Hallo, nach Antragsstellung im Juli 2020 bezüglich einer Vornamensänderung, die lediglich den Wegfall der letzten 3 Buchstaben betrifft (Rufname), gab es nach einem schier endlosen Fragenkatalog und Bearbeitung keine endgültige Entscheidung sondern den Hinweis zu einer Einladung eines Amtsarztes, die bis heute nicht eintraf. Frage: Welche Vorgehensweise und Auflagen sind relevant zur einer Entscheidung, muss man sich dies gefallen lassen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, lg