Hallo,
angenommen, jemand sucht einen vorläufigen Mietvertrag - wo findet man solchen z.B. als word oder pdf-Datei?
Grüße
Blue
Hallo,
angenommen, jemand sucht einen vorläufigen Mietvertrag - wo findet man solchen z.B. als word oder pdf-Datei?
Grüße
Blue
hi,
vordruck eines mietvertrages?
im schreibwarenhandel gibs vordrucke für alles mögliche, verkauf, mahnschreiben/briefe, und sicher auch mietverträge
Hallo
Es wird kein Mietvertrag sondern ein Vor-Mietvertrag gesucht… also ein Vertrag oder sowas, wo man macht, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird…
eine schriftliche einigung!
hier gibt’s einen > 7.80 € (das ist das einzige Exemplar, das ich kenne - allerdings nur für Gewerbemiete - und zum Inhalt kann ich nichts sagen)
http://www.redmark.de/SID106.S8oloka0L0g/downloadSer…
Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist redmark/Haufe (bekannter Fachverlag) aber eine seriöse Quelle mit brauchbaren Texten/Vorlagen.
siehe auch: http://www.pro-wohnen.de/Vorvertrag.htm
Aber was soll denn der wirkiche Zweck des Ganzen sein?
Ein zu vager Vorvertrag ist m.E. nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Wenn sich die Vertragspartner durch einen Vorvertrag verpflichten, einen „Hauptvertrag“ abzuschliessen, dann sollten m.E. auch dessen Bedingungen bereits bekannt/festgelegt und darüber Einvernehmen erzielt sein.
Also warum dann nicht gleich den Hauptvertrag abschliessen - und die Vorbehalte/Bedingungen, die an die Wirksamwerdung des Vertrags geknüpft sind, darin bestimmen?
Oder z.B. ein Rücktrittsrecht, das an bestimmte Bedingungen geknüft ist?
zur Problematik z.B.
BGH vom 12. Mai 2006
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
„…Ein Vorvertrag verpflichtet beide Parteien, an dem Aushandeln der Bedingungen des abzuschließenden Vertrages mitzuwirken (BGH, Urt. v. 21. September 1958, VIII ZR 119/57, WM 1958, 491, 492; u. v. 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 f.). Durch den Abschluss des Vorvertrags haben beide Vertragsparteien die Pflicht übernommen, sich mit den Vorschlägen der jeweils anderen Partei zum Inhalt des angestrebten Vertrages auseinanderzusetzen…“
> mehr aber auch nicht
Ich finde, da ist Streit doch bereits vorprogrammiert …