, noch eine Ausage der Polizei gegenüber machen. Du wärest nicht die Erste, deren Worte im Munde rumgedreht werden.
Nur deine Personalien dürfen sie festellen, sonst nichts.

Strubbel
§:open_mouth:)

Hallo!

Also prinzipiell spricht ja nichts gegen eine Zeugenaussage. Und wenn man sich unsicher ist, kann man ja auch einen Anwalt mitnehmen (der aber dann dort nicht für einem aussagen kann, das muss man schon selbst).

Also wenn es da irgendwie ein schlechtes Gewissen geben könnte, sollte eine betroffene Person zum Anwalt gehen. Allgemein stimmt das natürlich schon was Wiz geschrieben hat und meistens ist es nicht sinnvoll, zuerst bei der Polizei nicht zu erscheinen und sich dann wegen der gleichen Sache zum Staatsanwalt vorführen zu lassen. Man hat nämlich dann manchmal das menschliche, nicht juristische, Problem, dem Staatsanwalt erklären zu müssen, warum er jetzt diese Arbeit hat, die er sich sonst hätte ersparen können.

Gruß
Tom

Hallo,

als Zeuge hat man doch nichts zu befürchten. Woher kommt nur immer dieses Misstrauen. Ist es in Deutschland wirklich so schlimm? Man wird nicht in Nacht und Nebel Aktionen abgeholt und eingesperrt oder auf der Straße grundlos verdroschen.

Es könnte z.B. sein, dass du als Zeugin benannt wurdest - mglw. ist die Sache schneller erledigt als du denkst.

Auf polizeiliche Vorladungen muss man nicht erscheinen - man sollte es m.E. aber tun.

Man stelle sich nur einmal vor, das eigene Kind wäre sexuell belästigt worden und keiner der Zeugen ist bereits eine Aussage zu machen. In so einem Rechtsstaat will ich aber nicht leben.

Gruß
who_knows