Vorladung in der Ermittlungssache Unerlaubtes Enfernen vom Unfallort

Hallo allerseits,
man wird in der o.g. Sache vorgeladen (Es geht um einen geringen Parkrempler). Man weiß nicht einmal mehr (nach ca. einem Monat), ob man zu der Zeit am benannten Ort war. Ein Zeuge soll es geben, der alles gesehen haben soll und das Kennzeichen notiert hat.
Wie soll man sich verhalten? Hat die Aussage des angeblichen Zeuge mehr Gewicht, als die eigene Aussage?
Ab wann ist es ratsam einen Anwalt zu nehmen?
Danke im Voraus.

Achwas! Wenn Du doch gar nimmer weisst, ob Du überhaupt dort warst und es Dir gar nicht aufgefallen ist, ob Du da vielleicht ein Auto angerempelt hast, dann hast doch nix zu fürchten! Od’r?

Will sagen: auch einen „geringfügigen Parkrempler“ bemerkt man gemeinhin. Und falls nicht, kann man ja mal unauffällig sein Auto auf die entsprechenden Spuren untersuchen. Achtung: sollte man diese Spuren am eigenen KFZ tatsächlich finden, sollte man alle weiteren Schritte mit einem Fachanwalt besprechen. „Nicht bemerkt“ ist nicht weniger schlimm als „bemerkt, aber war mir wurscht“.

Auch seinen Kalender sollte man dahingehend durchforsten, ob es denn realistisch sein kann, dann man zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort hätte sein können? Normalerweise hat man doch seinen üblichen Rhythmus wann man wo ist - und insbesondere an Abweichungen („am 35. Mai hatte ich ja Sonderurlaub und war deswegen…“) kann man sich meist erinnern. Eventuell wäre es sogar gut, nachweisen zu können, dass man zum Unfallzeitpunkt irgendwo anders war (Zeugen, Arzttermine, Arbeit, Hobby, was-auch-immer).

Viel Glück!

Im Grunde schon. Denn frage Dich doch selbst, welches Motiv sollte ein völlig fremder Zeuge haben die Unwahrheit zu sagen ?
Natürlich könnte der sich in der Autonummer getäuscht haben. Aber Autotyp und Farbe werden wohl stimmen, denn sonst hätte man dich gar nicht erst ermittelt.

Aber das wird natürlich alles geprüft, abgewogen und gewertet.
Ebenso ob und was Du dazu aussagst.

Vorab, Du musst zum Vorfall überhaupt keine Angaben machen „Ich möchte dazu keine Angaben machen“- Und schon ist die Vorladung beendet.

Das Verfahren aber nicht !

In der Ladung steht auch der Vorwurf in Stichworten drin, also Tag, Uhrzeit und die Örtlichkeit.
Dann überlege mal, ob Du dort geparkt hast und ob der Vorwurf deswegen nicht mind. teilweise berechtigt sein könnte. Ob Du einen „Rempler“ verursacht haben könntest, den du nicht bemerkt hattest.
Das gilt es dann glaubhaft zu machen. Aber die Schwere des Schadens könnte dem entgegen sprechen. Ein Sachverständiger würde es im Zweifel feststellen, ob das plausibel wäre.
Mag sein, man bekäme den Vorwurf der Unfallflucht vom Tisch, dann bleibt die Sachbeschädigung.

Übrigens, was mir auffällt: Woher weißt Du es handelt sich um einen „geringen Parkrempler“ ? Stand das im Vorwurf drin ? Hast Du also doch was bemerkt ?

MfG
duck313

Sowas steht, zumindest im Wortlaut, niemals in einer Vorladung. Ich denke, der Gute sucht nur einen Weg, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

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Da wir ja bisher gar nicht wissen, ob das „gegnerische“ Fahrzeug überhaupt einen Schaden davongetragen hat, braucht es mehr Informationen. Wenn nämlich kein Fremdschaden entstanden ist, dann hat es auch keinen Unfall gegeben, so dass der Vorwurf des unerlaubten Entfernens nicht greift. So aus dem Ärmel kann man hier nicht raten. Ist denn das eigene Auto beschädigt?

Bemerkt nicht, aber der Ort „Parkplatz OBI Markt“ dafür spricht und totgefahren habe ich niemanden. Ich hatte zwar an dem Tag mehrere Einkäufe, zu denen auch Belege habe, aber nicht zur angeblicher Tatzeit.
Nur nebenbei: ich hatte schon eine Anzeige wegen illegaler Müllablagerung in einem Wald, aber zum Glück hatte ich noch einen Tankbeleg aus Österreich zu dem Zeitpunkt.
Ich weiß nicht, aber mir riecht das nach Gefälligkeit.
Soweit, so gut, danke für alle.

na ja, wie schon gesagt, du musst dich bei der Anhörung nicht äußern.

Dann fragt man sich doch, warum gibt es immer wieder Fälle in denen ein Beschuldigter freigesprochen wird bzw. es erst gar nicht zu einem Strafverfahren kommt?
Das kommt nämlich der Unterschied zwischen „Nicht bemerkt“ und „bemerkt, aber war mir wurscht“ zum Tragen.

Es gibt sehr wohl Unfälle im ruhenden Verkehr die man nicht bemerkt.

Gruß Crack

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Aber die Anzeige wegen gar nichts kommt dann trotzdem, oder wie? Weil den Behördenmitarbeitern so unglaublich langweilig ist?

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Wer will wem gefällig sein? Ein Unbekannter der Polizei oder dem Umweltamt um Dir eins reinzuwürgen? Stuß…

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Gerade weil man sich nicht erinnern und damit auch die Folgen des angeblichen Unfalls nicht abschätzen kann, sollte man sich auf keinen Fall selbst in so einer Sache äußern. Ab zum Anwalt, damit der Akteneinsicht nimmt. Und wenn der dann weiß, worum es konkret geht, wird der dann schon geeignete Wege finden, wie man mit der Geschichte am besten umgeht.

Keine Ahnung, in die Zukunft kann ich nicht schauen, dann könnte ich mein Geld leichter verdienen