Hallo ich begreifen schon was du meinst.ich Stelle hier das ein,was ich für wichtig halte.und bei Nachfragen gebe ich gerne antworten.ich bin im Moment nicht ganz fit .meine Frau ist vor kurzem gestorben,und ich stehe unter Medikamenten.mir wächst das alles über den Kopf.meine Frau hätte nicht sterben brauchen,wenn die Notrufzentrale richtig gehandelt hätte und das muss man erst Mal verkraften. Deshalb bin ich für jede Hilfe dankbar .und auch das Schreiben fällt mir schwer.habe schwere Arthrose in den Fingern deshalb Versuche ich wenig zu schreiben ,. trotzdem vielen Dank euch allen hier
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html
GNotkG = Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Schau doch in diesem Gesetz nach da steht ziemlich alles drin.
Dort steht bei paragraf3: § 3 Höhe der Kosten
(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html
Wenn du auf folgender Seite dein Rechtsfall schilderst gibt es 2 Möglichkeiten, entweder die machen dir eine möglichst günstige Offerte für eine Beratung oder - und es könnte durchaus sein geben die dir gleich eine kostenlose Rechtsberatung:
Ansonsten erhältst du bei Betreuungs-Vereine kostenlose Beratung:
Wenn das tatsächlich zutrifft dann lohnt sich eine Beratung bei einem Anwalt - nämlich diese Geschichte chronologisch beschreiben - siehe Link der Internetseite oben.
Vielleicht kennt jemand von wer-weiss-was.de zusätzlich eine geeignete Adresse.
vielen Dank für deine Tipps.beim Anwalt war ich wegen dem Tod meiner frau.der sagte mir,wir können was unternehmen.aber die Aussicht auf Erfolg , gleich null
Bei der Beratungstelle habe ich einen Termin ausgemacht.nochmals vielen Dank