Vorlesungsfreie Zeit = Semesterferien ?

Hallo liebe Community !

Ich habe eine kleine Frage:

Darf ich als Werkstudent auch in der Vorlesungsfreien Zeit in Vollzeit arbeiten ?

Hintergrund meiner Frage:

Ich arbeite derzeit in einem Unternehmen als Werkstudent.Derzeit habe ich Semesterferien und kann in Vollzeit arbeiten, so weit so gut!Meine Semesterferien enden am 31.04.2014, doch die Vorlesungen beginnen erst am 07.04.2014.
Die Zeit zwischen Ende den Semesterferien und Vorlesungsbeginn möchte ich nutzen und gerne weitere 5 Tage in Vollzeit arbeiten! Ich habe ja keine Uni und auch nichts anderes zu tun.
Kann ich das so ohne weiteres machen ?

LG Eyman

Hallo,

der Uni sollte das im Normalfall schnuppe sein, wann du was tust und lässt. Theoretisch könntest du von deren Seite aus auch in Vollzeit während der Vorlesungen arbeiten und nicht zu den Vorlesungen gehen. Die Studienzeitverzögerung, die du dir damit einfängst, ist nur für dich schlimm, nicht für die Uni.

„Semesterferien“ ist ein Begriff, den es so nicht gibt. Es gibt die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit. Darüber hinaus gibt es Semester. Die gehen meistens vom 1.10.-31.3. (Winter) bzw. 1.4.-30.9. (Sommer). Bei Fachhochschulen ist das gern jeweils einen Monat nach vorn versetzt. Innerhalb eines Semesters gibt es meistens ca. 15 Wochen Vorlesungszeit. Wann die ist, wird von der Uni festgelegt und findest du auf der Homepage deiner Uni, z.B. unter dem Stichpunkt „Semestertermine“ o.ä…

Für dich relevant ist eigentlich nur die Verdienstgrenze. Wenn noch alles so ist, wie ich es kenne (bitte prüf das selber nach!), darfst du 400 Euro/Monat oder 4800 Euro/Jahr nicht überschreiten. Sonst fällst du in den sozialversicherungspflichtigen Bereich und damit z.B. für die Krankenkasse aus deinem Studentenstatus, der dir ja verbilligte Beiträge beschert. Du könntest also durchaus in einem Monat mehr als 400 Euro verdienen, wenn es in der Jahressumme nicht mehr als 4800 Euro sind. Wie gesagt, unter Vorbehalt, dass die Zahlen noch aktuell sind. Wann du das Geld verdienst, ist schnurz. Und der Uni gleich dreimal. Die kriegen für dich nicht mehr oder weniger Geld, ob du nun nebenher arbeitest oder nicht.

Gruß

Erstmal danke für deine ausführliche Antwort !

Es ist kein Minijob, sondern ich arbeite regulär als Werkstudent für 20 Stunden die Woche und verdiene auch über 10 Euro, sprich die 4800 überschreite ich sowieso.

Die frage zielt eher auf den „Studentenstatus“ usw. ab…

Darf ich ohne weiteres die 5 Tage in Vollzeit arbeiten ohne Probleme mit dem Staat zu bekommen? Sprich Sozialabgaben usw. ?

Bei der Krankenkasse mache ich mir da keine sorgen nur um den Staat…

LG Eyman

Hi,

na es geht um die Sozialabgaben. Da gibt es wie gesagt eine Obergrenze für den Verdienst im Jahr, die du nicht überschreiten darfst, sonst musst du Sozialabgaben (Rentenversicherung etc.) zahlen und fällst z.B. bei der Krankenkasse aus dem Studentenstatus. Da die Uni nicht der Staat ist, ist denen das immer noch völlig egal. Wie gesagt, eingeschrieben sein kannst du auch als Vollzeit-Berufstätiger.
Ich würde mich an deiner Stelle erstmal bei den zuständigen Stellen nach der aktuellen Rechtslage erkundigen. Da kriegst du eine handfeste Aussage, an die du dich dann halten kannst und keine Mutmaßungen.

Gruß

Ja, du darfst durchaus mehr arbeiten, aber auch nur bis zu einer bestimmten Grenze, da du ja als Werkstudent normalerweise nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten darfst, da die Krankenkasse dir sonst nciht mehr primär als Studenten ansieht, sondern primär als Arbeitnehmer! Da musst du aufpassen. Allerdings ist eine Woche vollkommen in ordnung. Ansonsten würde ich dir raten, mal bei deiner Krankenkasse nachfragen, wie das geregelt ist.

Hi Stiefelkatzi,

das ist nicht, was der TE meint. Ich schätze, die relevanten Obergrenzen (Kindergeld, Lohnsteuer, Familienversicherung) hat er eh überschritten, ist also in der Studentischen KV versichert, zahlt Lohnsteuer, Renten-/Pflegeversicherung und bekommt sicher auch kein Kindergeld mehr.
Werkstudenten sind an einer anderen Stelle begünstigt: was er nicht zahlen muss ist Arbeitslosenversicherung, und die studentische KV ist um Längen günstiger als die normale gesetzliche KV. Kann sein, dass auch kein Soli fällig ist, müsste ich mal auf meine alten Lohnzettel gucken.

Um den Status als Werkstudent zu haben, ist die Voraussetzung, dass das Studium nach wie vor im Vordergrund steht, und man daher nicht mehr als 20h/Woche arbeitet. Macht man das doch und steht das dann dummerweise auf dem Lohnzettel, steht relativ schnell die Krankenkasse auf dem Plan und erzählt dir, dass du seit x Monaten nicht mehr studentisch krankenversichert sein konntest und du rückwirkend deine Beiträge für die x Monate nachzahlen musst.

In den Semersterferien darf man Vollzeit arbeiten.

An den TE: Ich würde wahrscheinlich mal bei der Krankenkasse anfragen, wie der Begriff Semesterferien zu deuten ist. Meine AOK hatte immer ein Team Studenten, da gabs Ansprechpartner die sich mit sowas genau auskannten.
Wirst du denn stundenweise abgerechnet, oder bekommst du einen Pauschallohn?

Gruß,
Inka

Hi,

wenns wirklich nur um die Definition von „Semesterferien“ geht, dann nochmals: Diesen Begriff gibt es offiziell nicht!
Ausschlaggebend ist die Terminplanung der Uni, bei der er immatrikuliert ist. Dort sind - meistens für mehrere Semester im Voraus, „Vorlesungszeiten“ angegeben. Das sind die ca. 15 Wochen pro Semester, in denen Vorlesungen stattfinden. Alles andere heißt „vorlesungsfreie Zeit“, gemeinhin „Semesterferien“ und dürfte damit den Bereich darstellen, wo die 20h/Woche überschritten werden dürfen.

Gruß