Hi Stiefelkatzi,
das ist nicht, was der TE meint. Ich schätze, die relevanten Obergrenzen (Kindergeld, Lohnsteuer, Familienversicherung) hat er eh überschritten, ist also in der Studentischen KV versichert, zahlt Lohnsteuer, Renten-/Pflegeversicherung und bekommt sicher auch kein Kindergeld mehr.
Werkstudenten sind an einer anderen Stelle begünstigt: was er nicht zahlen muss ist Arbeitslosenversicherung, und die studentische KV ist um Längen günstiger als die normale gesetzliche KV. Kann sein, dass auch kein Soli fällig ist, müsste ich mal auf meine alten Lohnzettel gucken.
Um den Status als Werkstudent zu haben, ist die Voraussetzung, dass das Studium nach wie vor im Vordergrund steht, und man daher nicht mehr als 20h/Woche arbeitet. Macht man das doch und steht das dann dummerweise auf dem Lohnzettel, steht relativ schnell die Krankenkasse auf dem Plan und erzählt dir, dass du seit x Monaten nicht mehr studentisch krankenversichert sein konntest und du rückwirkend deine Beiträge für die x Monate nachzahlen musst.
In den Semersterferien darf man Vollzeit arbeiten.
An den TE: Ich würde wahrscheinlich mal bei der Krankenkasse anfragen, wie der Begriff Semesterferien zu deuten ist. Meine AOK hatte immer ein Team Studenten, da gabs Ansprechpartner die sich mit sowas genau auskannten.
Wirst du denn stundenweise abgerechnet, oder bekommst du einen Pauschallohn?
Gruß,
Inka