vorläufiges Zahlungsverbot

Ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot erhalten. Dies gingg auch an meine Bank. Die schreibt mir jetzt das alles eingefroren ist und eine Aussetzung nicht akteptiert wird.

  1. Frage was heißt Aussetzung wird nicht akzeptiert.
  2. Frage: Ich habe gleich an den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher geschrieben. Das ich meine Ratenzahlung wieder aufnehmen möchte und die ausstehenden Raten auch begleiche, mit der bitte das vorläufige Zahlungsverbot aufzuheben. Haben diese Schreiben sinn gemacht und kann das wieder aufgehoben werden?
    Vielen Dank für die Antworten „bin grad etwas verzweifelt aber selber schuld“

Hallo,

da sind einigen Dinge vorher bei Ihnen schiefgelaufen. Ich gehen davon aus, dass Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß auf Ihrem Konto liegen haben.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Bank und stellen Sie das Konto auf ein so genanntes P-Konto um, damit bekommen Sie Luft.
Sprechen Sie auf jeden Fall weiterhin mit den Gläubigern und dem Gerichtsvollzieher.
Vielleicht gehen Sie auch mal zu einer Schuldnerberatung oder streben Sie Privatinsolvenz an.

Gruss

hallo babsi, da ist sicher wirtschaftlich bei ihnen etwas nicht so rund gelaufen. die bank muß sich an diese anordnung unbedingt daran halten. der einzige weg hins. aufhebung oder aussetzung geht übers gericht. nur dort kann der pfändungs-überweisungsbeschluß aufgehoben und ausgesetzt werden. alles gute für sie und lg eisi

Hallo

Leider kenne ich mich als Schweizer mit dem deutschen Recht nicht aus und bin für diese Frage der falsche Ansprechpartner. Versuche es doch mit einem anderen Rechts- oder Bankexperten aus Deutschland.
Viel Glück wünscht Dir
Stephan

Ich verstehe deine Verzweiflung und finde es gut, daß du den grund dafür auch erkennst.
Ich kann dir nur raten: geh zur Schuldnerberatung
lass dich informieren
und vor Allem: Halte Deine Vereinbarungen ein und bleibe in Kontakt zu allen Parteien-die Vogel Strauss Taktik bringt dich in die Lage in der du jetzt bist.
Viel Erfolg
petra

„Aussetzung wird nicht akzeptiert“ kann eigentlich nicht sein. Die Aussetzung muss vom Gläubiger mitgeteilt werden, insofern ist es korrekt, wenn Sie sich an diesen gewandt haben. Der Gerichtsvollzieher kann aber gar nichts machen, der stellt nur zu, was man ihm aufgetragen hat.

Damit kenn ich mich leider nicht aus… Sorry.

Hallo,

es handelt sich um eine juristische Frage. Besser ist es, wenn du die Sache mit einem Anwalt besprichst. Meines Erachtens handelt es sich um eine gerichtliche Pfändung wegen Nichtbegleichung einer Schuld.

Viel Erfolg!

Hallo,

Das die ‚aussetztung‘ nicht akzeptiert wird bedeutet, dass die bank auf ihre bitte das zahlungsverbot aufzuheben nicht reagieren wird. Sie werden das zahlungsvervot nicht aussetzten. Die aufhebung des zahlungsverbotes ist sicherlich möglich jedoch hengt dies von dem gläubiger und dem gerichtsvollzieher ab…denn diese haben das veranlasst und müssten das auch wieder aufheben. Ich bin nicht sicher das es reicht wenn sie ihnen mitgeteilt haben, dass sie die ratenzahlung wieder aufnehmen wollen…hengt wie gesagt von dem gläubiger und dem gerichtsvollzieher ab.

Hallo,

am besten das persönliche GEspräch mit dem Gläubiger suchen. Der kann dann bestätigen das wieder gezahlt wird und danach kann der Bescheid aufgehoben werden!

Viel Erfolg

R.

Hallo,

Du kannst nicht zur Bank gehen und das vorläufige Zahlungsverbot autheben lassen.

Wandele das Girokonto in ein P-Konto um, dann ist ein gewisses Teil Deines Kontos vor Pfändungen geschützt.

Du kannst nur ein P-Konto haben!

Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung

Viel Glück

Durch die Umwandlung in ein Pkonto wird automatisch ein Sockelfreibetrag eingeräumt, über den dann immer verfügt werden kann. Der Sockelfreibetrag beträgt 985,15 € pro Monat. Sind Unterhaltsberechtigte Personen vorhanden oder werden Sozialleistungen und/oder Kindergeld für Dritte entgegengenommen, kannn der Freibetrag erhöht werden. Für die weiteren Freibeträge wird eine Bescheinigung benötigt. Diese kann der Arbeitgeber, die Kindergeldkasse, der Jobcenter oder ein Anwalt ausstellen.
Viel Erfolg.

Hallo,
ich gehe davon aus, dass mit Aussetzung eine „Pause“ von der Einfrierung bedeutet.
die zweite Frage kann ich dir leider nicht beantworten.

Hallo!
Tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde.
Die Schreiben haben mit Sicherheit Sinn gemacht. Ob der Gläubiger jedoch auf Ihren Vorschlag eingeht, bleibt abzuwarten. Schlimmstenfalls folgt dem Vorläufigen Zahlungsverbot demnächst ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. D.h., sofern pfändbares Guthaben vorhanden ist, muss die Bank dieses dann nach Ablauf von 4 Wochen an den Gläubiger auskehren, sofern es sich nicht um Sozialleistungen handelt.
Viel Glück!
Tina