Vormundschaft minderjähriges Kind

Gibt es eine Altersgrenze, ab wann z.B. Großeltern für ihr Enkelkind nicht mehr als Vormund eingesetzt werden können.
Vormundschaft liegt derzeit beim Amt. Eltern bekommen Sorgerecht nicht mehr.
Großeltern sind fast 70 und betreuen das Kind, möchten Vormundschaft.
Altersgrenze 60?

Hallo,
soweit ich weiss, darf der Vormund das 60 Lebensjahr nicht vollendet haben. (§1786 BGB)
gruss Burgfee

hallo ,es tut mir leid dir leider keine antwort darauf geben zu können aber ich denke das das verschieden ist in wie weit sie noch fit sind ansonsten wüste ich nicht was ich dir da sagen könnte

Gibt es eine Altersgrenze, ab wann z.B. Großeltern für ihr
Enkelkind nicht mehr als Vormund eingesetzt werden können.
Vormundschaft liegt derzeit beim Amt. Eltern bekommen
Sorgerecht nicht mehr.
Großeltern sind fast 70 und betreuen das Kind, möchten
Vormundschaft.
Altersgrenze 60?

Hallo,

zunächst gibt es keien gesetzliche Altersgrenze, bis zu der man eien Vormundschaft übernehmen kann. die Regelung der auswahl eines Vormundes finden sich in den §§ 1773 ff. BGB.
Danach soll als Vormund ausgeschlossen sein,

  • wer minderjährig ist
  • wer geschäftunfähig ist
  • für wen seinerseits ein Betreuuer bestellt worden ist.

Dennoch ist bei der Bestellung des Vormundes darauf zu achten, dass dabei eine Person ausgewählt wird, „die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels zu berücksichtigen“ (§ 1779 BGB).

Ob das im konkreten Fall so ist, lässt sich aus der Ferne kaum entscheiden. Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Alter des Mündels (also des Kindes, über das die Vormundschaft ausgeübt werden soll), Gesundheitszustand der potentiellen Vormünder etc.

Es ist dabei der Grundsatz: Je jünger das Kind, desto jünger sollte auch der Vormund sein, weil er ja in die Stelle der elterlichen Sorge vollständig eintritt und diese - rein rechtliche - Beziehung lange Bestand haben soll.

Am besten ist, Sie lassen sich vom für Ihren Kreis zuständigen Jugendamt ausführlich beraten. sollten Sie den Eindruck haben, dass man dort bereits voreingenommen ist, dann stehen Ihnen die Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen oder des Kinderschutzbundes zur Verfügung, die sich in der Regel sehr gut in der Thematik auskennen und Ihnen dann an Ihrem konkreten Fall einen Rat geben können.

Herzliche Grüße,

picard

Die Vormundschaft können die Großeltern wohl nicht mehr übernehmen, da sie wie schon richtig vermutet zu alt sind. Also bleibt die Vormundschaft beim derweiligen Jugendamt. Aber die Großeltern können imm er noch die Pflege des Kindes übernehmen. Bei weiteren Fragen richtet Euch bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Hallo, leider kenne ich mich mit diesem Thema nicht aus. Nette Grüsse Simone

hallo, das kann ich dir leider nicht sagen.
70 erscheint mir schon recht alt. Aber es kommt sicher auf das Alter des Kindes und die Fitness der Großeltern an.
Viele Grüße,
charlotte

Hallo,

entsprechend der Regelungen des § 1773 BGB wurde das Jugendamt als Amtsvormund eingesetzt, da die Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind, das elterliche Sorgerecht auszuüben. Die Großeltern können nur unter den Voraussetzungen des § 1779 BGB zum Vormund berufen werden. Deshalb müssen die Großeltern aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse, ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet sein. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es jedoch nicht!

Allerdings benennt der § 1786 BGB Ablehnungsrechte. Danach dürften Vormünder die Vormundschaft ablehnen, wenn sie durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, die Vormundschaft ordnungsmäßig zu führen. Da eine Vormundschaft den Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begleiten soll, habe die Familiengerichte Sorge, dass durch mögliche Gebrechen älterer Personen, diese die Vormunschaft später in der wichtigen Phase abgeben müssen. Dann müsste sich ein neuer Vormund einarbeiten. Dies enspricht in keinster Weise dem Vormundschaftsrecht, was ausschließlich auf das Wohl des Minderjährigen ausgerichtet ist.

Ich würde offen mit der Frage an das Jugendamt herantreten und um Unterstützung bitten. Gibt es denn keine jüngeren Verwandten, die bereit wären die Vormundschaft zu übernehmen? Hier sehe ich mehr Erfolgsaussichten.

crickelcrackel

hallo,

das weiss ich leider gar nicht…

sorry

Vielen Dank
Du hast mir sehr geholfen mit den §§.
Jüngere Verwandte kommen nicht in Frage. Bestes wäre, Jugendamt könnte Sorgerecht behalten, da Großeltern auch nur eingeschränkt möglich.
Danke Pippilotta

Hallo und Danke
hilft mir schon weiter!
Gruß Pippilotta

Hallo
sorry das weiß ich leider nicht.
muss man sich mit dem Jugendamt zuwsammen setzen.
lg maya

Hallo
Auch Großeltern können Enkel betreuen bzw. erziehen,
Wichtig ist nicht das Alter,sondern die Großeltern
müßen Gesund sein!
Wichtig ist wo sich das Kind wohlfühlt.